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Montabaur

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Nr. 46/94

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+) und damit der Gesamt­vermindert (-) betrag des Haushalts- um DM planes einschl. der Nachträge

gegenüber auf nunmehr bisher festgesetzt

DM DM

a)

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

+ 1.023.000

29.517.000

30.540.000

die Ausgaben

+ 1.023.000

29.517.000

30.540.000

b)

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

- 1.677.400

10.066.400

8.389.000

die Ausgaben

- 1.677.400

10.066.400

8.389.000

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert.

Der Gesamtbetrag der Kredite für die Verbandsgemeindewer­

ke wird für die

a) Wasserversorgung von bisher.1.000.000 DM

auf.220.000 DM

b) Abwasserbeseitigung von bisher.7.000.000 DM

auf.6.500.000 DM

festgesetzt.

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.

§4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgesetzt

I. für die Verbandsgemeinde von bisher.1.170.000 DM

auf.1.330.000 DM

II. für die Verbandsgemeinde für den Bereich

Abwasserbeseitigung von bisher.4.750.000 DM

auf.5.500.000 DM

§5

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1993 .40.614.279 DM

Umlagesoll 1993 ..13.808.842 DM

Umlagegrundlagen 1994 bisher.43.846.770 DM

Umlagesoll 1994 bisher.14.907.889 DM

Umlagegrundlagen 1994 neu.43.836.960 DM

Umlagesoll 1994 neu.14.904.553 DM

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirt­schaftspläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser von.220.000 DM

b) Eigenbetrieb Abwasser von.6.500.000 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeindewerke für den Eigenbetrieb Abwasser von 5.500.000 DM, für die im Haushaltsjahr 1995 voraussicht­lich Kredite aufgenommen werden müssen.

56410 Montabaur, 25.10.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

gez. P. Weinert, Landrat

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.11.1994 bis 30.11.1994 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 08.11.1994 (S.)

Verbandsgemeinde Montabaur

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwal­tung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwal­tungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Gewerbesteuerbescheid für das Haushaltsjahr 1991für nachstehenden Steuerpflichtigen öffentlich zugestellt:

Zuletzt bekannte Anschrift:

Herrn

Günter Röder Baumbacher Straße 21 56410 Montabaur

Der o. a. Steuerbescheid sowie dessen Begründung kann wäh­rend der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis:

Der Steuerbescheid gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser

Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

Montabaur, den 17.11.1994

Verb andsgemeinde Verwaltung

Montabaur

Steueramt -

Informationsveranstaltung zur Wahl

des Ausländerbeirates

Ausländer

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wählen!

Die Verwaltung informiert

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur lädt alle inter­essierten Ausländerinnen und Ausländer zu einer Vortrags­veranstaltung ein, in der über folgende Themen informiert wird:

Ausländerbeirat: - Was ist das?

- Wie wird gewählt?

Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 22.11.1994, um 18.30 Uhr, in der Bürgerhalle im Rathaus, Großer Markt 10, statt.