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Montabaur

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Ulu

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uh]

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhi

Stellenausschreibung JfrjPMii *

Die Ortsgemeinde Holler sucht für denkommunalenKindergarten ^ ÜPIEI (zweigruppige Einrichtung) -

eine(n) Anerkennungspraktikantin/ Anerkennungspraktikanten für den Beruf der/des Erzieherin/Erziehers.

Die Einstellung ist vorgesehen ab August 1995. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild) werden bis zum 18. Februar 1995 erbeten an

Ortsbürgermeisterin Margarete Flosdorf, Rheinstraße, 56412 Holler.

Nähere Angaben können erfragt werden im Kindergarten Holler bei der Leiterin, Frau Schuld, unter der Rufnummer 02602/5041 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Telefon 02602/126131 oder 126217.

Die Arbeiten am Bau des Radweges

entlang der Alleestraße mußten aufgrund der schlechten Witterung eingestellt werden Im Bereich zwischen der Einmündung Gelbachstraße und Staudter Straße sind zwischenzeitlich die Wasserversorgungs­leitungen erneuert worden und mit der Pflasterverlegung wur­de begonnen.

Bei den Erdarbeiten für die Wasserversorgungsleitungen wur­de die Gasleitung teilweise freigelegt. Hierbei wurde erkenn­bar, daß die Isolierung der Gasrohrleitung sehr porös war und ihrer Schutzfunktion nicht mehr genügte. Auch Messungen durch die Gasversorgung Westerwald zeigten die Notwendig­keit der Rohrleitungserneuerung. Bedingt durch die zusätzli­chen Arbeiten an der Gasleitung wird es zu einer Verzögerung im Bauablauf kommen, d. h., die jetzt kurzfristig geplante Fertigstellung des Radweges im ersten Bauabschnitt wird sich um einige Wochen verzögern. Wir bitten um Verständnis da­für, daß die Gasversorgung Westerwald diese Gelegenheit nutzen muß, ihre Versorgungsleitungen jetzt zu erneuern, um nicht später Straße und Geh- und Radweg wieder aufreißen zu müssen.

Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1994 können gestellt werden

Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBl. I S. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBl. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1994 gestellt werden. Die Voraussetzun­gen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:

Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsma­schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausfüh­rung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bo­denbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Perso­nen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuer­

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gesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Weiter­hin sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften berech­tigt, Anträge zu stellen.

Zuständige Stelle für die Beantragung der Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur (Tel.: 02602/126110).

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Inter­essenten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschafts­gasölverwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewährung von Gasölverbilligung für 1994 bereit.

Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1995 bei vorgenannter Verwaltung eingereicht werden. An­träge, die verspätet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.

Natur & Umwelt Info

Gentechnik im Essen

Mit dem was der Mensch an Nahrung in der Natur vorfindet, hat er sich nicht abgefunden. Aus Milch macht man Käse, aus Weizen Nudeln und aus Trauben Wein. Dadurch halten Nah­rungsmittel länger, sie schmecken besser oder werden zu Ge­nußmitteln. So entwickelte sich über eine lange Zeit die Viel­falt an Lebensmitteln, die uns heute zur Verfügung steht. Wir können auswählen aus einer schier endlosen Fülle von Fleisch und Wurst, Gemüse, Obst und Gewürzen. Doch all die Fülle scheint nicht zu reichen. Neues Essen muß her, angepriesen als noch besser und noch schmackhafter. Welche Möglichkei­ten die Gentechnik bietet unser Essen zu verändern, soll kurz vorgestellt werden. Gentechnische Verfahren können auf zwei Wegen zur Nahrungserzeugung eingesetzt werden.

Der direkte Weg

Einmal können direkt Pflanzen oder Tiere mit den gewünsch­ten Eigenschaften ausgestattet werden und dann als ganzes auf den Markt kommen. Bekanntestes Beispiel ist die Flavr- Savr-Tomate aus den USA. Die gentechnisch veränderten Tomaten »bewahren den Geschmack«so die Übersetzung des Markennamens - ohne daß sie zu schnell reif werden. Erreicht wird dies, indem im Erbmaterial der Tomate ein Erbmerkmal blockiert wird, das für die Reifung verantwortlich ist. In Deutschland ist noch kein Gemüse von gentechnisch veränder­ten Pflanzen auf dem Markt. Dazu müßte nach dem Gentech­nikgesetz erst ein Antrag auf Inverkehrbringen dieser Pflanze gestellt werden.

Der indirekte Weg

Die andere Möglichkeit wie die Gentechnik auf den Essens­tisch kommt, besteht darin, daß auf dem Weg zum Endprodukt mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird. Lebensmittelzusätze können zum Beispiel von veränderten, sogenannten »rekombinanten« Bakterien oder Pilzen erzeugt worden sein. Hier wird die Situation unübersichtlich. Zum Beispiel liefert eine dänische Firma nach eigenen Angaben ein gentechnisch erzeugtes Enzym, das Brot länger weich hält, an deutsche Firmen. Diese Art des Inverkehrbringens soll nach Vorschlägen der EU keiner besonderen gesetzlichen Regelung unterliegen. Ketchup aus der Flavr-Savr-Tomate kann also ganz einfach auf den Markt kommen, die Tomate selbst aber müßte genehmigt werden.

Wozu braucht man die Gentechnik?

Gentechnische Verfahren bei der Lebensmittelerzeugung die­nen in erster Linie dazu, die Herstellung einfacher und billiger zu machen. Die Einsatzmöglichkeiten sind nahezu unbe­schränkt. Kühe liefern mehr Milch, wenn sie das Wachstums­hormon rBST enthalten (das »r« steht für »rekombinant« und weist damit darauf hin, daß das Hormon gentechnisch herge­stellt wurde). Man kann Weizen gegen Unkrautvemichtungs- mittel unempfindlich machen, um den Anbau zu vereinfachen oder man kann Hefen zur Erzeugung alkoholreduzierten Bie­res hersteilen. Statt das Lab zur Käseherstellung aus der Thymusdrüse von Kälbern zu gewinnen, kann man ein reko- binantes Bakterium benutzen, das einem Lab produziert usw. usf.