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Montabaur

Nr. 52/94

m

Genehmigung der Bezirksregierung Koblenz Aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1992 (GVB1. S. 476) i. V. m. den §§ 80 Abs. 3 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) teilen wir Ihnen mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die Ansätze des Wirt­schaftsplanes des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1995 in der Fassung des Be­schlusses der Verbandsversammlung vom 22.11.1994 Beden­ken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1994

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbands­gesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476-BS2020-20) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland- Pfalz vom 18. September 1975 (VGB1. S. 381) den folgenden 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1994 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregie­rung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 13.12.1994 hiermit bekanntgemacht wird. Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindung mit §§ 43 Nr. 2. Buchst, a und 46 Abs. 1KAG sind ab 1. Januar 1988 die Abwassereinrichtungen nach den Be­stimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu verwal­ten.

I.

Mit dem 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan werden:

erhöht um DM

vermindert um DM

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich des Nachtrages

gegenüber bisher DM

auf nunmehr

DM festgesetzt

im

Erfolgsplan die Erträge

0,00

0,00

3.291.700,00

3.291.700,00

die Aufwen­dungen

0,00

0,00

3.291.700,00

3.291.700,00

im

Vermögens­plan die Mittelher­kunft

300.000,00

0,00

750.000,00

l.Q50.000,00

die

Mittelver­

wendung

300.000,00

0,00

750.000,00

1.050.000,00

II.

bleibt unverändert

III.

bleibt unverändert

IV.

bleibt unverändert

Bad Ems, den 20.12.1994

Zweckverband»AbwasserverbandBadEms«

Rink, Verbandsvorsteher

Hinweis

Der vorstehende 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründen (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung)

unbeachtlich ist, wenn die nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung

Der 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02.01.1995 bis einschließlich 10.01.1995 öffent­lich aus.

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 14 (Nebengebäude)

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 38 Bad Ems, 20.12.1994 Verbandsgemeindeverwaltung

Rink, Bürgermeister

Genehmigung der Bezirksregierung Koblenz Aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1992 (GVBI. S. 476) i. V. m. den §§ 80 Abs. 3 und 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) teilen wir Ihnen mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die Ansätze des 1. Nachtrags-Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes »Abwas- serverband Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1994 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 22.11.1994 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Die Verwaltung informiert 1

Oflhungszeiten der

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jeweils vormittags von sowie donnerstags von

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16.00 bis 18.00 Uhr

Bericht über die Sitzung

des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 15.12.1994 Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über den aktuel­len Planungsstand zur ICE-Trassenführung im Bereich der Ortsgemeinde Heiligenroth. Die verschiedenen Initiativen und Gespräche der letzten Wochen hätten dazu geführt, daß es nun doch bei einer Tunnellösung in dem Teilbereich bleibe. Der Bürgermeister informierte, daß die Planungsabschnitte aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur voraussicht­lich im Februar 1995 ins Planfeststellungsverfahren gingen. Zu den Bauarbeiten an den Grundschulen Nentershausen und Welschneudorf, die durch denKonkurs der Firma Saal, Neuhäu­sel, betroffen waren, berichtete Dr. Possel-Dölken, die Rohbau­arbeiten gingen zügig voran. Außerdem erfolgten die Arbeiten am Feuerwehrhaus Neuhäusel ebenfalls planmäßig.

Bericht des I. Beigeordneten aus demBereich der Verbands­gemeindewerke

I. Beigeordneter Reusch bezog sich auf einen aktuellen Presse­bericht über einen Tonbetrieb in Ruppach-Goldhausen. Der Betrieb sei zu nah an die Straße »gerutscht«. Die Verbandsge­meindewerke waren hiervon betroffen, da sich in dem Bereich verschiedene Leitungen befanden. Man habe ohne großen Aufwand erreicht, daß die betreffenden Leitungen auf Kosten des Tonbetriebes erneuert wurden.

Zu den Erweiterungsarbeiten an der Kläranlage Montabaur berichtete Reusch, diese gingen planmäßig voran.

Bericht des Rechnungsprüfimgsausschusses über die Prü­fung der Jahresrechnung 1993

Der Vorsitzende desRechnungsprüfungsausschusses Dr. Wolf­gang Neutz (CDU) berichtete über die Prüfung der Jahresrech­nung 1993 der Verbandsgemeinde Montabaur sowie des Wirt­schaftsjahres 1993 der Verbandsgemeindewerke Montabaur. Indem er sich auf den schriftlich vorliegenden Prüfbericht sowie die hierzu von der Verwaltung vorgelegte Stellungnah­me bezog, empfahl er dem Verbandsgemeinderat, die Jahres­rechnung sowie den Jahresabschluß festzustellen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Feststellung der Jahresrechnung1993 derVerbandsgemein- de sowie des Jahresabschlusses derVerbandsgemeindewer- ke, Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten Der Verbands gemeinderat faßte einstimmig folgende Beschlüs­se:

1. Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Ver-