Einzelbild herunterladen

Montabaur

2. in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 oder 3 auf Entschädigung für die Aufhebung des Rechts sowie für werterhöhende Änderungen verzichten, die aufgrund dieser Rechte vorgenommen werden.

(4) Die Genehmigung kann unter Auflagen, in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 und 3 auch befristet oder bedingt erteilt werden. § 51 Abs. 4 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(5) Wird die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf die Durchführung der Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Liegen die Flächen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowohl innerhalb als auch außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme sämt­licher Grundstücke des Betriebs verlangen, wenn die Er­füllung des Übernahmeverlangens für die Gemeinde keine unzumutbare Belastung bedeutet; die Gemeinde kann sich auf eine unzumutbare Belastung nicht berufen, soweit die außer­halb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden können. Kommt eine Eini­gung über die Übernahme nicht zustande, kann der Eigentü­mer die Entziehung des Eigentums an dem Grundstück verlan­gen. Für die Entziehung des Eigentums sind die Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels entsprechend anzuwen­den.

(6) Auf die Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 ist § 23 entsprechend anzuwenden.

(7) Auf Antrag eines Beteiligten ist auch ein Zeugnis darüber zu erteilen, daß die Genehmigung nach § 144 Abs. 3 allgemein erteilt ist; das Zeugnis steht der Genehmigung gleich.

§ 24 Abs. 6 GemO

(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Geset­zes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be­kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn .. /

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekannt­machung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

56410 Montabaur, 28. September 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

14.00 bis 16.00 Uhr

Verabschiedung eines langjährigen Mitarbeiters

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am Freitag, 30. September 1994, im Rathaus Montabaur Herr Josef Hannap­pel wegen Renteneintritt aus dem Dienst verabschiedet.

Herr Josef Hannappel war im November 1969 in den Dienst der Stadt Montabaur eingetreten und wurde im Hallen- und Frei-

Nr. 40/. WP

-'4_-L-

bad zunächst als Garderobenhelfer eingesetzt. Nachdem da Hallen- und Freibad in die Trägerschaft der Verbandsgeme, I de überging, erfolgte auch eine Übernahme von Herrn Jo. n | Hannappel durch die Verbandsgemeinde. Von da an verricht* ; te er weiterhin bis zum jetzigen Renteneintritt seinen Dien 11 " im Hallen- und Freibad. ' e

Die Verwaltungsleitung, der Personalrat sowie ein Vertrete der Belegschaft des Hallen- und Freibades dankten Jost Hannappel für seine beinahe 25 Jahre andauernde Tätigkeit Besonders hervorgehoben wurden dabei seine Einsatzbereif schaft, Hilfsbereitschaft und Kollegialität.

Zum Zeichen des Dankes überreichte Bürgermeister Dr. Pos; sel-Dölken Josef Hannappel ein Präsent sowie eine Dankur, künde. Auch seitens des Personalrates wurde durch den stell' vertretenden Vorsitzenden Saal ein Präsent überreicht.

n

i§ii

HB

ms

mm»

iSSiS»

SHI

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, überreicht Josef Hannappel ein Präsent sowie eine Dankurkunde, links im Bild, K H. Böhmer als Vertreter der Belegschaft des Hallen- und Freibades

Familienfahrt auf dem Troßschiff Westerwald

Mitglieder des Stadtrates und der Patenschaft mit dem Troß- schiffWesterwald verbundene Mitbürger der Stadt Montabaur besuchten unter Leitung von Bürgermeister Paul Possel-Döl­ken das PatenschifflTroßschiff Westerwald in dem Heimatha­fen Wilhelmshaven.

Diese Patenschaftstage, die mit einer Einladung des Kapitäns Emmo Berends zu einer Familienfahrt der Schiffsmannschaft in die südliche Nordsee sowie zu einem Geschwaderfest des 2. Versorgungsgeschwaders in Wilhelmshaven verbunden war, stand unter dem Motto und dem von der gesamten Schiffs­besatzung geprägten Leitbild einer besonders herzlichen Ver­bundenheit und engen Freundschaft mit der Patenstadt Mon­tabaur.

Denn die Fahrtteilnehmer aus der Patenstadt Montabaur wurden bei ihrer Ankunft im Bahnhof Wilhelmshaven bereits von Herrn Kapitän Emmo Berends und zahlreichen Offizieren und Mitgliedern der Schiffsbesatzung mit einem großen Will­kommenstransparent, mit herzlichsten Worten der Begrü­ßung und mit einer »Seemannsstärkung« in ungewöhnlicher Weise empfangen. Der Abend als Begrüßungsfest an Bord stand im Zeichen vieler gewachsener freundschaftlicher Bin­dungen und manchen Erinnerungen der Montabäurer Gäste zu früheren Aufenthalten auf dem Patenschiff Westerwald, damals noch in Flensburg stationiert.

Am folgenden Tag erlebten die Patenschaftsgäste aus Monta­baur mit den Familienangehörigen der Schiffsmannschaft auf einer Familienfahrt aus der Jade in die Küstenregion der südlichen Nordsee in der Nähe der Inseln Wangerooge und Spiekerooge mehrere Seemanöver, die die .praktische Arbeit der Schiffsmannschaft bei Einsätzen und Übungsfahrten an­schaulich verdeutlichten. Trotz bewegter Nordsee bei Wind­stärke 7 blieben alle mitfahrenden Gäste von der Seekrankheit verschont. Eine farbige Tonne wurde mit dem Ruf »Mann über Bord« in die Nordsee geworfen und die Schiffsbesatzung mußte unter »Mithilfe von Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken« diese Tonne durch ein Wendemanöver auf See wieder einholen, was nach zweimaligem Drehen des Schiffes tatsächlich auf­grund der hervorragenden Manövrierkenntnisse der Schiffs­mannschaft gelang. Hierbei wurden allen Fahrtteilnehmern die Schwierigkeiten solcher Wendemanöver und die Zeiten eines evtl, verunglückten Mitfahrers/Mitfahrerin in hoher See sehr deutlich.

Zusammen mit zwei weiteren Schiffen des 2. Versorgungsge­schwaders, die ebenfalls eine Familienfahrt durchführten, nämlich mit dem Tankschiff »Rhön« und dem Versorgungs-