Montabaur
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Nr. 11/g/r
SC 1919 Eitelborn e.V.
Einladung
Die Jahreshauptversammlung des Sport Clubs 1919 Eitelborn e.V. findet am Freitag, dem 24. März 1995, 20.00 Uhr, in der Gaststätte »Zur Krone«, Eitelborn, statt.
Tagesordnung, unter anderen Punkten auch Geschäftsbericht, Jugendbericht, Kassenbericht, Aussprache zu den Berichten, Entlastung des Kassierers, Neuwahl der Kassenprüfer, Verschiedenes.
Alle Mitglieder des Sport Clubs 1919 Eitelborn sind hierzu recht herzlich eingeladen. Der Vorstand freut sich für das Interesse und bedankt sich im voraus recht herzlich für die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung.
Jahrgang 1939
Hallo Jahrgang 1939, wir treffen uns zur Besprechung für den diesjährigen Ausflug — Wanderung am 31.03.1995, 20.00 Uhr, Gasthaus zur Krone. Auch neu Zugezogene sind herzlich eingeladen.
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 21.02.1995 der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1993
I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt, DM
Soll-Einnahmen
1.346.752,98
1.145.614,22
2.492.367,20
Summe bereinigte Soll- Einnahmen
1.346.752,98
1.145.614,22
2.492.367,20
Soll-Ausgaben
1.346.752,98
954.495,54
2.301.248,52
+ Neue
Haushaltsausgabereste
191.118,68
191.118,68
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.346.752,98
1.145.614,22
2.492.367,20
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt: Montabaur, 19.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Enlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
iii.
Öffentliche Auslegung
Die Häushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht Hegt zur Einsichtnahme vom 20.03.1995 bis 29.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12130 Uhr) öffentfich aus.
Kadenbach, 13.03. i995 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach
gez. Schau, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 21.02.1995 Haushaltsrechnung 1993 beschlossen und Entlastung erteilt Bereits Anfang Dezember 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu
überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kstj I senbelege wurde abschheßend vom Rechnungsprüfungsau.', 1 schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstars düngen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnuir,, . 1993 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung Vorgelege i J Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Si , zung am 21.02.1995 erklärt. - ..
Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordm ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands 1 gemeinde für das Haushaltsjahr 1993 Entlastung erteilt. Dir 1 in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten übe} den Abschluß des Haushaltsjahres 1993 werden im Rahmej e einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung im Wochen^ blatt noch zur Kenntnis gegeben. 5
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig veraF schiedet 1
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas , sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 199fr an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstinf r mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt unk zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus-, haltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammen-, fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fes/* Setzungen: ^
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.237.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 706.000 Dh(j
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wir' folgt festgelegt:
Grundsteuer A....250 v. H,
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50 DM(
für den zweiten Hund. 75 DM,
für jeden weiteren Hund. 100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückbfick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1994 macht deutfich, daß sich die finanzielle Situation deutfich verbessert hat.
Ausgehend von einem Rücklagenbestand zum 31.12.1993 voi> rund 186.000,-DM sollte laut Haushaltsplan 1994 eine Zufüh rung von 77.000,— DM erfolgen, was einem Bestand von 263.000,— DM zum 31.12.1994 gleichgekommen wäre. Tat- sächfich erwartet man aber Rücklagen von rund 820.000,-DM. Diese positive Veränderung wurde durch Maßnahmenverlage-', rungen (Umbau ehemafige Schule, Wirtschaftswegebau, Kin derspielplatz etc.) sowie aufgrund von Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erreicht.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 403.595,65 DM (1993 = 697.524,97 DM). Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 297,19 DM, die beträchtfich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt (534,- DM) Hegt.
Zusammenfassend darf festgesteHt werden, daß für die Auf- steHung des Etats 1995 solide finanzielle Verhältnisse gegeben sind.
Haushalt 1995
Mit einem Gesamtvolumen von 1.943.000,— DM schHeßt der Haushalt 1995 ab. Hiervon entfaHen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.237.000,- DM und auf den ausgegh- chenen Vermögenshaushalt 706.000,— DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen weder Kredite noch VerpfHchtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.216.000,-DM um 21.000,-DM auf 1.237.000,-DM. Höhere Zinseinnahmen aufgrund festgelegter Rücklagen sowie eine gegenüber dem Vorjahr gestiegene Konzessionsabgäbe zeichnen für den Volumensanstieg verantworthch.

