Montabaur
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Nr. 42/94
Treffpunkt: 09.30 Uhr am Clubhaus.
Anmeldung und Fragen beantwortet Ihnen unser D. Tometschek, 2034.
“BUCHFINKENLAND”
Sankt Martin in Gackenbach und Horbach
Die diesjährige gemeinsame Martin's-Feier der Kinder aus Horbach und Gackenbach findet am
Mittwoch, dem 9. November 1994,
statt.
Wir treffen uns um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche in Gackenbach. Die Kindergartenkinder führen hier ein kleines Martin's- Spiel auf.
Der Umzug, begleitet vom Musikverein Holler, führt dann ab 17.30 Uhr von der Pfarrkirche zur Grundschule. Hier wird das Feuer abgebrannt und alle Kinder erhalten eine Bretzel.
Die Erzieherinnen des Kindergartens bieten warme Getränke (Glühwein und Kakao) an.
Die Verkehrsabsicherung übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Hübingen; hierfür danken wir schon heute ganz herzlich. Alle Eltern, Großeltern und vor allem alle Kinder sind ganz herzlich eingeladen.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Westerwaldverein Buchfinkenland
Mit den heimischen - und leider teilweise vom Aussterben bedrohten - Schmetterlingen beschäftigt sich ein Vortrag des Westerwaldvereins am Montag, 07.11., in Horbach. Um 19.30 Uhr sind hierzu alle Naturfreunde ins Gasthaus »Zum grünen Baum« eingeladen.
Gackenbach
Dienststunde wird verlegt
Die Dienststunden am Freitag, dem 28. Oktober, und am Freitag, dem 4. November, werden jeweils auf den vorangehenden Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr, vorverlegt.
Ich bitte um Beachtung.
Feuerholz für Sankt Martin
Die Ortsgemeinde Gackenbach zeichnet in diesem Jahr für den Ablauf des Martin-Zuges verantwortlich.
Am
Samstag, dem 5. November 1994, soll zunächst Feuerholz geholt und anschließend das Martin's- Feuer aufgestellt werden. Ich würde mich freuen, wenn einige Väter sich hieran beteiligen würden.
Wir treffen uns um 09.00 Uhr an der Pfarrkirche.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Buchfinkensenioren
Zur Jahresabschlußfahrt am Dienstag, dem 25. Oktober, in den Taunus, sind alle Senioren recht herzlich eingeladen. Anmeldungen zu dieser Fahrt bis Sonntag, den 23. Oktober, unter der Telefon-Nummer 433, bei Bernhard Wilhelmi.
Der Bus fährt ab inHorbach, Haltestelle, 12.30 Uhr; in Gackenbach, Kirche, 12.35 Uhr; in Hübingen, Kapelle, 12.45 Uhr; in Dies, Haltestelle, 12.55 Uhr.
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« der Ortsgemeinde Horbach
hier: Veröffentlichung Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 08.09.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Kleines Hühfeld« wie folgt zu ändern:
1. Erweiterung der überbaubaren Flächen für die Parzelle 91 bis auf 5 m (Baugrenze) zur Parzelle 89.
2. Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Parzelle 91 bis auf 15 m (Baugrenze) an die Parzellen 92 und 100.
3. Die Wegeparzelle 90 (Breite 4,50 m) wird der Parzelle 91 zugerechnet und als private Grünfläche ausgewiesen.
4. Die Parzelle 92 (ehemals geplanter Spielplatz) wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.
5. Die öffenthche Verkehrsfläche (Parz. 95 - Gartenstraße) wird im Bereich der Wendemöglichkeit zugunsten der Parzelle 92 verkleinert.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffenthch bekanntgemacht.
56412 Horbach, 17. Oktober 1994
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« der Ortsgemeinde Horbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Äbs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 08.09.1994 die Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
31. Oktober bis 30. November 1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüb- lichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister.
56412 Horbach, 17. Oktober 1994
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
- Legende:
private Grünfläche
..Baugrenze---
^öffentliche Verkehrsfläche Geltungsbereich ■■■
Ortsgemeinde Horbach
- Änderung des Bebauungsplanes »Kleines Hühfeld« — I. Geltungsbereich
Flur : 7 Flurstücke: 90, 91, 92, 95 (tlw.)
II. Inhalt der Planänderung
1. Erweiterung der überbaubaren Fläche für die Parzelle 91 bis auf 5 m (Baugrenze) zur Parzelle 89.

