intabaur
|r Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes wird herrscht durch das Aufkommen von Steuern, steuerähnlichen (nahmen und Schlüsselzuweisungen.
konstanteste und wichtigste Einnahme präsentiert sich • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, dessen Anstieg
( Egenüber 1994 auf das gestiegene Einkommenspotential zu- ickzuführen ist, welches zur Verteilung ansteht, as Gesamtaufkommen des Bereichs der Steuern von 054.312,-DM stellt 85,23 v. H. der Einnahmen des Verwal- ngshaushaltes, dessen weitere Einnahmen sich wie folgt jisammensetzen:
kstattungen.1,77 v. H.
Febühren.0,64 v. H.
[jnnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
istigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.4,93 v. H.
Instige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,
pnsen).7,43 v. H.
ionzessionsabgaben, Zinsen)
|ie Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs- "Yushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, auf arifvertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben und besondere '/ünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen jteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben s Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil
Frsonalausgaben. 11,17 v. H.
ferwaltungs- und Betriebsausgaben.17,79 v. H.
i juschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen. 4,69 v. H.
Imlagen.55,49 v. H.
Rnsausgaben. 2,04 v. H.
uführung zum Vermögenshaushalt. 8,82 v. H.
)ie echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Kadenbach rrechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungslei- ^tungen init einem Überschuß von 88.000,— DM.
I ermögenshaushalt
)as Investitionsprogramm der Ortsgemeinde ist die Grundla- : für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Dieses Programm bestimmt die Maßnahmen und benennt den Zeitfunkt/Jahr der Realisierung. Für folgende Investitionen, Inve- Ititionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt: Einrichtung/Ausstattung
Bür germeisterzimmer. 4.000,- DM
. Zuweisung an die Feuerwehr. 1.000,-DM
. Ausbau des Dorfplatzes. 50.000,-DM
. Errichtung einer Gedenktafel. 2.000,-DM
. Zuweisung an die evangelische
Kirchengemeinde Neuhäusel. 1.600,- DM
. Bau eines Kinderspielplatzes. 39.000,— DM
. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen. 10.000,—DM
3. Bauausgaben Schutzhütte. 10.000,— DM
5. Wanderwegebau. 10.000,- DM
). Aus- und Umbau von Gemeindestraßen. 25.000,—DM
L. Bauausgaben (Planung) »Am Krämer - Erweiterung« und »Auf der Höh -
Erweiterung«. 20.000,—DM
12. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,-DM
13. Anschaffung eines Erdaushubwagens. 5.000,— DM
14. Friedhofserweiterung (Planung). 15.000,- DM
15. Wirtschaftswegebau (Planung). 10.000,— DM
16. Obstbaumanpflanzungen. 3.000,—DM
17. Aufstellung eines Schaukastens. 3.500,- DM
18. Bau einer Wartehalle. 10.000,- DM
19. Umbau der Schule zu Wohnungen.400.000,-DM
20. Erwerb von Grundstücken. 10.000,—DM
21. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 712,— DM
22. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt... 71.188,—DM Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch Grundstückserlöse (600,-DM), Investitionsschlüsselzuweisungen (7.800,- DM), durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (109.000,- DM) sowie über eine Rücklagenentnahme (588.600,-DM).
Ausblick 1996 bis 1998
Die Errichtung einer Gedenktafel, die Ortsdurchgrünung, Bauausgaben für die Schutzhütte, der Wanderwegebau, der Umbau von Gemeindestraßen, die Erschließung »Am Krämer - Erweiterung«, die Erschließung »Auf der Höh — Erweiterung«, der Wirtschaftswegebau, die Friedhofserweiterung, die Erschließung »In der Au« und »Weiherweg« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller geplanten Vorhaben.
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Nr. 11/95
Genehmigung der Einrichtung einer Straßenleuchte am Kinderspielplatz Westerwaldstraße
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Installation einer zusätzlichen Peitschenleuchte in der Westerwaldstraße in Kadenbach im Bereich des Spielplatzes. Die erforderlichen Kosten belaufen sich auf ca. 3.000 DM.
Erteilung des Auftrages zur Beantragung einer Genehmigung des Dorfwappens
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, dem Ortsbürgermeister den Auftrag zu erteilen, die erforderlichen Maßnahmen zur Beantragung des Dorfwappens zu veranlassen.
Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« nicht teilzunehmen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Hiermit mache ich Ihnen nochmals bekannt, daß die Sprechstunden im Bürgermeisteramt jeweils dienstags und donnerstags, von 18.30 bis 20.00 Uhr, stattfinden.
Im Bürgermeisteramt liegen Formulare für den Lohn- und Einkommenssteuerjahresausgleich bereit. Diese können während der Sprechstunden abgeholt werden.
Schaa, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Am Samstag, dem 11. März, hat der Verkehrs- und Verschönerungsverein den alljährlichen Frühjahrsputz in der Gemarkung Kadenbach durchgeführt. Die Gemeinde unterstützt diese Aktion nachhaltig und dankt dem Verkehrs- und Verschönerungsverein sowie den vielen Helfern für ihren kostenlosen Einsatz für die Gemeinde.
Daß dieser Einsatz notwendig ist, beweist der volle Container in jedem Jahr.
Daß viele Mitbürger sorglos ihren Abfall in der Landschaft entsorgen, wird nicht gutgeheißen und sollte angezeigt werden.
Schaa, Ortsbürgermeister
Alte Herren Kadenbach
Am Samstag, dem 18. März 1995, spielen wir in Kadenbach gegen die »AH« von Hillscheid. Spielbeginn: 16.00 Uhr.
Ab sofort findet unser Training wieder auf dem Sportplatz statt.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abteilung Fußball
Gegen die Elf aus Oberfell mußte unsere Mannschaft mit 4:1 Toren eine Niederlage einstecken.
Am Sonntag, dem 19.03,1995, haben wir den Spitzenreiter der Aufstiegsrunde zur A-Klasse als Gast. Das Spiel gegen die Mannschaft der SG Rheindörfer I Urmitz wird um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach angepfiffen.
_ Neuhäusel __
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 23. März 1995, um 20.00 Uhr, im Saal des Hotels Fries statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Eisenköppel/Börnchen«
a) Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
b) Zustimmungsbeschluß
c) Beschluß zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
d) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 1995 der Ortsgemeinde Neuhäusel

