Einzelbild herunterladen

Montabaur

6

Nr. 12/95

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt die Fensterbehänge und Bodenbeläge für den Erweite­rungsbau des Hauses Hager öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1: Lieferung und Montage von Fensterbehängen im 2. und 3. Obergeschoß des Erweiterungsbaues Haus Hager

Los 2: Lieferung und Einbau von Bodenbelägen im 2. und 3. Obergeschoß sowie Dachgeschoß des Erweite­rungsbaues Haus Hager

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 27.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwältung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20, DM je Los ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anfor­derung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist:

Donnerstag, 6. April 1995,

Los 1:10.00 Uhr, Los 2:10.15 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 16.03.1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze;

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 WHG i. V. m. § 13 LWG für den TB XI; SZII = CI/80 und SZII = CI/55 (925) WR: 56-32-43-1/91; ehemals Versuchsbohrung VIII

Begünstigte: Verbandsgemeindewerke Montabaur, 56410 Montabaur

Lage: Gemarkung Montabaur

Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwal'dkreis Inkrafttreten der Rechtsverordnung

Das Verfahren zur Festsetzung des o. a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen.

Die Rechtsverordnung vom 02.02.1995 wurde am 20.02.1995 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 21.02.1995 in Kraft getreten.

Einen Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.04.1995 bis 25.04.1995 während der Dienststunden montags bis mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, Rathausaltbau, Zimmer 30, zu jedermanns Einsicht offen.

Verbandsgemeindewerke Montabaur, gez. Galke, stellvertr. Werkleiter

Die Verwaltung informiert 1

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von.14.00 1

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am 16. März 1995

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilte mit, daß die Unterla­gen zum Planfeststellungsverfahren »Schnellbahn« bisher nicht vorgelegt wurden. Der Erhalt sei für Mai angekündigt. Er informierte den Rat über eine Terminvereinbarung mit der Bahn AG, am 29. März 1995 in der Vogelsanghalle in Heihgen- roth eine Informationsveranstaltung über das Planfeststel­lungsverfahren »Schnellbahn« für die Räte der Verbandsge­meinde, Stadt und Ortsgemeinden durchzuführen und sprach die nochmalige Einladung aus.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 Da der Stadtrat am 25.10.1994 beschlossen hat, die Rechts­form für das Alten- und Pflegeheim in eine gemeinnützige GmbH zu ändern, wird für die GmbH separat ein Wirtschafts­plan erstellt, der ein Volumen von 5,7 Mio. DM umfaßt und vom Aufsichtsrat in seiner gestrigen Sitzung genehmigt wur­de. Für die Stiftung wird weiterhin ein Haushaltsplan erstellt, der nur noch wenige Haushaltsstellen für den Unterhalt der Stiftung, für das Stiftungsvermögen (Grundstücke, sonstige Liegenschaften sowie für die Rücklage) und für die Forstwirt­schaft der stiftungseigenen Wälder erfaßt.

Der für 1995 vorgelegte Haushaltsplanentwurf weist ein Ge­samtvolumen von 84.180, DM aus und schließt im Verwal­tungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 17 .125,DM ab. Der Verwaltungshaushalt weist einen Uberschuß von 7.055,-DM aus, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Das Volumen des Vermögenshaushaltes 1995 umfaßt 67.055,- DM. Dieser Überschußbetrag wird in voller Höhe der Rücklage zugeführt.

Der Stadtrat beschloß bei 1 Nein-Stimme die Haushaltssat­zung und den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1995.

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich (24 Ja-Stimmen, 2 Nein­stimmen) der Leistung der erheblichen über- und außerplan­mäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 117.652,03 DM für das Haushaltsjahr 1994 zu. Die Deckung erfolgt durch Mehr­einnahmen bei den Gewerbesteuern.

Erhöhung der Parkgebühren für die Parkgarage Mitte (Konrad-Adenauer-Platz)

Der Stadtrat beschloß mehrheitlich bei 20 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen, die Parkgebühr für die Tiefgarage »Mitte« (Konrad-Adenauer-Platz) auf 1, DM/Stunde festzusetzen. Kurzzeitparken - 1/2 Stunde für 50 Pfennig wird weiterhin möglich sein. Die vorhandenen Parkuhren in der Tiefgarage werden durch Parkscheinautomaten ersetzt. Im Parkhaus »Nord« sowie auf den umliegenden Parkflächen der Stadt bleibt die Parkgebühr von 0,50 DM/Stunde erhalten. Ratsmitglied Schweizer (FWG) sprach sich eindeutig gegen die Erhöhung der Parkgebühr zum jetzigen Zeitpunkt aus und wollte zunächst ein Gespräch mit der Werbegemeinschaft »Montabaur aktuell«, das für kommende Woche terminiert ist, abwarten. Er argumentierte, daß durch die Erhöhung der Parkgebühr weiterhin Kunden aus der Innenstadt verdrängt und auf das Industriegebiet »Heiligenroth« ausweichen wür­den.

Ratsmitglied Hebgen (CDU) bezeichnete die Erhöhung als gerechtfertigt, maßvoll und gegenüber dem Bürger vertretbar. Er erinnerte daran, daß die Gebühr seit nahezu 15 Jahren konstant geblieben sei. Er erklärte, daß die Stadt diese Ein­nahmen benötige und eine Abstufung der Parkplätze in der »Mitte« von denen in der näheren Umgebung vornehmen müs­se.

Ratsmitglied Bächer (SPD) betonte, daß der Landesrech­nungshof die Stadt schon mehrfach gemahnt habe, realistische Gebühren zu erheben, wenn sie weiter Landeszuschüsse ha­ben wolle. Durch die Anhebung werde kein Geschäft im Zen­trum in seiner Existenz gefährdet.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) wies darauf hin, daß die Gewerbe­steuer um 30% zurückgegangen sei und höhere Parkgebühren die Attraktivität der Stadt mindern werden. ,

CDU- und SPD-Fraktion sowie Bürgermeister Dr. Possel-Döl­ken widersprachen den Ausführungen von FWG und BfM. Der Vorsitzende erklärte, daß »Montabaur aktuell« der Anhebung der Parkgebühr zugestimmt habe. Außerdem wolle man damit erreichen, Dauerparker aus der Tiefgarage zu verdrängen und somit freie Parkplätze für die Kunden vorzuhalten..