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Montabaur

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Nr. 44/94

gliedern des Stiftungsausschusses für diese Wahlperiode gege­ben sein muß.

Die SPD-Fraktion hingegen beantragte, die Anzahl der Mit­glieder des Aufsichtsrates auf 7 zu begrenzen, wobei sie davon ausgehe, daß die Kirchenvertreter in einem solch »weltlichen« Gremium auf ein Mitbestimmungsrecht verzichten. Einfluß nehmen könne die Kirche selbstverständlich durch beratende Funktion, im Stiftungsausschuß seien die Kirchenvertreter ja vertreten.

Mit 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fand der CDU-Antrag die erforderliche Mehrheit.

Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums des Hauses Mons Tabor

Der Stadtrat beschloß, entsprechend § 5 der Satzung für das Kuratorium des Soldatenfreizeitheim.es/Stadthalle Montabaur »Haus Mons Tabor« folgende Pfersonen als Mitglieder des Kuratoriums zu benennen:

1. Dr. Paul Hütte (CDU)

2. Markus Hebgen (CDU)

3. Wolfgang Drenkelfort (SPD)

4. Heinz Teves (FWG).

Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens nach § 47 BauGB für das Baugebiet »Koblenzer Straße II«

Für das Baugebiet »Koblenzer Straße II« im Gemarkungsbe­reich »Hinter dem Heiligkreuz« wird zur Zeit das Bebauungs­planaufstellungsverfahren durchgeführt. Ein freiwilliger Er­werb der Grundstücke des Plangebietes durch die Stadt führte zu keinem Erfolg, so daß für eine Baureifm achung der Grund­stücke ein gesetzliches Umlegungsverfahren notwendig ist. Der Stadtrat hat das Baulandumlegungsverfahren durch den Anordnungsbeschluß nach § 46 BauGB bereits in Gang gesetzt. In seiner heutigen Sitzung faßte der Stadtrat einstimmig (bei einer Enthaltung) den Beschluß, gemäß § 47 BauGB für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße II« die Umlegung einzuleiten. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Koblenzer Straße II« und wird wie folgt be­grenzt:

Im Norden durch die Koblenzer Straße; im Osten durch das Flurstück 1784/23; im Süden durch die Grenze zwischen den Flurstücken 1783/6 und 1780/1 und im Westen durch die Flurstücke 1791/sowie 1872/3.

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezo­gen:

Gemarkung: Montabaur Grundbuchbezirk: Montabaur Flur 5:

Flurstücke Nr.: 1791/2, 1791/3, 1794, 1796/1, 1797/1, 1797/2, 2822/2, 1784/23, 1784/25, 1769/5 tlw. und 1783/6.

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für das Grund­stück Nr. 210/43

Die Stadtentwicklung Montabaur GmbH beabsichtigt, im Be­reich der Elgendorfer Straße/Ruhrstraße auf dem Flurstück Nr. 2101/43 ein weiteres Bürogebäude zu errichten. Außerdem soll eine Tiefgarage zur Aufnahme der benötigten Stellplätze geschaffen werden. Von seiten der Stadt Montabaur wird dieses Vorhaben sowohl aus arbeitsmarktpolitischen als auch aus städtebaulichen Gesichtspunkten befürwortet. Mit der beabsichtigten Änderung der Geschoßzahl auf drei Geschosse und der Festsetzung einer Firsthöhe von 13 m wird gewährlei­stet, daß sich das Bauwerk in die Umgebungsbebauung ein­fügt. Im Rahmen der Erschließung ist sowohl die Ver- und Entsorgung als auch die verkehrsmäßige Andienung über die Ruhrstraße bzw. die Straße »Am Grubenfeld« gesichert.

Der Änderungsentwurf zum Bebauungsplan »Lindchen« wur­de in der Zeit vom 20.06. bis 20.07.1994 zusammen mit der Begründung und der Planskizze offengelegt. Außerdem wur­den die von der Planänderung unmittelbar betroffenen Nach­barn am 01.06.1994 angeschrieben und umfassend über die geplante Änderung informiert.

Bedenken und Anregungen wurden lediglich von einem Grund­stücksnachbarn, der Volksbank Westerwald eG, 56222 Rans- bach-Baumbach, vorgebracht, die sich auf die Lärmbelästi­gung durch den Bau der Tiefgarage sowie die Beeinträchtigung ihres Grundstücks durch die Erhöhung der Zahl der Vollge­schosse auf maximal drei Geschosse mit einer Firsthöhe von 13 m beziehen.

Der Stadtrat weist diese Bedenken und Anregungen mehrheit­lich zurück. Sie werden somit nicht berücksichtigt.

Der Stadtrat..stimmt der durch Beschluß vom 19.04.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« mit folgendem Inhalt zu:

I. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf maximal 3 (bisher 2) festgeschriehen.

II. Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird

die Firsthöhe auf maximal 13 m begrenzt, Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.

III. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.

IV. Für die Errichtung des Gebäudes wird die bisherige Bau­grenze im nordwestlichen Teil geringfügig erweitert.

V. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungs­satzung.

Der Stadtrat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« als Satzung.

Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994

In seiner Rede zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt Monta­baur führte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken aus, daß der Planentwurf eine Anpassung an die Entwicklung und die Entscheidungen im Haushalt 1994 darstelle. Bei der Gewerbe­steuer sei ein Minus von fast 1 Mio. DM zu verzeichnen. Nur zum Teil sei der Haushalt durch Mehreinnahmen auszuglei­chen. Daher werde eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 491.700 DM an den Verwaltungshaushalt erforder­lich, um den Ausgleich zu erzielen. Er betonte, daß dies kein Dauerzustand bleiben darf.

Er führte weiter aus, daß aus der Rücklage 2,9 Mio. DM entnommen werden, die zu einem Plus von 1.306.000 DM führen. Die Rücklage ist damit aufgebraucht. Durch die erhöh­te Rücklagenentnahme konnte der Kreditbedarf von 1.563.140 DM um 935.150 DM auf 627.990 DM reduziert werden. Dies war nur möglich durch erhebliche Verschiebungen im Vermö­genshaushalt von ca. 1,4 Mio. DM. Wenn der Vermögenshaus­halt dann 9,2 Mio. DM aufweise, sollten die 3,0 Mio. DM für die Stadtentwicklung, die nur Durchlaufposition sind, abgezogen werden, und man erhalte einen Investitionshaushalt Vermö­genshaushalt von 6,2 Mio. DM. Als Fazit aus diesem Nach­tragshaushaltsplan zog der Bürgermeister, daß die Stadt Mon­tabaur die Gewerbesteuer anheben müsse, um ihre Leistungs­kraft zu erhöhen und weiterhin sparsam wirtschaften solle. Die CDU-, SPD- undFWG-Fraktion signalisierten die Zustim-, mung vom vorgelegten Nachtragshaushaltsplanentwurf und sprachen der Verwaltung Dank für die geleistete Arbeit aus. Für die BfM erklärte Ratsmitglied Lorenz, daß seine Fraktion den Haushaltsplanentwurf ablehne, insbesondere weil der Kulturetat zu hoch sei.

Nach mehreren Wortmeldungen beschloß der Stadtrat mit drei Nein-Stimmen die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994. Gleichzeitig wurde das dem Nachtrags­haushaltsplan als Anlage beigefügte Investitionsprogramm bis 1997 beschlossen.

Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer nach Er­trag und Kapital

Ratsmitglied Hebgen führte für die CDU-Fraktion aus, daß die Stadt Montabaur den Hebesatz seit 21 Jahren nicht angehoben habe. Damit die Stadt zukünftig Zuschüsse des Landes erhal­ten könne, sei es erforderlich, den Hebesatz anzuheben. Seine Fraktion schlug eine Erhöhung auf 330 v. H. vor.

Für die SPD-Fraktion führte Ratsmitglied Bächer aus, es sei eine haushaltsrechtliche Verpflichtung, den Hebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben, und betonte, daß diese die wichtig­ste Einnahmequelle der Stadt sei. Er plädierte für eine Erhö­hung auf 350 v. H.

Ratsmitglied Schweizer sprach sich für die FWG-Fraktion für eine Erhöhung auf 320 v.H. aus.

Ratsmitglied Manns (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte den Antrag der SPD-Fraktion. Manns verwies darauf, daß die Freibeträge in den vergangenen Jahren erheblich angehoben worden sind.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) votierte ebenfalls für 320 v.H., nämlich den Mindestsatz, den die Landesregierung fordere. Nach kontroverser Diskussion wurde der weitergehende An­trag der SPD-Fraktion zur Abstimmung gestellt und mit neun Ja-Stimmen und 17 Nein-stimmen.abgelehnt.

Der Antrag der CDU-Fraktion, den Hebesatz auf 330 v.H. festzusetzen, wurde mit 16 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

Wirtschaftsplan für den Stadtwald, Forstwirtschaftsjahr 1995

Der Stadtrat genehmigte einstimmig den in der Sitzung vorlie­genden Wirtschafts- und Fällungsplan 1995, der

Gesamteinnahmen in Höhe von.716.275, DM

und

Gesamtausgaben in Höhe von...694.831, DM

sowie einen Holzeinschlag von 245 fm Eiche

3.375 fm Buche 2.695 fm Fichte