Montabaur
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Nr. 2/95
§5
Zu den Preisen der §§ 1 bis 3 und 4a) ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
§6
Diese Anlage 1 zu den ZVB-Wasser gilt ab 01.01.1995; sie wird im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 22.12.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Montabaur, den 09.01.1995 (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
5. Änderung und Ergänzung
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Der Verbandsgemeinderat hat in seiner „Sitzung am 19.12.1991 und 16.07.1992 die Einleitung der 5. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Zu diesem Zweck hegen die Entwurfspläne zur 5. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes einschl. des Erläuterungsberichtes in der Zeit
vom 23.01.1995 bis 23.02.1995 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes hat »grob dargestellt« folgenden Inhalt:
1. Ortsgemeinde Daubach
- Eintragung des neu angelegten Friedhofs
2. Ortsgemeinde Eitelborn
‘ — Änderung des Sonder gebiete s »Denzerheide«
3. Ortsgemeinde Girod
- Umwandlung einer Wohnbaufläche in eine gemischte Baufläche im Ortsteil Kleinholbach an der L 314
4. Ortsgemeinde Görgeshausen
- Ausweisung einer Wohnbaufläche — Bauzeile in Erweiterung des Baugebiets »Im Strichen«
5. Ortsgemeinde Heilberscheid
- Ausweisung einer Wohnbaufläche südlich der Tannenstraße
6. Ortsgemeinde Hübingen
- , Einträgen der Tennisanlage südwestlich der
Ortslage
7. Ortsgemeinde Kadenbach
- Ausweisung von Wohnbauflächen östlich und westlich der verlängerten Triftstraße
8. Stadt Montabaur
— Ausweisung einer gewerblichen Baufläche zur
Erweiterung des Industriegebietes »Alter Galgen«
— Baugebiet Koblenzer Straße
- Das Symbol Tennisplatz an der Koblenzer Straße entfällt
- Umwandlung einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche in Vollzug der Bebauungspläne »Altstadt II«, »Altstadt III«, »Altstadt IV« und »Östliche Bahnhofstraße«
9. Ortsgemeinde Nentershausen
- Ausweisung einer Wohnbaufläche im Baugebiet »Wiesenmorgen«
— Eintragung der Mehrzweckhalle an der Lahn
straße
- Eintragung der Tennisanlage im Bereich des Sportzentrums an der Eppenroder Straße
10. Ortsgemeinde Neuhäusel
— Ausweisung einer Gemeindebedarfsfläche für
die Errichtung eines Kindergartens im Bereich »Eisenköppel«
11. Ortsgemeinde Niederelbert
— Ausweisung einer Wohnbaufläche im Gemar
kungsbereich »Im Hartfeld«
— Erweiterung der Wohnbaufläche im Gemar
kungsteil »Im Hartfeld« in östlicher Richtung um eine Parzelle
12. Ortsgemeinde Niedererbach
- Eintragung der Kläranlage an der Kreisstraße nach Elz
13. Ortsgemeinde Oberelbert
— Umwandlung einer Fläche für Gemeinbedarf in
eine Wohnbaufläche im Bereich der ehemaligen Schule
14. Ortsgemeinde Welschneudorf
- Ausweisung einer Wohnbaufläche nordwestlich der Ortslage im Gemarkungsteil »Bornplatz«
- Ausweisung eines Mischgebiets nordwestlich der L 330 und südöstlich der L 327
— Ausweisung einer gemischten Baufläche nord
westlich der L 330 und südöstlich der L 327; Ausweisung einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Ausweisung einer geänderten Straßenführung im Bereich der L 327 und L 330
— Eintragung des Symbols »Tennisplatz« östlich
des vorhandenen Sportgeländes
15. Änderung in der Klassifizierung von verschiedenen Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeinde- bzw. Stadtstraßen
56410 Montabaur, 3. Januar 1995
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert 1
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags von..'..14.00 bis 16.00 Uhr
Winterdienst
Der langersehnte Winter ist eingekehrt, Schnee und Eis im Gefolge.
Wir nehmen dies zum Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Verkehrs- und vor allem die Fußgänger sicherheit nur dann zu gewährleisten ist, wenn alle Anlieger den notwendigen Winterdienst vor ihren Grundstücken ausführen.
Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst auf Gehwegen wahrzunehmen; wenn kein Gehweg vorhanden ist, eine Fläche von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Dazu gehört neben der Schneeräumung auch das Abstreuen glatter Flächen mit abstumpfenden Stoffen. Zum Streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulate, Äsche und Sägemehl erfüllen oft den gleichen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder — wenn das nicht möglich ist — am Gehwegrand gelagert werden, ohne daß die Straßenrinne blockiert wird (wegen des Ablaufens von Tauwasser). Die weitverbreitete Unsitte, den Schnee einfach vom Gehweg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken.
Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssatzungen entnommen werden.
Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Verwaltung eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

