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lontabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Umweltausschusses findet am

Donnerstag, dem 13. Oktober 1994, nichtöffentlicher Teil um 15.00 Uhr öffentlicher Teil um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

A. Nichtöffentliche Sitzung

I. Haupt- und Finanzausschuß/Umweltausschuß: Beginn: 15.00 Uhr

1. Änderung der Gestaltungssatzung für Bauvorhaben - An­trag der Fraktion Bündnis 90/Grüne vom 19.09.1994

2. Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne vom 19.09.1994

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. Haupt- und Finanzausschuß:

Beginn: anschließend

1. Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens nach § 47 BäuGB für das Baugebiet »Koblenzer Straße 11«

2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Stadt Monta­baur für das Haushaltsjahr 1994

3. Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer nach Er­trag und Kapital

4. Fortschreibung des Investitionsprogrammes der StadtMon- tabaur für das Jahr 1994 einschl. Finanzplanung bis 1998

5. Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück des ehern. Hotels

6. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

B. Öffentliche Sitzung

III. Haupt- und Finanzausschuß:

Beginn: 17.00 Uhr

1. Gewährung von Zuschüssen

a) Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadtteilen gemäß den Richtlinien vom 07.06.1990; Antragsteller: Karl- Heinz Engel

b) Antrag der Bruderschaft der Exprinzen auf Förderung ihrer Chronik

c) weitere (vorsorglich)

2. Bauvoranfragen / Bauanträge;

a) Monika Roth, Montabaur-Horressen, auf Errichtung eines Wohnhauses im Heideweg 11a

b) Joachim Nebgen, Montabaur-Horressen, auf Errichtung einer »Wohnanlage« auf dem Grundstück Poststraße 4

c) Eheleute Keuper/Müller, Moselstraße 5, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück El- gendorfer Straße 47 - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Große Älberthöhe IV«

d) weitere (vorsorglich)

3. Vergabe von Aufträgen:

a) Brunnen in der Grünanlage an der Stadtmauer

b) Technische Gewerke Lüftung und Sanitär für den Neu­bau der Tiefgarage »Süd«

c) Sanierung der Dachflächen im Bereich der Stadtmauer (ehemals Bereich Haus Gries)

1. Zimmerarbeiten

2. Klempnerarbeiten

3. Dachdeckerarbeiten

d) weitere (vorsorglich)

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Montabaur, 04.10.1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweise auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung o. g. Sitzung finden folgende Fraktionssit­zungen statt:

CDU: Montag, 10.10.1994, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), 1. Stock, Telefon: 02602/126.157

SPD: Montag, 10.10.1994, 18.30 Uhr, im Trau- und Bespre­chungszimmer des Rathauses (Neubau), Zimmer-Nr. 214,1. Stock, Telefon: 02602/126.121 FWG: Montag, 10.10.1994, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Telefon: 02602/126.188

Nr. 40/94

Bündnis 90/Grüne: Montag, 10.10.1994,18.00 Uhr, beiHerrn Olaf Manns, Talweg 2, 56410 Monta­baur-Horressen

Wahlbekanntmachung

1. Am Sonntag, dem 16. Oktober 1994, findet die Wahl zum dreizehnten Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. a) Die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Gackenbach, Gi­

rod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heili- genroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Neu­häusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberel­bert, Ruppach-Goldhausen, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf bilden jeweils einen Wahlbezirk.

b) Die Ortsgemeinden Eitelbom, Nentershausen und Sim- mern bilden jeweils zwei Wahlbezirke.

c) Die Stadt Montabaur ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 25. September 1994 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein­getragenist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubrin­gen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgege­ben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Num­mer

1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvor­schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbe­zeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreis­wahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeich­nungverwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und link s von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

daß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz­druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer­ber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise, daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge­kennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluß an die Wahl­handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahl- ergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlge­schäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wa hlkr eises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Ge­meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli­chen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum­schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzet­tel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unter­schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl-