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Montabaur

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Nr. 4/95

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gern. § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht:

Stadt Montabaur Straße: Wegeparzelle 529

verlaufend von - bis: Hinterer Rebstock Alleestraße Beitragssatz pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche DM: 23,3294 (Fahrbahn), 2,4372 (Beleuchtung) Bemerkungen: Endgültige Abrechnung Die Bekanntmachung im Wochenblatt vom 12.08.1994 wird hiermit aufgehoben.

Montabaur, 24.01.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt für die Orts­gemeinde Görgeshausen die Außenanlage (300 qm Ver­bundsteinfläche, 100 qm Pflanzfläche) am Kindergar­ten/Löwensteinhalle öffentlich aus.

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Arch.-Büro Horst Reichwein, Limburger Straße 55, 65604 Elz, gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe von 30, DM schriftlich anfordern.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis 8. Februar 1995 bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Kon­rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Montabaur, den 21. Januar 1995

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Nentershausen die Erschließung des Neubaugebietes »Wiesenmorgen II« öffentlich aus. Leistungsumfang:

1.700 m 2 Baustraße

300 m Straßenbeleuchtungskabel

19 Stück Hausanschlüsse für Wasser- und Abwasser

300 m Wasserleitung aus GGG-Rohr 0 100 mm

270 m Entwässerungsrohr aus Stahlbeton-Kunst­stoff 0 250 mm

300 m Entwässerungsrohr aus Stahlbeton 0 300

mm

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 09.02.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Mittwoch, 1. März 1995,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 18.01.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bekanntgabe

der Trinkwasser-Härtebereiche

1. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur geben nachste­hend den jeweiligen »Härtebereich« des abgegebenen Trinkwassers in den Gemeinden/Stadt unseres Versor­gungsbereiches bekannt:

Härtebereich nach dem

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

Boden. 1

Daubach. 1

Eitelborn.1

Gackenbach einschl. Ortsteile.1

Girod.1

Görgeshausen.2

Großholbach.1

Heilberscheid.1

Heiligenroth.1

Holler.1

Horbach.1

Hübingen.1

Kadenbach.1

Nentershausen.1

Neuhäusel.1

Niederelbert.1

Niedererbach.3

Nomborn.1

Oberelbert.1

Ruppach-Goldhausen.1

Simmern. 1

Stahlhofen.1

Untershausen.!.1

Welschneudorf.1

Montabaur - Innenstadt.1

Montabaur-Elgendorf.1

Montabaur-Eschelbach.1

Montabaur-Horressen.1

Montabaur-Wirzenborn...2

Montabaur-Reckenthal. V....'. .1

Montabaur-Bladernheim.1

Montabaur-Ettersdorf..1

2. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reini­gungsmittelgesetzWRMG) vom 05.03.1987 BGBl. S. 875 dürfen Wasch- und Reinigungsmittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf den zur Abgabe an den Ver­braucher bestimmten Verpackungen oder Umhüllungen u.a. abgestufte Dosierungsempfehlungen in Millilitern für die Härtebereiche lbis4beiW asch- und Reinigungsmit­teln, die Phosphate oder andere härtebindende Stoffe ent­halten, angegeben sind.

Im Sinne dieser Vorschrift umfaßt Härtebereich 1 - weich - bis 1,3 Millimol Gesamthärte je Liter Härtebereich 2 - mittel - 1,3 bis 2,5 Millimol Gesamthärte je Liter Härtebereich 3 - hart - 2,5 bis 3,8 Millimol Gesamthärte je Liter Härtebereich 4 sehr hart - über 3,8 Millimol Gesamthärte je Liter.

Einige Waschmittel enthalten noch Phosphate. Diese sol­len bei hartem, kalkhaltigem Wasser, das die Waschkraft mindert, den Kalk binden. Phosphate sind aber nicht nur hilfreich. Phosphate sind schwer zu entfernende Stoffe, die die Gewässer belasten und damit auch ein Umweltproblem bringen. Dieses zu mindern kann jeder Verbraucher helfen; z. B. durch die richtige Dosierung von Wasch- und Reini­gungsmitteln, entsprechend der vorliegenden Wasserhärte und den Empfehlungen auf der Waschmittelpackung.

Richtig dosiert bedeutet

Umwelt schützen - Geld sparen

Noch ein Wort zu hartem kalkhaltigem Wasser:

Hartes Wasser ist gesund. Wenn sich Kalk an Heißwasser- geräten, an Kaffeemaschinen oder an Kochtöpfen festsetzt, dann haben wir es mit hartem Wasser zu tun. Kalkhaltiges Wasser hat neben diesen lästigen Eigenschaften auch positive Auswirkungen: Es enthält lebenswichtig Mineralien wie Kal­zium und Magnesium.

56410 Montabaur, im Januar 1995 Mit freundlichen Grüßen »

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky, Werkleiter