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Montabaur

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Stellungnahme zur geplanten »Ortsumgehung B 49 Neuhäusel«

4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungs­beitrag für die Straße »In den Gärten«

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung

6. .Beratung und Beschlußfassung über eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Kirchstraße

7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Pfle­gearbeiten an den Grünanlagen Dorfmitte und Festplatz für das Jahr 1995

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Ge­währung eines Zuschusses

2. Verschiedenes

56335 Neuhäusel, 13.03.1995 Roggenbach, Ortsbürgermeister

Deutsch-Russischer Freundschaftskreis e.V. Neuhäusel

Bericht über die Jahreshauptversammlung Am 19.02.1995 fand die Jahreshauptversammlung des DRF in Neuhäusel statt.

Die Kasse und der Vorstand wurden einstimmig entlastet. Nach Abhandlung der Punkte auf der Tagesordnung war vor allem die Finanzlage des Vereins Thema reger Diskussion. Das Jahr 1994 war für den Verein sehr erfolgreich: In drei Trans­porten wurden Fahrzeuge und Hilfsgüter im Werte von-über 500.000,- DM nach Semibratowo/Rußland gebracht. Die end­gültige Abdeckung der hohen Transportkosten ist trotz vieler Spenden allerdings noch nicht ganz gelungen. Deshalb ist der Verein auf weitere Spenden angewiesen (Konto Nr. 30 000 442, BLZ 570 510 01, KSK Neuhäusel).

Der DRF besteht erst seit ca. 2 Jahren und ist mit 45 Mitglie­dern noch relativ klein. Ziele des Vereins sind vorerst vorran­gig humanitäre Hilfe und auf lange Sicht kultureller Aus­tausch. Für Interessierte: Telefon 02620/2673.

SG Eitelborn/Neuhäusel II

Nachdem unserer zweite Mannschaft das sensationelle Ergeb­nis gelungen ist, die vergangenen 13 Meisterschaftsspiele je­weils als Sieger zu beenden, erwarten die Männer um Trainer Jochen Wimmer am Sonntag, 19.03.1995, um 11.00 Uhr, mit der zweiten Mannschaft von Arzheim einen äußerst ernstzu­nehmenden Gegner auf dem Sportplatz Neuhäusel. Gerade in diesem Spiel würde sich unsere Reserve über Unterstützung sehr freuen.

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Simmern findet am

Dienstag, dem 28. März 1995, um 20.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung über die vereinfachte Änderung des Bebauungs­planes »Im Altegarten« (Flur 2, Parzellen 257, 258/2 und 271/6)

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Bauangelegenheit

5. Bauangelegenheit

6. Grundstücksangelegenheit

7. Beratung über die Errichtung eines Bankgebäudes (Am Alten Schulhof)

8. Beratung über einen Antrag der FBG-Fraktion zur Umge­hung Neuhäusel

9. Beratung über den Ausbau von Wirtschaftswegen in 1995

10. Verschiedenes

56337 Simmern, 14.03.1995 Schmidt, Ortsbürgermeister

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Nr. lt

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Simmern vom 22.02.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig ve$p H schiedet \

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußf^ sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1£ an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in AbstL, mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt u zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt c klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Har haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzur 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushab planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: !

Verwaltungshaushalt i

Einnahmen/Ausgaben.je 1.602.000 D

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.^....je 995.0001,

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 w folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. Fs

Grundsteuer B...290 v. ~

Gewerbesteuer.).300

Die Hundesteuer beträgt i\

für den ersten Hund.:. 50 fl

für den zweiten Hund. 75 D,

für jeden weiteren Hund.100 DI

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognose) zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei, gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige I formationen zur Kenntnis gegeben:

Nach Abschluß des Jahres 1994 wird die Ortsgemeinde Sim mern über Rücklagen in Höhe von ca. 65.000,DM verfüger Diese Prognose kann aufgrund des bisherigen Verlaufs de Haushaltswirtschaft 1994 gewagt werden. v

Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.199 r von rund 323.000,- DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjah 1994 eine Rücklagenentnahme von 258.000,- DM erfolge, muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgege den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklage; nentnahme: rund 224.000,- DM), erhöht sich die Entnahme um rund 34.000,DM. Ursprünglich vorgesehene Grundstück-' erlöse konnten nicht realisiert werden.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zr 31.12.1994 auf 966.976,72 DM. Hieraus resultiert eine Pi Kopf-Verschuldung von 638,69 DM. In Rheinland-Pfalz liep die vergleichbare Pro-Kopf-Verschuldung bei 534, DM. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß zur Aufstc. lung des Etats 1995 zufriedenstellende finanzielle Verhältn) se gegeben sind.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.597.000,DM. Hiervo entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshausha' 1.602.000,DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshau halt 995.000,-DM.

Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benö tigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt vorn 1.460.000,DM um 142.000,DM auf 1.602.000,DM. Diese) Steigerung resultiert aus der Tatsache, daß die Ortsgemeinde' erstmals Einnahmen und Ausgaben für den eigenen Kinder­garten für ein ganzes Jahr zu finanzieren hat.

Den bedeutendsten Einnahmeschwerpunkt bildet der Bereich 1 Steuern und .allgemeine Zuweisungen, der mit seinem Ge­samtsoll von 1.177.975,DM den Löwenanteil der Einnahmen) des Verwaltungshaushaltes (73,53 v. H.) stellt.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie 1 folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.16,79 v. H.

Gebühren. 2,87 v. H^

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen J

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. 2,06 v. Hl

Sonstige Finanzeinnahmen. 4,75 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nach­folgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil