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Montabaur

Nr. 50/94

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Maßnahme Forderungsbetrag Forderungsbetrag

als, (1990) NEU ab 01.01.1995

Freilegung und Er­neuerung von Fach­werk einschl. An­strich;

90 % der nachgewiese­nen Kosten,

max. jedoch 200, DM pro m 2 236, DM pro m 2

Renovierung von Bruch­steinmauerwerk;

50 % der nachgewiese­nen Kosten, max. jedoch

Naturschieferein­deckung

- Dachfläche 50 % der nachge­wiesenen Kosten, max. jedoch

- Fassadenflächen;

50 % der nachge­wiesenen Kosten, max. jedoch 100,- DM pro m 2 118,- DM pro m 2

Die neuen Forderungsbeträge wurden auf volle DM aufgerun­det.

In § 3 (förderungsfähige Maßnahmen) wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein neuer Abs. 3 »Werden im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme und deren Förderung auch neue Fenster eingebaut, dürfen diese nur aus europäischen Holzbeständen stammen (Gebot zur Verwen­dung von Holz aus europäischen Beständen)« eingefügt und in die Förderungsrichtlinien aufgenommen.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Stadtrat,'in § 3 Abs. 1 Buchstabe c) der Förderungsrichtlinien »auch bei Neu­bauten« zu streichen.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellte für seine Fraktion zwei Anträge:

1. In die Förderungsrichtlinien solle aufgenommen werden, daß der Zuschuß bei Verkauf des Objektes innerhalb von 5 Jahren an die Stadt zurückzuzahlen sei.

2. Die Formulierung in § 3 Abs. 4 »Zu den förderungsfahigen Kosten gehören auch Aufwendungen aus Eigenleistungen, soweit sie vom Bauleiter bestätigt werden.« solle gestrichen werden.

Der Antrag der FWG-Fraktion, § 3 Abs. 4 zu streichen, wurde bei 3 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Antrag der FWG-Fraktion, eine Rückzahlungsfrist von 5 Jahren aufzunehmen, wurde bei 5 Ja-Stimmen und 20 Nein­stimmen abgelehnt.

Der Vorschlag der Verwaltung, die Förderungsrichtlinien ge­mäß Drucksache-Nr. 257/1994 unter Einbeziehung der Text­streichung in § 3 Abs. 1 Buchstabe c) »auch bei Neubauten« zu ändern, wurde bei 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen ange­nommen.

Die neuen Richtlinien gelten ab 01.01.1995.

B. Novellierung der Richtlinien der Stadt Montabaur für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Mo­dernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes vom 01.01.1995 in der gelten­den Fassung vom 01.02.1990 Der Stadtrat beschloß, auch in die Modernisierungsrichtlinien für den Bereich Rebstock einen entsprechenden Passus mit aufzunehmen, in dem ein Gebot zum Einbau von Holzfenstern aus europäischen Beständen mit einfließt.

In § 2 (förderungsfähige Maßnahmen) wird ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

»Werden im Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme und deren Förderung auch neue Fenster eingebaut, dürfen diese nur aus europäischen Holzbeständen stammen (Gebot zur Verwendung von Holz aus europäischen Beständen).

Die neuen Richtlinien gelten ab 01.01.1995.

Bericht über die öffentliche Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 08.12.1994

1. In Ergänzung der Tagesordnung wurde beschlossen, daß der Antrag der CDU-Fraktion betreffend die Zuschußge­währung an die Kleinkunstbühne als Tagesordnungspunkt 2 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Außerdem wurde der Punkt 5 »Weihnachtszuwendungen an Bedürftige der Stadt Montabaur mit Stadtteilen« als erster Tagesordnungspunkt behandelt.

2. Weihnachtszuwendungen an Bedürftige der Stadt Monta­baur mit Stadtteilen

Nach kurzer Diskussion wurde beschlossen, die vorgeschla- gene Reduzierung der freiwilligen Weihnachtszuwendun­gen der Stadt Montabaur abzulehnen. Gleichzeitig wurden die damit verbundenen außerplanmäßigen Mehrausgaben bewilligt.

3. Streichung der Zuschußgewährung an die Kleinkunstbüh­ne

- Antrag der CDU-Fraktion vom 08.12.1994

Der Ausschuß entschied mit Stimmenmehrheit, daß im Haushaltsjahr 1995 der Kleinkunstbühne kein Zuschuß zur Verfügung gestellt werden soll. Dies insbesondere des­halb, da von dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Ulli Schmidt, die Zusammenarbeit mit der Stadt Montabaur sowohl schriftlich als auch durch Veröffentlichungen in den Medien aufgekündigt worden sei.

Die Ausschußmitglieder bedauerten, daß diese Maßnahme notwendig wurde, da sie sehr wohl die Wichtigkeit der Kleinkunstbühne für das kulturelle Leben in Montabaur sehen.

3. Nachwahl von Ausschußmitgliedern

Der entsprechende Beschlußvorschlag wurde von dem Haupt- und Finanzausschuß zustimmend zur Kenntnis genommen.

4. Jahresabschluß Stadtentwicklung Montabaur GmbH 1993 Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte dem Jahresab­schluß 1993 der Stadtentwicklung Montabaur GmbH mit Stimmenmehrheit zu und beschloß, den Jahresfehlbetrag auf die neue Rechnung vorzutragen.

5. Gewährung von Zuschüssen für die Modernisierungsmaß­nahmen

Für das Haus Vorderer Rebstock 21 wurde der in den entsprechenden Richtlinien vorgesehene Forderungsbetrag bewilligt.

6. Bauvoranfragen/Bauanträge

6.1 Bezüglich der Bauvoranfrage der Eheleute Badenheim wurde beschlossen, die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen und vorher eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

6.2 Die Entscheidung über die Bauvoranfrage Diel wurde zu­nächst zurückgestellt, da erneute Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Stadt Montabaur, dem Ältestenrat und den Herren Diel und Schmidt durchgeführt werden sollen.

6.3 Die Beratung betreffend die Bauvoranfrage Griebling er­gab, daß das Baugesuch gemäß § 15 BauGB für die Dauer eines Jahres zurückgestellt werden soll.

6.4 Den übrigen Bauvoranfragen/Bauanträgen wurde zum Teil unter bestimmten Auflagen und Bedingungen zugestimmt.

7. Verschiedenes

7.1Von Seiten der FWG-Fraktion wurde das wilde Parken durch die Beschäftigten der Firma 1 + 1 in der Ruhrstraße angesprochen.

Die Verwaltung erklärte, daß die Ordnungsabteilung be­reits entsprechend tätig wird und daß nach Fertigstellung der baulichen Anlage auch eine Ortsbesichtigung durchge­führt werden soll.

7.2 Von Seiten der CDU-Fraktion wurde die Verschmutzung der Koblenzer Straße durch die bauenden Firmen themati­siert. Die Verwaltung wies darauf hin, daß das Problem bereits bekannt und Abhilfe durch die Baufirmen zugesagt worden sei.

In der gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Finanzausschuß und Umweltausschuß wurden verschiedene Bepflanzungsmaß­nahmen im Stadtgebiet von Montabaur beraten. Nach einge­hender und detaillierter Diskussion wurde den Beschlußvorla- gen der Verwaltung zum Teil mit gewissen Änderungen zuge.- stimmt.

Personenstandsmeldungen

im Monat November 1994 in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten

Lisa Mungenast, Montabaur, Saarstraße 56 Selina Heibel, Niederelbert, Hauptstraße 94 Jessica Hachenthal, Holler, Hauptstraße 38 Tobias Herzmann, Großholbach, Kirchstraße 9 Marius Heinz, Nentershausen, Waldstraße 4 Marc Günter Michel, Montabaur, Rheinstraße 23 Sandro Anschütz, Girod, Ringstraße 1

60,- DM pro m 2 71,- DM pro m 2

65,- DM pro m 2 77,- DM pro m 2