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Montabaur

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Nr. 47/94

Koblenz

hier: Genehmigung der entstandenen Mehraufwendungen

2. a) Neufestsetzung des Jahresgrundpreises für Wasser­

zähler bis 5 nr Verbrauchsleistung gemäß Preisblatt, Anlage 1

b) Neufestsetzung des Arbeitspreises (Wassergeld) gemäß Preisblatt, Anlage 1

der zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversor­gung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981

3. Kalkulation der einmaligen und laufenden Entgelte für 1995

4. Beratung über den Entwurf der Wirtschaftspläne 1995 - Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung -

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

gez. Reusch, I. Beigeordneter

Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle:

Katasteramt Montabaur

Grenzregelungsbeschluß vom 05.09.1994

Verfahrensbezeichnung: »Tiefgarage Nord«

ist am 10.10.1994 mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 8.1, 8.2 und 9 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand er­setzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lasten­frei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnis­se sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiese­nen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 564T0 Montabaur,

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 18.11.1994 (S.)

gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Die Verwaltung informiert

: 14.00 bis 16.00 Uhr

Hohe Auszeichnung für schönste Dörfer

Foto: Heike Rost

Die großen Anstrengungen der Ortsgemeinde Niederelbert in der Dorfverschönerung fanden dieser Tage eine besondere Anerkennung. Im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz konnte Ortsbürgermeister Willi Bode die Goldplakette und Ehrenur­kunde des Landeswettbewerbes »Unser Dorf soll schöner wer­den« aus den Händen von Ministerpräsident Kurt Beck entge­gennehmen. Zur offiziellen Preisverleihung gratulierten Land­rat Peter Paul Weinert und der I. Beigeordnete der Verbands­gemeinde Montabaur, Heinz Reusch.

Auf Kreisebene zeigten sich die Gemeinden aus der Verbands­gemeinde Montabaur auch im diesjährigen Wettbewerb erfolg­reich.

Neben Niederelbert, die den ersten Platz in der Sonderklasse belegten (die Auszeichnung nahm der dritte Beigeordnete Joachim Nentwig entgegen), konnte Welschneudorf einen zwei­ten Platz in der Hauptklasse belegen. Die Auszeichnung nahm der erste Beigeordnete Roland Fetz entgegen.

Die Ortsgemeinde Daubach, vertreten durch ihren Ortsbürger­meister Raimund Hahn, erhielt heben Niederelbert und vier weiteren Westerwaldgemeinden eine Auszeichnung im Son­derwettbewerb »Familienfreundliche Gemeinde«. Daneben erhielt der Westerwald-Verein Daubach für die Anlegung eines Lehrpfades den ersten Preis, den man sich allerdings mit der Freiwilligen Feuerwehr Pottum teilen mußte.

Die Preisverleihung fand im Rahmen der letzten Kreistagssit­zung durch den Landrat Peter Paul Weinert statt.

Liebe ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Ausländer

wählen!

am kommenden Sonntag, dem

27.11.1994, finden in Rheinland-Pfalz die Ausländerbeirats­wahlen statt.

Bei uns werden an diesem Tag ein Ausländerbeirat für die Stadt Montabaur und ein Ausländerbeirat für den Wester­waldkreis gewählt. Der Ausländerbeirat der Stadt Montabaur wird sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzen. Für den Ausländerbeirat des Westerwaldkreises werden 15 Mitglieder gewählt.