Montabaur
Nr. 52/94
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Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1993 gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
IV.
Öffentliche Auslegung
Den Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 02.01.1995 bis 11.01.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 21.12.1994 (ß.)
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
i. V. gez. Reusch, I. Beigeordneter
Aufstellung des Bebauungsplanes
»Koblenzer Straße II« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.12.1994 den Beschluß gefaßt, für den Gemarkungsbereich »Hinter dem Heiligkreuz« einen Beb auungsplan mit der Bezeichnung »Koblenzer Straße II« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Koblenzer Straße
im Westen: durch die Straße »Am alten Sportplatz«
im Süden: durch das Flurstück 1780/1
im Osten: durch die Westerwald Kaserne und das Haus
grundstück Nr. 21
und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
WR
Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Ahs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 23. Dezember 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße II« der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des'Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat vonMontabaur hatin seiner Sitzung am 08.12.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Koblenzer Sjtraße II« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Ahs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 02.01. bis 02.02.1995 (einschließlich) hei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).
56410 Montabaur, 23. Dezember 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes
»Christches Weiher« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Änderungs- und Überarbei- tungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat vonMontabaur hat in seiner Sitzung am 08.12.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Christches Weiher« zu ändern und zu überarbeiten.
Der Änderungs- und Überarbeitungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der Planbereich ist aus der auf Seite 6 abgedruckten Skizze ersichtlich.
56410 Montabaur, 22. Dezember 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes
»Christches Weiher« der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Äbs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat vonMontabaur hatin seiner Sitzung am 08.12.1994 die Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 02.01.1995 bis 02.02.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).
56410 Montabaur, 22. Dezember 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Jahresabschluß 1993 - Wasserversorgung -
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1994 den Jahresabschluß für den Betriebszweig »Wasserversorgung« zum 31. Dezember 1993 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 194.937,80 DM durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer Hegt in der Zeit vom 2. Januar bis 6. Januar 1995 im Rathaus-Altbau, II. Etage, Zimmer 35, während der Dienststunden öffenthch aus.
56410 Montabaur, 30.12.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
Jahresabschluß 1993 - Abwasserbeseitigung-
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1994 den Jahresabschluß für den Betriebszweig »Abwas-

