Montabaur
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Nr. 40/9^
briefumschlag angegebenen Stelle übersenden, daß er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
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Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Montabaur, den 4. Oktober 1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Kulturausschusses der Stadt Montabaur
Die nächste öffentliche Sitzung des Kulturausschusses der Stadt Montabaur findet statt am
Mittwoch, dem 12. Oktober 1994,15.00 Uhr, im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau, 2. Stock) in Montabaur Öffentliche Sitzung Tagesordnung:
1. Bericht über den Verlauf des Veranstaltungsprogrammes 1994
2. Rahmenprogramm 1995
3. Veranstaltungsprogramm 1995
a) Schloßkonzerte
b) Theaterveranstaltungen
c) Musical
d) Konzerte im Haus Mons Tabor
4. Abonnements 1995
5. Zuschußantrag der Kleinkunst Bühne Mons Tabor e.V. für die Veranstaltung »Kleinkunst auf Straßen und Plätzen« am 15./16.07.1995
6. Verschiedenes
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Montabaur, den 4. Oktober 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Ausländer
wählen!
27.1154
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung aller Wahlberechtigten für die Ausländerbeiratswahl des Westerwaldkreises am 27.11.1994
Für die Wahl des Ausländerbeirates des Westerwaldkreises hat sich eine Wählergruppe gebildet, die Bewerber aufstellen möchte. Die Kandidaten sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Ausländerinnen und Ausländer des Westerwaldkreises zu wählen.
Zu einer solchen Versammlung werden hiermit alle wahlberechtigten Ausländer/innen
am 15.10.1994, 16.00 Uhr, ins katholische Pfarrzentrum,
Auf dem Kalk, Montabaur,
eingeladen.
Tagesordnung
1. Allgemeine Informationen zur Wahl des Ausländerbeirates
2. Aufstellung von Bewerbern für eine Liste Montabaur
gez. Cafer Carpaz
Invitation
All foreign citizens and persons having sought asylum infH Westerwald are invited to take part in the meeting of October:'|l 15, 1994 in the katholische Pfarrzentrum, Auf dem Kalk, injff Montabaur, at 16 o'clock to discuss the election and introduce the candidates for an advisory board for foreigners. The election will take place on November 27, 1994.
We hope that many interested parties come to this meeting.
Satzung
der Stadt Montabaur über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches »ICE-Bahnhof Montabaur«
Aufgrund der §§ 165 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253), zuletzt geändert durch Art. 1 Investitionserleichterungs- und WohnbaulandG vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Montabaur am 31.05.1994 die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches »ICE-Bahnhof Montabaur« beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz vom 29.08.1994 (Az.: 379-7111-2) hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Festlegung
des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Zur Deckung des erhöhten Bedarfs sowohl an Wohnungen, insbesondere im Miet- und Geschoßwohnungsbau, als auch von Arbeitsstätten im Handels-, Dienstleistungs- und Technologiegewerbe und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen wird der Bereich »ICE-Bahnhof Montabaur« zwischen der Autobahn A 3 und dem gewachsenen Stadtkern als Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.
§2
Räumlicher Geltungsbereich Auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1 : 1000 ist der räumliche Geltungsbereich der Satzung parzellenscharf abgegrenzt.
§ 3
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
56410 Montabaur, 28. September 1994 (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweise:
1. Der Geltungsbereich der Satzung umfaßt das Gebiet, das - grob dargestellt - begrenzt wird
- im Norden: von der Bahn-Neubaustrecke Köln—Rhein/ Main südlich der A 3 in den Gemarkungsteilen »In der Au«, »Unter der Au«, »Auf dem Feldchen«, »Auf dem Auberg« und »Auf der Höll«
- im Osten: von der Tonnerrestraße
- im Süden: vom nördlichen Rand des Grundstückes des Arbeitsamtes, dem Aubach (tlw.), dem westlichen Rand des Grundstückes Sägewerk Rasselstein, der K 82 (All- mannshausen/Staudter Straße) - tlw. des südlichen Randes der jetzigen Eisenbahnlinie Siershahn'- Staffel (tlw.), der Hohe Straße (tlw.), der Werkstraße
- im Westen: von der L 313 (Eschelbacher Straße) - tlw.
Der Geltungsbereich ist ergänzend zu dieser Beschreibung nachstehend abgedruckt.
2. Der städtebauliche Entwicklungsbereich umfaßt alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (s.
§ 2) im Maßstab 1: 1.000 abgegrenzten Fläche.
Der Lageplan als Bestandteil der Satzung kann ebenso wie die textliche Begründung und dem Erläuterungsbericht zur förmlichen Festlegung des Entwicklungsgebietes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.
Die weitere Vorbereitung und die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird nunmehr in Angriff genommen. Die Stadt Montabaur hat hierzu die BauGrund, Bonn, als treuhänderischen Entwicklungsträger beauftragt.

