Montabaur
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Nr. 46/94
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht (+) und damit der Gesamtvermindert (-) betrag des Haushalts- um DM planes einschl. der Nachträge
gegenüber auf nunmehr bisher festgesetzt
DM DM
a)
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
+ 1.023.000
29.517.000
30.540.000
die Ausgaben
+ 1.023.000
29.517.000
30.540.000
b)
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
- 1.677.400
10.066.400
8.389.000
die Ausgaben
- 1.677.400
10.066.400
8.389.000
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Kredite für die Verbandsgemeindewer
ke wird für die
a) Wasserversorgung von bisher.1.000.000 DM
auf.220.000 DM
b) Abwasserbeseitigung von bisher.7.000.000 DM
auf.6.500.000 DM
festgesetzt.
§3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
§4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgesetzt
I. für die Verbandsgemeinde von bisher.1.170.000 DM
auf.1.330.000 DM
II. für die Verbandsgemeinde für den Bereich
Abwasserbeseitigung von bisher.4.750.000 DM
auf.5.500.000 DM
§5
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1993 .40.614.279 DM
Umlagesoll 1993 ..13.808.842 DM
Umlagegrundlagen 1994 bisher.43.846.770 DM
Umlagesoll 1994 bisher.14.907.889 DM
Umlagegrundlagen 1994 neu.43.836.960 DM
Umlagesoll 1994 neu.14.904.553 DM
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser von.220.000 DM
b) Eigenbetrieb Abwasser von.6.500.000 DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeindewerke für den Eigenbetrieb Abwasser von 5.500.000 DM, für die im Haushaltsjahr 1995 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
56410 Montabaur, 25.10.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
gez. P. Weinert, Landrat
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.11.1994 bis 30.11.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Ade- nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 08.11.1994 (S.)
Verbandsgemeinde Montabaur
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Öffentliche Zustellung
Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Gewerbesteuerbescheid für das Haushaltsjahr 1991für nachstehenden Steuerpflichtigen öffentlich zugestellt:
Zuletzt bekannte Anschrift:
Herrn
Günter Röder Baumbacher Straße 21 56410 Montabaur
Der o. a. Steuerbescheid sowie dessen Begründung kann während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweis:
Der Steuerbescheid gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser
Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).
Montabaur, den 17.11.1994
Verb andsgemeinde Verwaltung
Montabaur
— Steueramt -
Informationsveranstaltung zur Wahl
des Ausländerbeirates
Ausländer
BeI ™ t 1 J S?^W4
wählen!
Die Verwaltung informiert
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur lädt alle interessierten Ausländerinnen und Ausländer zu einer Vortragsveranstaltung ein, in der über folgende Themen informiert wird:
Ausländerbeirat: - Was ist das?
- Wie wird gewählt?
Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 22.11.1994, um 18.30 Uhr, in der Bürgerhalle im Rathaus, Großer Markt 10, statt.

