Montabaur
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Nr. 51/94
Görgeshausen - Neubaugebiet »Auf der Bitz«
Die Ortsgemeinde Görgeshausen beabsichtigt, zusammen mit der Verbandsgemeinde das Neubaugebiet Auf der Bitz mit 28 Bauplätzen zu erschließen. Um dieses Gebiet ordnungsgemäß entwässern zu können, ist nicht nur die Verlegung der erforderlichen Kanäle in diesem Gebiet notwendig: sondern es muß zugleich eine Erneuerung der Kanalleitung in der Straße zu den Linden und eine Durchpressung durch die L 318 vorgenom
men werden.
Auftragssumme Abwasser.203.685,— DM
Auftragssumme Kanal...87.325,— DM
Niederelbert - Herbergstraße, Erneuerung der Kanalisation
Im Zuge des Straßenausbaus in der Nordstraße Niederelbert wird zur Zeit erstmals ein Straßenkanal verlegt und ein Verbindungssammler in der Hauptstraße angebunden, so daß die anliegenden Grundstücke nicht mehr in den Weiherhelbach entwässert werden. Das Teilstück des Kanals soll verlängert und parallel zur Herbergstraße über den vorhandenen Kinderspielplatz verlegt werden.
Auftragssumme Kanalisation.63.000,- DM
Simmern - Neubaugebiet »Im Rauenstück«
Die Ortsgemeinde Simmern beabsichtigt zusammen mit den Verbandsgemeindewerken das Neubaugebiet»Im Rauenstück« zu erschließen. Hierdurch entstehen 40 neue Baugrundstücke.
Auftragssumme Kanal.. 277.865,- DM
Auftragssumme Wasserleitung. 93.239,- DM
Ruppach-Goldhausen - Baugebiet »Flurzaun«
In Ruppach-Goldhausen soll das Neubaugebiet Flurzaun mit 47 Bauplätzen ausgewiesen werden. Die Erschließung durch die Ortsgemeinde erfolgt gemeinsam mit den Verbandsge
meindewerken.
Auftragssumme Kanal.360.993,— DM
Auftragssumme Wasserleitung.100.015,— DM
Wassersituation im Sommer 1994
Die Wasserversorgung im Sommer 1994 war trotz hoher Temperaturen und stark angestiegener Verbräuche zu jeder Zeit sichergestellt.
In den sieben heißen Wochen von Mitte Juni bis Anfang August war ein unverändert hoher Verbrauch zwischen 6.800 und 7.300 m 3 täglich festzustellen (Durchschnittsverbrauch 5.400 m 3 /Tag). Bisheriger Spitzenverbrauch: Samstag, 25.06.1994, mit 7.588 m 3 .
Während die Schüttungen der oberflächennahen Quellen merklich zurückgegangen sind, hegen die Tiefbrunnenwasserstände über den Ständen des Vorjahres.
Daß es trotz der hohen Wasserentnahmen zu keinen Engpässen in der Wasserversorgung geführt hat, hegt an mehreren Gründen:
a) der Erschheßung zusätzhcher Wasservorkommen, wobei
die bestehenden Tiefbrunnen entlastet wurden: Tiefbrunnen IX Stadtwald Montabaur mit 500 m 3 /Tag Reaktivierung Quelle Girod mit 200 m 3 /Tag
Reaktivierung des Tiefbrunnens
Niedererbach mit 100 m 3 /Tag
b) der ständigen Überwachung der Hochbehälter und Tiefbrunnen durch die Fernwirkanlage. Hierdurch werden
— die Entnahmemengen für jeden Tiefbrunnen genau bestimmt und ein zu starkes Absinken des Grundwasserspiegels vermieden
- durch frühzeitige Erkennung der Rohrbrüche die Wasserverluste stark reduziert
c) den ergiebigen Niederschlägen im Herbst und Winter des vergangenen Jahres
Bericht über die Auswirkungen der starken Niederschläge in diesem Sommer auf die Kanalisation in verschiedenen Gemeinden
Im Sommer sind in einigen Bereichen unseres Verbandsgemeindegebietes wolkenbruchartige Gewitterregen niedergegangen, die die Grundstücke ganzer Straßenzüge unter Wasser gesetzt haben.
Die Straßenkanäle waren zum Teil nicht in der Lage, diese Wassermassen aufzunehmen und so kam es zu Rückstauungen durch die Kanalhausanschlüsse, wodurch Kellerräume und niedrig hegende Wohnräume überflutet wurden; in anderen Fällen sind die Regenmengen oberflächig in die Häuser eingedrungen. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben Beschwerden eingereicht und Schadensersatzansprüche angemeldet.
Grundsätzlich ist bezüglich der Dimensionierung der Kanäle folgendes festzustellen:
1. die Berechnung der Kanalgröße ist nach dem sogenannten Jahresregen — das heißt, der Regen, der nach der Wahr
scheinlichkeit einmal im Jahr auftritt — vorzunehmen. Die Intensität des Jahresregens beträgt für unsere Region nach den Bemessungsrichtlinien 1201/s ha während einer Dauer von 15 Minuten.
2. Die Niederschläge der vergangenen Wochen erreichten ein Vielfaches dieser Niederschlagsmengen — am 05.08.1994 betrug der Niederschlag im Ostteil der Verbandsgemeinde 541/m 2 — das entspricht einer Wassermenge von 6001/s ha, also das Fünffache des Berechnungsregens.
3. Selbst wenn in den betroffenen Niederschlagsgebieten die Dimension der Kanäle für die doppelte oder mehrfache Wassermenge ausgelegt wäre, hätte ein Rückstau nicht vermieden werden können.
4. Manchmal sind die alten verlegten Straßensammler in der Ortslage nicht groß genug dimensioniert, um die Abwässer der von den Gemeinden später oberhalb der Ortslage angehängten Baugebiete ordnungsgemäß aufnehmen zu können. Um die Entwicklung der Gemeinden und die Bauabsichten der Bürger nicht zu hemmen, wurde, obwohl die Entwässerungssituation unklar war, die Zustimmung zur abwassertechnischen Erschheßung dieser Randgebiete nicht verweigert. Wenn nunmehr Sanierungsmaßnahmen in der weiterführenden Kanalisation unabdingbar sind, wird zur Durchführung die Zustimmung erklärt mit der Maßgabe, daß
a) die Verbandsgemeindewerke alle Kosten für die Erneuerung des Kanals übernehmen und
b) die Aufwendungen für die Straßenoberflächenbefestigung zu Lasten der betreffenden Gemeinde gehen.
5. Ein weiterer Grund war die Nichtbeachtung der Auflagen im Bauschein und der entwässerungstechnischen Grundsätze durch die Bauherren.
Es wurde darauf vertraut, daß ein starker Niederschlag nicht eintritt, und wenn, daß sich die Folgen allenfalls beim Nachbarn oder in einem anderen Straßenzug zeigen.
Die folgenden Mängel wurden regelmäßig festgestellt:
— Es wurden keine Rückschlagventile eingebaut
— Die Dachabläufe oder sonstigen Oberflächenentwässerungen wurden im Kontrollschacht nicht vor der rückstausicheren Kellerleitung angeordnet
- Die Hausanschlußleitung wurde nicht im oberen Drittel der Hauptleitung angeschlossen
- Die Toiletten unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) wurden nicht mit Hebeanlagen versehen (Als Anlage ist ein Schaubild der DIN 1986 noch einmal abgebildet - Seite 11 -.)
- Eine Grundregel sollte beachtet werden, daß jede Wohnung oder Garage eine Stufe über der Straßenoberkante
• liegt.
— Wer größere Rechte für sich in Anspruch nimmt, was durchaus zulässig ist, und Wohnräume, Gewerbeflächen oder Garagen unter der Straßenoberkante anordnet, muß im Gegenzug entwässerungstechnisch mögliche Folgen selbst tragen.
Nach einer sehr eingehenden Diskussion im Werksausschuß wurde angeregt, diese Grundregel noch einmal zu veröffentlichen.
Aufnahme von Krediten
Der Werksausschuß ermächtigte die Verwaltung, die notwendigen Darlehen zu den jeweils günstigsten Konditionen aufzunehmen.
Kläranlage Gelbachtal
Anfrage der SPD-Fraktion »Trocknet Kläranlage Bäche aus?« Aus der Sicht der Verbandsgemeinde stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Abwässer aus den 6 in Betracht kommenden Gemeinden bzw. Ortsteilen aus unserer Verbandsgemeinde werden im Mischsystem entsorgt. Dies bedeutet, in Gackenbach, Horbach und Ettersdorf werden zur Zeit die Schmutz- und Oberflächenwasser über überlastete zentrale mechanische Kläranlagen (Emscher-Becken bzw. Erdbecken), in Daubach, Stahlhofen und Kirchähr über Hausklärgruben in die Bäche eingeleitet. Die Oberläufe des Daubaches, Gackenbaches und Horbaches sind folglich übermäßig verschmutzt und somit der Gewässergüte IV zuzuordnen. Nur der großen Selbstreinigungskraft der Mittelgebirgsbäche mit dem hohen Sauerstoffeintrag ist es zu verdanken, daß im Unterlauf ein Schmutzabbau erfolgt.
Nach dem Bau der biologischen Kläranlage im Gelbachtal wird das Schmutzwasser direkt in die Kläranlage geführt. Bei größeren Regenereignissen wird das Oberflächenwasser über

