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Montabaur

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Nr. 2/95

Natur & Umwelt Info

Mißständen an Gewässern

Obwohl bereits vor geraumer Zeit an dieser Stelle im Wochen­blatt schon einmal darauf hingewiesen worden war, daß das Ablagern von Abfällen, insbesondere von Gartenabfällen an Gewässern nicht zulässig ist, hat die Erfahrung aus den letz­ten Monaten gezeigt, daß dies noch von einer erheblichen Anzahl von Bürgern nicht beachtet wird. An dieser Stelle soll auch nochmals darauf hingewiesen werden, daß nach dem Landeswassergesetz die Errichtung oder wesentliche Umge­staltung von Anlagen in und an Gewässern sowie innerhalb des 10-m-Bereiches beidseitig der Gewässer einer Genehmi­gung bedarf. Da wir aufgrund unserer Pflicht zur Gewässerun­terhaltung dazu verpflichtet sind, den Zustand der Gewässer zu überprüfen, werden solche Mißstände immer wieder offen­kundig. Als Anlagen gelten unter anderem Durchlässe, Brücken, Überwege, Mauern, sonstige Uferbefestigungen, Ge­bäude und Zäune sowie Anschüttungen am Uferbereich. Eben­so ist jede Veränderung eines Gewässers selbst oder seiner Ufer genehmigungspflichtig. Insbesondere die Ablagerung von Gartenabfällen und sonstigen Abfällen führt an den Gewäs­sern zusätzlich zu den sonst hiervon ausgehenden Gefahren zu einer Zerstörung des natürlichen Uferbewuchses. Aus diesen Gründen sind diese Dinge grundsätzlich verboten.

Auf diese gesetzlichen Vorgaben soll hier nochmals deutlich hingewiesen werden. Ab sofort werden derartige Mißstände nicht mehr toleriert, da die Nichtbeachtung der Genehmi­gungspflicht sowie das illegale Ablagern von Abfällen zumin­dest eine Ordnungswidrigkeit, in gravierenden Fällen sogar einen Straftatbestand darstellen, die z. T. mit hohen Bußgel­dern belegt werden können. Darüber hinaus wird in der Regel die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verfügt. Wir bitten die Anlieger an den Gewässern um entsprechende Beachtung.

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Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Heute soll keine Straße, sondern ein Haus aus dem Jahre 1715 Mittelpunkt unserer Reihe sein. Es handelt sich um das Haus Kirchstraße Nr. 48 a gegenüber der katholischen Pfarrkirche, in dem heute die Geschäftsstelle des Fremdenverkehrsvereins Westerwald sowie ein Reisebüro residieren.

Über die Geschichte dieses Hauses, das neben den schönen Fachwerkbauten besonders hervorsticht, berichtete der Stadt­archivar Heinrich Fries in einem Brief vom 14. April 1980 an den damaligen Bürgermeister Mangels folgendes (verkürzt wiedergegeben):

Dieses Haus mit dem wunderbaren Eckerker und den Zwerch­häusern wird dem kurtrierischen Hofbaumeister J. H. Raven- steyn zugeschrieben. Bauherr war wohl Martin Monsieur, Gasthalter der »Goldenen Krone«, obwohl er als solcher nir­gends genannt wird. In späterer Zeit kam es in Besitz seines Schwiegersohnes, des Hofrats und Assessor Dr. Joh. Martin Kleutgen, der das kurtrierische Amt Montabaur in den Jahren 1758 bis 68 verwaltete und bereits 1780 in Koblenz verstarb.' Über dessen Kinder kam das Haus an Aegidius Joseph Gran- dry, der aus Verviers stammte, aber in Montabaur das Bürger­recht erwarb und in die Familie Monsieur einheiratete.

Am 29. Mai 1789 verkaufte Grandry das Haus für 1815 Reichs­taler an die Stadt. In das ehemalige Haus Kleutgen zog nun­mehr aus dem Petersturm die Lateinschule ein. 1805 wurde die Lateinschule aufgehoben, an ihre Stelle trat das Herzogli­che Nass. Gymnasium (1806-1816), das 1816 nach Hadamar verlegt wurde. So hatte Montabaur nur noch eine Volksschule. Die letzten 100 Jahre diente das Gebäude meist schulischen

Zwecken. Mit dem Bau der neuen Schule in der Gelbachstraße stand es 1929 leer da.

Die Stadt beabsichtigte, dort ein Museum einzurichten und hatte viele alte Schränke und andere Dinge angekauft. Initia­tor war Bürgermeister Roth. Er verhandelte mit der Kreisver­waltung, um die Angelegenheit auf eine möglichst breite Basis zu stellen, es sollte ein Kreismuseum werden.

So stellte er das Haus zunächst 10 Jahre kostenlos zur Verfü­gung. (Stadtratssitzung vom 6.12.1929). Damit war der Stadt­rat einverstanden. Der Kreisausschuß wollte aber nur dann das Museum übernehmen, wenn die Stadt Montabaur dieses Haus dem Kreis unentgeltlich übertragen würde (Sitzung vom 7.3.1930).

Der Magistrat der Stadt Montabaur war grundsätzlich mit der unentgeltlichen Übertragung der alten Volksschule an den Kreis für die Zwecke des Museums einverstanden, jedoch mit der einzigen Bedingung, daß das Heimatmuseum dauernd in Montabaur verbleibt. Hierzu gab auch die Stadtverordneten­versammlung ihre Genehmigung. *

Diese Pläne erfüllten sich nicht. Das Haus blieb in der Hand des Kreises, das Heimatmuseum fand später in Hachenburg Platz.

Beatrix Künzer

* Abt. 9.4, Nr. 28 Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag.10.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag.15.30 bis 17.30 Uhr

Erwachsenenbildung

VHS Montabaur Semesterbeginn Mittwoch, 1. Februar 1995

Seminare

01601 Rhetorik-Seminar

Das Seminar findet an zwei aufeinanderfolgenden Wochenen­den statt und bietet folgende Inhalte an:

sprecherisches und sprachliches Verhalten in verschiede­nen Gesprächssituationen;

die freie Rede: Vorbereitung und Aufbau eines Redebeitra­ges, Körpersprache und Stimmgebung, die freie Rede vor der Gruppe

Termin: 06./07. Mai und 13./14. Mai 1995

Samstag von 09.00 bis 17.00 Uhr Sonntag von 09.00 bis 13.00 Uhr Ort: Schloß Montabaur

Leitung: German Drechsler

Gebühren: 100,DM

(Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.)

02201 Psychologie

Besseres Kennenlernen der eigenen Persönlichkeit und Wahr­nehmung der Möglichkeiten zur Weiterentwicklung mit Ele­menten der Transaktionsanalyse Beginn: Mittwoch, 8. Februar 1995, 19.00 Uhr

Dauer: .6 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Marie-Luise Römer

Gebühren: 35,DM

I. Berufsbezogene Kurse

06501 Buchführung für Fortgeschrittene

(Einzelhandel)

Ein- und Verkauf von Waren (Bezugskosten, Skonto, Rabatt, Rücksendung), Gehälter einschließlich vermögenswirksame Leistungen, Steuern, Wechselverkehr, Abschreibung auf An­lagegüter und Forderungen, Rechnungsabgrenzung, Auswer­tung der Bilanz.

(Eine Leistungsbescheinigung kann erworben werden.) Lehrmittel: nach Angaben des Kursleiters Beginn: Dienstag, 7. Februar 1995, 19.30 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur .

Leitung: Volker Seiffert

Gebühren: 75, DM

05601 Erste Schritte am PC

Einarbeitung in MS-DOS, MS Windows sowie in verschiedene Anwenderprogramme.

Beginn: Donnerstag, 2. Februar 1995, 18.00 Uhr

Dauer: 15 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur