Montabaur
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Nr. 47/94
Koblenz
hier: Genehmigung der entstandenen Mehraufwendungen
2. a) Neufestsetzung des Jahresgrundpreises für Wasser
zähler bis 5 nr Verbrauchsleistung gemäß Preisblatt, Anlage 1
b) Neufestsetzung des Arbeitspreises (Wassergeld) gemäß Preisblatt, Anlage 1
der zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981
3. Kalkulation der einmaligen und laufenden Entgelte für 1995
4. Beratung über den Entwurf der Wirtschaftspläne 1995 - Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung -
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
gez. Reusch, I. Beigeordneter
Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle:
Katasteramt Montabaur
Grenzregelungsbeschluß vom 05.09.1994
Verfahrensbezeichnung: »Tiefgarage Nord«
ist am 10.10.1994 mit Ausnahme der Ordn. Nrn. 8.1, 8.2 und 9 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 564T0 Montabaur,
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 18.11.1994 (S.)
gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Die Verwaltung informiert
: 14.00 bis 16.00 Uhr
Hohe Auszeichnung für schönste Dörfer
Foto: Heike Rost
Die großen Anstrengungen der Ortsgemeinde Niederelbert in der Dorfverschönerung fanden dieser Tage eine besondere Anerkennung. Im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz konnte Ortsbürgermeister Willi Bode die Goldplakette und Ehrenurkunde des Landeswettbewerbes »Unser Dorf soll schöner werden« aus den Händen von Ministerpräsident Kurt Beck entgegennehmen. Zur offiziellen Preisverleihung gratulierten Landrat Peter Paul Weinert und der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Heinz Reusch.
Auf Kreisebene zeigten sich die Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Montabaur auch im diesjährigen Wettbewerb erfolgreich.
Neben Niederelbert, die den ersten Platz in der Sonderklasse belegten (die Auszeichnung nahm der dritte Beigeordnete Joachim Nentwig entgegen), konnte Welschneudorf einen zweiten Platz in der Hauptklasse belegen. Die Auszeichnung nahm der erste Beigeordnete Roland Fetz entgegen.
Die Ortsgemeinde Daubach, vertreten durch ihren Ortsbürgermeister Raimund Hahn, erhielt heben Niederelbert und vier weiteren Westerwaldgemeinden eine Auszeichnung im Sonderwettbewerb »Familienfreundliche Gemeinde«. Daneben erhielt der Westerwald-Verein Daubach für die Anlegung eines Lehrpfades den ersten Preis, den man sich allerdings mit der Freiwilligen Feuerwehr Pottum teilen mußte.
Die Preisverleihung fand im Rahmen der letzten Kreistagssitzung durch den Landrat Peter Paul Weinert statt.
Liebe ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Ausländer
wählen!
am kommenden Sonntag, dem
27.11.1994, finden in Rheinland-Pfalz die Ausländerbeiratswahlen statt.
Bei uns werden an diesem Tag ein Ausländerbeirat für die Stadt Montabaur und ein Ausländerbeirat für den Westerwaldkreis gewählt. Der Ausländerbeirat der Stadt Montabaur wird sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzen. Für den Ausländerbeirat des Westerwaldkreises werden 15 Mitglieder gewählt.

