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Montabaur

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Nr. 52/94

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BEBAUUNGSPLAN

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serbeseitigung« zum 31. Dezember 1993 festgestellt und be­schlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 246.041,78 DM durch Entnahme aus der Allgemeinen Rückla­ge auszugleichen,

Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer hegt in der Zeit

vom 2. Januar 1995 bis 6. Januar 1995 im Rathaus-Altbau, II. Etage, Zimmer 35 während der Dienststunden öffentlich aus.

56410 Montabaur, 30.12.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky, Werkleiter

Wirtschaftsplan

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1995

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbands­gesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476-BS2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebs­verordnung für Rheinland-Pfalz den folgenden Wirtschafts­plan für das Wirtschaftsjahr 1995 beschlossen, der nach Ge­nehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichts­behörde hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß §§85 Abs. 2 Satz 3 GemOin Verbindung mit §§43 Nr. 2 Buchst, a und 46 Abs. 1 KAG sind ab 1. Januar 1988 die Abwassereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigenbe­triebsverordnung (EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirtschaftsplan zu erstellen.

I. '

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1995 wird im Erfolgsplan

in den Erträgen auf...DM 3.091.800,00

in den Aufwendungen auf.DM 3.091.800,00

im Vermögensplan

in der Mittelherkunft auf.DM 770.000,00

in der Mittelverwendung auf.DM 770.000,00

festgesetzt.

II.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirt­schaftsjahr 1995 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö­gensplanes erforderlich ist, wird auf DM 0,00 festgesetzt.

III.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV.

Die Verbandsumlage wird nach § 8 (2) der Verbandsordnung berechnet. Als Bemessungsgrundlage gilt der Wasserverbrauch der Anschlußnehmer der öffentlichen Wasserversorgung im Entsorgungsgebiet (§ 2 Absatz 2 der Verbandsordnung), die gleichzeitig an der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung teilgenommen haben.

Zeitraum für die Ermittlung des bereinigten Wasserverbrau­ches ist das dem jeweiligen Wirtschaftsjahr um zwei Jahre vorangehende Wirtschaftsjahr (Vorvorjahr).

Der Umlageanteil beträgt demnach für das Jahr 1995

für die Verbandsgemeinde Bad Ems:

bei 1.011.742 cbm..1993 = 80,5 %

- für die Verbandsgemeinde Montabaur:

bei 244.566 cbm.1993 = 19,5 %

Bad Ems, den

Abwasserzweckverband Bad Ems

Rink, Verbandsvorsteher

Hinweis

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich be­kanntgemacht.

Es wird daraufhingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründen (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) unbeachtlich ist, wenn die nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Öffentliche Auslegung

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02.01.1995 bis einschließlich 10.01.1995 öffentlich aus.

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 14 (Nebengebäude)

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 38 Bad Ems, 20.12.1994 Verbandsgemeindeverwaltung

Rink, Bürgermeister