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Montabaur

Nr. 40/94 J

sowie einen Holzeinschlag von 45 fm Buche, 400 fm Fichte und 155 fm Esche vorsieht.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr II« beschlossen

a) Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Bau­gesetzbuch sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch eingegangenen Bedenken und Anregungen.

Bezüglich der Bedenken und Anregungen der Eheleute Bernhard und Veronika Fein, Girod, wurde beschlossen, diese im Rahmen der gemeindlichen Abwägung insofern zu berücksichtigen, als daß die vorgesehene Erschließungs­straße den Bestand der Lagerhalle berücksichtigt und um diese herumgeführt wird. Durch die neue Verkehrsführung wird auch eine bisher vorgesehene Stichstraße überflüssig. Bezüglich der Anregungen der unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung bzw. des Staat! Amtes für Wasser und Abfallwirtschaft wurde beschlossen, im Rahmen der ge­meindlichen Abwägung diese Anregung wie folgt zu berück­sichtigen:

Die Textfestsetzung werden wie folgt ergänzt:

1. Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB

Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sind durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, Rasengittersteinen oder Rasenpflaster herzustellen. Geschlossene Beton- und Bitumenflächen sind nicht zulässig.

Zur Minimierung der Wirkungen der Bodenversiege­lung darf das Dachflächenwasser nicht direkt über die Regenrinnen in den Kanal geführt werden. Das Nieder­schlagswasser ist vielmehr dezentral auf dem jeweili­gen Grundstück in Zisternen zu sammelifund als Brauch­wasser zu verwenden. Der Abfluß des Zisternenwassers ist durch Minimierung des Abflußrohres in halber Höhe der Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß pro 100 qm Dachfläche mindestens 2 cbm betragen.

Fußwege sind ebenfalls als Rasenwege oder in wasser­gebundener Decke anzulegen.

Die Anregungen der Deutschen Bundesbahn, Gießen, wur­den im Rahmen der gemeindlichen Abwägung wie folgt berücksichtigt:

2. Die textlichen Festsetzungen werden dahingehend er­gänzt, daß entlang der Bahnlinie weder auf privaten noch auf öffentlichem Grün keine windbruchgefährde­ten Gehölze sowie stark rankende und kriechende Ge­wächse angepflanzt werden dürfen.

Die Bedenken und Anregungen der unteren Landespflege­behörde der Kreisverwaltung wurden im Rahmen der ge­meindlichen Abwägung wie folgt berücksichtigt:

Die Textfestsetzungen werden ergänzt:

3. Grüngestaltung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB

- Entlang der westlichen Baugebietsgrenze wird eine 5 m breite privat Grünfläche ausgewiesen, für die pro angefangene 15 m Grundstücksgrenze ein hochstämmi­ger Obstbaum oder ein Baum zweiter Ordnung bzw. zwei Sträucher aus der im landespflegerischen Pla­nungsbeitrag enthaltenen Pflanzliste zu pflanzen ist.

Entlang der nördlichen Baugebietsgrenze wird eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen, die nach dem lan­despflegerischen Planungsbeitrag enthaltenen Pflanz­schema zu bepflanzen ist.

Die nicht zur Bebauung ausgewiesenen Flächen eines jeden Baugrundstücks sind zu mindestens 60 Prozent grünordnerisch zu gestalten. Darauf sind pro angefan­gene 250 qm Baugrundstücksgröße entweder drei Sträu­cher oder ein Baum 1. bis 2. Ordnung bzw. ein Obst­baum; alternativ zwei Bäume 1. bis 2. Ordnung oder zwei Obstbäume anzupflanzen. Bei der Bepflanzung können die Anpflanzungen im Bereich der »privaten Grünfläche« berücksichtigt werden.

- Die Auswahl der Pflanzen erfolgt nach der im landes­pflegerischen Planungsbeitrag enthaltenen Pflanzliste.

- Geschlossene Wand- und Fassadenflächen sind zu mindestens 50 Prozent mittels Selbstklimmern oder Rank- bzw. Kletterpflanzen zu begrünen. Die Verwen­dung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig.

4. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs.

1 Nr. 20 BauGB

Der landespflegerische Planungsbeitrag, insbesondere durch die festgelegte Ersatzfläche Flur 34 »Auf dem Hippel«, Teilstück von Parzelle 160, wird Bestandteil des Bebauungsplanes.

b) Zustimmungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Bebauungsplan einschl. Begründung, Textfestsetzung und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu, wie sie in der Sitzung Vorgelegen haben.

c) Beschluß zur Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan einschl. Begründung und Textfestsetzung und landespflegerischen Planungsbeitrag auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten. Die Verwaltung wurde beauftrag, durch ein vereinfachtes schalltechnisches Gutachten nachzuweisen, daß die geplante Wohnbebauung trotz der direkt angrenzenden Bundesbahn­strecke möglich ist. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde das schalltechnische Ingenieurbüro Pies, Boppard, beauftragt.

Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet »Auf der Nörr II« beschlossen Für das Baugebiet »Auf der Nörr II« wurde das Baulandumle­gungsverfahren gemäß § 46 Baugesetzbuch angeordnet.

Mit der Durchführung der Baulandumlegung wurde der Um­legungsausschuß beauftragt.

Unter Tagesordnungspunkt »Verschiedenes« beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, auf dem alten Friedhof in Girod drei Grabreihen einschließlich Kindergräber einzuebnen.

Grabräumung in Girod (um die Kirche)

Der Ortsgemeinderat Girod hat beschlossen, nachfolgende Reihengrabstätten, bei denen die Ruhefrist abgelaufen ist, in den kommenden Wochen einzuebnen:

Reihe 1

Theodor Höhn.(f 1958)

Christian Müller. (f 1958)

Elisabeth Müller.(f 1958)

Katharina Steinebach.(j 1959)

Anton Reusch...(f I960)

Josef Noll. (fl960)

Jakob Reusch.(f I960)

Reihe 2

Hinrich Thorenz.(f 1961)

Maria Meurer.( 1961)

Anna Gerlach...( 1961)

Gregor Speier...'..(f 1961)

Peter Fein. (f 1961)

Klara Kühler.(f 1962)

Josef Schaaf..( 1962)

Elisabeth Kraus .(f 1962)

Maria Noll....( 1962)

Anna Sturm.(f 1963)

Anna Daum . (f 1963)

Reihe 3

Johann Meurer.(f 1963)

Wilhelm Hermann...( 1963)

Alois Steinebach.(f 1963)

Anna Thome.(f 1964)

Anna Schneider.(" 1964)

Joseftne Meurer.( 1964)

Maria Meurer.(f 1964)

Tekla Stahlhofen. (" 1964)

Anita Ortseifer.(f 1964)

Katharina Endres.(f 1964)

Reihe 1

Doppelgrab Anna Fein (f 1944) und Johann Fein (f 1963) Kindergrabstätten

Manfred.(f 1964) -Farn. Fein

Rita Maria.(f 1962) -Farn. Berkessel

Marianne Schneider.(f 1939)

Albin Thome.(t 1957)

Josef. (f 1962)

Margarete...(f 1962) -Farn. Ortseifer.

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