Einzelbild herunterladen

Montabaur

56410 Montabaur, 9. Februar 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches BauGB Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« wie folgt zu ändern:

1. Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. drei (bisher zwei) festgeschrie­ben.

2. Für die an diesem Standort vorgesehenen drei Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 11,00 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche.

3. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze

festgelegt. ,

4. Für das gesamte Plangebiet wird ein Grünordnungsplan erstellt.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 17. Februar 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.02.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit '

vom 06.03. bis 06.04.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,

6

Nr. 9/95

donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 17. Februar 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von sowie donnerstags von

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von

16.00 bis 18.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

Natur & Umwelt Info

Helfen Sie unseren Singvögeln!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Wir möchten Sie animieren, sich an einer Beschaffungsaktion »Nisthilfe für Höhlenbrüter« (Meisennistkasten) zu be­teiligen. Wer kennt die Bilder nicht? Kohlmeiseneltern mit Raupen im Schnabel beim Anflug an die Bruthöhle mit Jungen im alten Kirschbaum. Alle drei Minuten wird gefüttert, von