Montabaur
2. in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 oder 3 auf Entschädigung für die Aufhebung des Rechts sowie für werterhöhende Änderungen verzichten, die aufgrund dieser Rechte vorgenommen werden.
(4) Die Genehmigung kann unter Auflagen, in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 und 3 auch befristet oder bedingt erteilt werden. § 51 Abs. 4 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
(5) Wird die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf die Durchführung der Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Liegen die Flächen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowohl innerhalb als auch außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme sämtlicher Grundstücke des Betriebs verlangen, wenn die Erfüllung des Übernahmeverlangens für die Gemeinde keine unzumutbare Belastung bedeutet; die Gemeinde kann sich auf eine unzumutbare Belastung nicht berufen, soweit die außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden können. Kommt eine Einigung über die Übernahme nicht zustande, kann der Eigentümer die Entziehung des Eigentums an dem Grundstück verlangen. Für die Entziehung des Eigentums sind die Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels entsprechend anzuwenden.
(6) Auf die Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 ist § 23 entsprechend anzuwenden.
(7) Auf Antrag eines Beteiligten ist auch ein Zeugnis darüber zu erteilen, daß die Genehmigung nach § 144 Abs. 3 allgemein erteilt ist; das Zeugnis steht der Genehmigung gleich.
§ 24 Abs. 6 GemO
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn .. /
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
56410 Montabaur, 28. September 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
14.00 bis 16.00 Uhr
Verabschiedung eines langjährigen Mitarbeiters
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am Freitag, 30. September 1994, im Rathaus Montabaur Herr Josef Hannappel wegen Renteneintritt aus dem Dienst verabschiedet.
Herr Josef Hannappel war im November 1969 in den Dienst der Stadt Montabaur eingetreten und wurde im Hallen- und Frei-
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bad zunächst als Garderobenhelfer eingesetzt. Nachdem d’a Hallen- und Freibad in die Trägerschaft der Verbandsgeme, I de überging, erfolgte auch eine Übernahme von Herrn Jo.“ n | Hannappel durch die Verbandsgemeinde. Von da an verricht* ; te er weiterhin bis zum jetzigen Renteneintritt seinen Dien 11 " im Hallen- und Freibad. ' e
Die Verwaltungsleitung, der Personalrat sowie ein Vertrete der Belegschaft des Hallen- und Freibades dankten Jost Hannappel für seine beinahe 25 Jahre andauernde Tätigkeit Besonders hervorgehoben wurden dabei seine Einsatzbereif schaft, Hilfsbereitschaft und Kollegialität.
Zum Zeichen des Dankes überreichte Bürgermeister Dr. Pos; sel-Dölken Josef Hannappel ein Präsent sowie eine Dankur, künde. Auch seitens des Personalrates wurde durch den stell' vertretenden Vorsitzenden Saal ein Präsent überreicht.
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Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, überreicht Josef Hannappel ein Präsent sowie eine Dankurkunde, links im Bild, K H. Böhmer als Vertreter der Belegschaft des Hallen- und Freibades
Familienfahrt auf dem Troßschiff Westerwald
Mitglieder des Stadtrates und der Patenschaft mit dem Troß- schiffWesterwald verbundene Mitbürger der Stadt Montabaur besuchten unter Leitung von Bürgermeister Paul Possel-Dölken das PatenschifflTroßschiff Westerwald in dem Heimathafen Wilhelmshaven.
Diese Patenschaftstage, die mit einer Einladung des Kapitäns Emmo Berends zu einer Familienfahrt der Schiffsmannschaft in die südliche Nordsee sowie zu einem Geschwaderfest des 2. Versorgungsgeschwaders in Wilhelmshaven verbunden war, stand unter dem Motto und dem von der gesamten Schiffsbesatzung geprägten Leitbild einer besonders herzlichen Verbundenheit und engen Freundschaft mit der Patenstadt Montabaur.
Denn die Fahrtteilnehmer aus der Patenstadt Montabaur wurden bei ihrer Ankunft im Bahnhof Wilhelmshaven bereits von Herrn Kapitän Emmo Berends und zahlreichen Offizieren und Mitgliedern der Schiffsbesatzung mit einem großen Willkommenstransparent, mit herzlichsten Worten der Begrüßung und mit einer »Seemannsstärkung« in ungewöhnlicher Weise empfangen. Der Abend als Begrüßungsfest an Bord stand im Zeichen vieler gewachsener freundschaftlicher Bindungen und manchen Erinnerungen der Montabäurer Gäste zu früheren Aufenthalten auf dem Patenschiff Westerwald, damals noch in Flensburg stationiert.
Am folgenden Tag erlebten die Patenschaftsgäste aus Montabaur mit den Familienangehörigen der Schiffsmannschaft auf einer Familienfahrt aus der Jade in die Küstenregion der südlichen Nordsee in der Nähe der Inseln Wangerooge und Spiekerooge mehrere Seemanöver, die die .praktische Arbeit der Schiffsmannschaft bei Einsätzen und Übungsfahrten anschaulich verdeutlichten. Trotz bewegter Nordsee bei Windstärke 7 blieben alle mitfahrenden Gäste von der Seekrankheit verschont. Eine farbige Tonne wurde mit dem Ruf »Mann über Bord« in die Nordsee geworfen und die Schiffsbesatzung mußte unter »Mithilfe von Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken« diese Tonne durch ein Wendemanöver auf See wieder einholen, was nach zweimaligem Drehen des Schiffes tatsächlich aufgrund der hervorragenden Manövrierkenntnisse der Schiffsmannschaft gelang. Hierbei wurden allen Fahrtteilnehmern die Schwierigkeiten solcher Wendemanöver und die Zeiten eines evtl, verunglückten Mitfahrers/Mitfahrerin in hoher See sehr deutlich.
Zusammen mit zwei weiteren Schiffen des 2. Versorgungsgeschwaders, die ebenfalls eine Familienfahrt durchführten, nämlich mit dem Tankschiff »Rhön« und dem Versorgungs-

