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Montabaur

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Nr. 42/94

2. Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Parzelle 91 bis auf 15 m (Baugrenze) an die Parzellen 92 und 100.

3. Die Wegeparz. 90 (4,50) wird der Parz. 91 zugerechnet und als private Grünfläche ausgewiesen.

4. Die Parz. 92 (ehemals geplanter Spielplatz) wird als Wohn- baufläche ausgewiesen.

5. Die öffentliche Verkehrsfläche (Parz. 95 Gartenstr.) wird im Bereich der Wendemöglichkeit zugunsten der Parz. 92 verkleinert.

III. Begründung:

Die Notwendigkeit zur Errichtung des Spielplatzes im Bereich »Hühfeld« ist nicht mehr gegeben, da die Ortsgemeinde Hor­bach im Bereich der Straße »Wiesengrund« und »Brunnen­straße« kürzlich einen Spielplatz errichtet hat. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist aufgrund der Ortsgröße nicht gege­ben.

Daher wird die Parz: 92 als Wohnbaufläche umfunktioniert. Um eine ausreichende Bebauung zu sichern, wird der Bereich der Wendemöglichkeit Parz. 95 - verkleinert und entsiegelt, aufgestellt: Verbandsgemeinde Montabaur Bauamt im Juli 1994

Einladung

Am 22.10.1994 findet der Familienabend des MGV »Cäcilia« Horbach statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder mit Partner ein. Recht herzlich eingeladen sind auch die Personen von ehemaligen verstorbenen Mitgliedern.

Die Chorprobe am Freitag, dem 21.10.1994, findet für alle Tenöre um 18.00 Uhr und für alle Bässe um 19.00 Uhr statt. Wir bitten die Sänger um Beachtung.

Sportvereinigung Horbach

Seniorenmannschaft

Das nächste Meisterschaftsspiel findet statt am Sonntag, dem 23.10.1994, um 14.30 Uhr, inMontabaur gegen die Reserve der TuS.

Alte Herrn

Das nächste Spiel findet statt am Samstag, dem 22.10.1994, um 16.00 Uhr, in Horbach gegen die Sportfreunde aus Eschel­bach.

JSG Elbert/WelschneudorfTHorbach B 11: Samstag, 22.10.1994, 15.30 Uhr, JSG - Fernthal in Oberelbert

Frauengymnastikgruppe II

Ab sofort findet das wöchentliche Training in der Schulturn­halle Horbach ab 18.30 Uhr statt.

Männergymnastikgruppe

Wir sind dabei, eine Männergymnastikgruppe aufzubauen. Für die Leitung dieser Gruppe suchen wir noch einen Übungs­leiter. Interessenten können sich unter der Telefon-Nummer 06439/7467 informieren.

Hübingen

Werte Bürger der Ortschaft in 56412 Hübingen,

die Immissionsschutzmessungen an den häuslichen Zentralfeuerungsanla­gen habe ich ab Mitte November 1994 vorgesehen.

Ich bitte höflichst um Kenntnisnahme und empfehle Ihnen, vorab War- tungs- und Einstellarbeiten durch eine entsprechende Fachfirma durch­führen zu lassen.

Zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister Wolfgang Goertz.

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EISBACHGEMEINDEN

Termine der Mannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 22. Oktober

17.00 Uhr Sportfreunde Eisbachtal II VfB Wissen II (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen)

15.00 Uhr Sportfreunde Eisbachtal B-l-Jugend - SV Neuwied (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen)

15.30 Uhr JSG Ehlscheid Sportfreunde Eisbachtal B-2- Jugend (Spiel der Leistungsklasse in Ehlscheid)

Sonntag, 23. Oktober

15.00 Uhr Hassia Bingen Sportfreunde Eisbachtal (Spiel der Oberliga Südwest im Stadion am Hessenhaus. Unsere Mann­schaft will sich als Tabellenführer auch am 14. Spieltag schad­los halten.

11.00 Uhr TuS Mayen Sportfreunde Eisbachtal A-Jugend (Spiel der Verbandsliga in Mayen)

Mittwoch, 26. Oktober

18.00 Uhr SV Hundsangen Sportfreunde Eisbachtal E-ll- Jugend (Play-Off-Runde in Hundsangen)

Girod

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Sonntag, 23.10.1994, trifft die Seniorenmannschaft um 14.30 Uhr im Spitzenspiel der Kreisliga C auf den SV Staudt. Spielort ist Girod.

Alte Herren

Am Samstag, 22.10.1994, haben wir ein Heimspiel gegen die AH aus Wirges. Voraussichtlicher Beginn ist 16.00 Uhr. Spiel­kleidung rot.

E-ll Jugend

Am Wochenende ist spielfrei.

Dafür wird am Mittwoch, 26.10.1994, um 18.00 Uhr, in Steine­frenz gespielt.

Zu allen Spielen sind Zuschauer zur Unterstützung herzlich eingeladen.

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 12.10.1994

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverord­nung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsge­meindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienst­stunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Ge­genstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Ausle­gung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hin­zuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglich­keit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzuset­zen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmun­gen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungenim Sinne von§ 8Abs. 4GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Bürgermeisteramt (Rathaus), Rathausstraße, be­findet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntma­chung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungs­form nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Bürgermeisteramt (Rat­haus), Rathausstraße, befindet. Die Bekanntmachung ist un­verzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorge­schriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der