Montabaur
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Nr. 2/95
Natur & Umwelt Info
Mißständen an Gewässern
Obwohl bereits vor geraumer Zeit an dieser Stelle im Wochenblatt schon einmal darauf hingewiesen worden war, daß das Ablagern von Abfällen, insbesondere von Gartenabfällen an Gewässern nicht zulässig ist, hat die Erfahrung aus den letzten Monaten gezeigt, daß dies noch von einer erheblichen Anzahl von Bürgern nicht beachtet wird. An dieser Stelle soll auch nochmals darauf hingewiesen werden, daß nach dem Landeswassergesetz die Errichtung oder wesentliche Umgestaltung von Anlagen in und an Gewässern sowie innerhalb des 10-m-Bereiches beidseitig der Gewässer einer Genehmigung bedarf. Da wir aufgrund unserer Pflicht zur Gewässerunterhaltung dazu verpflichtet sind, den Zustand der Gewässer zu überprüfen, werden solche Mißstände immer wieder offenkundig. Als Anlagen gelten unter anderem Durchlässe, Brücken, Überwege, Mauern, sonstige Uferbefestigungen, Gebäude und Zäune sowie Anschüttungen am Uferbereich. Ebenso ist jede Veränderung eines Gewässers selbst oder seiner Ufer genehmigungspflichtig. Insbesondere die Ablagerung von Gartenabfällen und sonstigen Abfällen führt an den Gewässern zusätzlich zu den sonst hiervon ausgehenden Gefahren zu einer Zerstörung des natürlichen Uferbewuchses. Aus diesen Gründen sind diese Dinge grundsätzlich verboten.
Auf diese gesetzlichen Vorgaben soll hier nochmals deutlich hingewiesen werden. Ab sofort werden derartige Mißstände nicht mehr toleriert, da die Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht sowie das illegale Ablagern von Abfällen zumindest eine Ordnungswidrigkeit, in gravierenden Fällen sogar einen Straftatbestand darstellen, die z. T. mit hohen Bußgeldern belegt werden können. Darüber hinaus wird in der Regel die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verfügt. Wir bitten die Anlieger an den Gewässern um entsprechende Beachtung.
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Archiv der Stadt Montabaur
Informationen zu Akten und Urkunden
Heute soll keine Straße, sondern ein Haus aus dem Jahre 1715 Mittelpunkt unserer Reihe sein. Es handelt sich um das Haus Kirchstraße Nr. 48 a gegenüber der katholischen Pfarrkirche, in dem heute die Geschäftsstelle des Fremdenverkehrsvereins Westerwald sowie ein Reisebüro residieren.
Über die Geschichte dieses Hauses, das neben den schönen Fachwerkbauten besonders hervorsticht, berichtete der Stadtarchivar Heinrich Fries in einem Brief vom 14. April 1980 an den damaligen Bürgermeister Mangels folgendes (verkürzt wiedergegeben):
Dieses Haus mit dem wunderbaren Eckerker und den Zwerchhäusern wird dem kurtrierischen Hofbaumeister J. H. Raven- steyn zugeschrieben. Bauherr war wohl Martin Monsieur, Gasthalter der »Goldenen Krone«, obwohl er als solcher nirgends genannt wird. In späterer Zeit kam es in Besitz seines Schwiegersohnes, des Hofrats und Assessor Dr. Joh. Martin Kleutgen, der das kurtrierische Amt Montabaur in den Jahren 1758 bis 68 verwaltete und bereits 1780 in Koblenz verstarb.' Über dessen Kinder kam das Haus an Aegidius Joseph Gran- dry, der aus Verviers stammte, aber in Montabaur das Bürgerrecht erwarb und in die Familie Monsieur einheiratete.
Am 29. Mai 1789 verkaufte Grandry das Haus für 1815 Reichstaler an die Stadt. In das ehemalige Haus Kleutgen zog nunmehr aus dem Petersturm die Lateinschule ein. 1805 wurde die Lateinschule aufgehoben, an ihre Stelle trat das Herzogliche Nass. Gymnasium (1806-1816), das 1816 nach Hadamar verlegt wurde. So hatte Montabaur nur noch eine Volksschule. Die letzten 100 Jahre diente das Gebäude meist schulischen
Zwecken. Mit dem Bau der neuen Schule in der Gelbachstraße stand es 1929 leer da.
Die Stadt beabsichtigte, dort ein Museum einzurichten und hatte viele alte Schränke und andere Dinge angekauft. Initiator war Bürgermeister Roth. Er verhandelte mit der Kreisverwaltung, um die Angelegenheit auf eine möglichst breite Basis zu stellen, es sollte ein Kreismuseum werden.
So stellte er das Haus zunächst 10 Jahre kostenlos zur Verfügung. (Stadtratssitzung vom 6.12.1929). Damit war der Stadtrat einverstanden. Der Kreisausschuß wollte aber nur dann das Museum übernehmen, wenn die Stadt Montabaur dieses Haus dem Kreis unentgeltlich übertragen würde (Sitzung vom 7.3.1930).
Der Magistrat der Stadt Montabaur war grundsätzlich mit der unentgeltlichen Übertragung der alten Volksschule an den Kreis für die Zwecke des Museums einverstanden, jedoch mit der einzigen Bedingung, daß das Heimatmuseum dauernd in Montabaur verbleibt. Hierzu gab auch die Stadtverordnetenversammlung ihre Genehmigung. *
Diese Pläne erfüllten sich nicht. Das Haus blieb in der Hand des Kreises, das Heimatmuseum fand später in Hachenburg Platz.
Beatrix Künzer
* Abt. 9.4, Nr. 28 Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag.10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag.15.30 bis 17.30 Uhr
“Erwachsenenbildung”
VHS Montabaur Semesterbeginn Mittwoch, 1. Februar 1995
Seminare
01601 Rhetorik-Seminar
Das Seminar findet an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden statt und bietet folgende Inhalte an:
— sprecherisches und sprachliches Verhalten in verschiedenen Gesprächssituationen;
— die freie Rede: Vorbereitung und Aufbau eines Redebeitrages, Körpersprache und Stimmgebung, die freie Rede vor der Gruppe
Termin: 06./07. Mai und 13./14. Mai 1995
Samstag von 09.00 bis 17.00 Uhr Sonntag von 09.00 bis 13.00 Uhr Ort: Schloß Montabaur
Leitung: German Drechsler
Gebühren: 100,—DM
(Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.)
02201 Psychologie
Besseres Kennenlernen der eigenen Persönlichkeit und Wahrnehmung der Möglichkeiten zur Weiterentwicklung mit Elementen der Transaktionsanalyse Beginn: Mittwoch, 8. Februar 1995, 19.00 Uhr
Dauer: .6 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur
Leitung: Marie-Luise Römer
Gebühren: 35,—DM
I. Berufsbezogene Kurse
06501 Buchführung für Fortgeschrittene
(Einzelhandel)
Ein- und Verkauf von Waren (Bezugskosten, Skonto, Rabatt, Rücksendung), Gehälter einschließlich vermögenswirksame Leistungen, Steuern, Wechselverkehr, Abschreibung auf Anlagegüter und Forderungen, Rechnungsabgrenzung, Auswertung der Bilanz.
(Eine Leistungsbescheinigung kann erworben werden.) Lehrmittel: nach Angaben des Kursleiters Beginn: Dienstag, 7. Februar 1995, 19.30 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur .
Leitung: Volker Seiffert
Gebühren: 75,— DM
05601 Erste Schritte am PC
Einarbeitung in MS-DOS, MS Windows sowie in verschiedene Anwenderprogramme.
Beginn: Donnerstag, 2. Februar 1995, 18.00 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur •

