Montabaur
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Nr. 37/94
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bautechniker/in oder Vermessungstechniker/in ein.
Der Einsatz ist vorgesehen bei den Verbandsgemeindewerken (Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung) und erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Erstellung von Bestandsplänen für Wasserversorgungs- und Kanalisationsleitungen. Hierzu ist die Aufnahme vor Ort in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur sowie die anschließende EDV-mäßige Bearbeitung (CAD- Programm) erforderlich. Ein weiterer Aufgabenbereich erstreckt sich auf die Digitalisierung von Katasterplänen sowie sonstige Tätigkeiten im Berufsbild eines Technikers.
Gesucht wird ein/e Bewerber/in, der/die über eine Techniker-Ausbildung und einschlägige EDV-Kenntnisse insbesondere im Umgang mit den Programmen MS-DOS, Windows, AUTOCAD verfügt. Erwartet wird darüber hinaus die Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ausführung der Arbeiten. Vorausgesetzt wird zudem der Besitz des Führerscheins der Klasse 3.
Die Vergütung richtet sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Es erfolgt der Anschluß an eine Zusatzversorgungskasse. Desweiteren werden die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) werden bis zum 07.10.1994 erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.
Sofern Sie vorab zusätzliche Informationen wünschen, rufen Sie uns bitte an (Telefon: 02602/126.131 oder 126.162).
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur sucht zum 01.10.1994 für die Augsthallen (Schulturnhallen in Neuhäusel) eine geeignete Person zur Übernahme des Schlüsseldienstes. Dieser Schlüsseldienst gilt nur für die außerschulische sportliche Nutzung der Hallen.
Aufgabe ist es u. a., die Hallen für den Vereinssport zu öffnen und nach dem Übungsbetrieb wieder zu verschließen. Weiterhin sollen das in der Halle ausliegende Mängelbuch, sowie die vorhandenen Räumlichkeiten täglich durch eine Sichtkontrolle überprüft werden. Zusätzlich ist stichprobenartig zu kontrollieren, ob die benutzten Sportgeräte ordnungsgemäß weggeräumt wurden und ob ein Übungsleiter während des Trainings anwesend ist. Vorhandene Mängel sind der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu melden.
Darüber hinaus ist während der VHS-Semester der Schlüsseldienst für die Schule, d. h. für die, durch die Volkshochschule (VHS) genutzten Räume, durchzuführen.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt ca. 1,5 Std. Monatlich sind maximal 35 Stunden zu leisten.
Die vorgenannte Beschäftigung wird als geringfügige Tätigkeit eingestuft und mit monatlich pauschal 520,- DM vergütet. Die Pauschalbesteuerung bei den sog. »geringfügig Beschäftigten« übernimmt der Arbeitgeber. Diese Entlohnung wird grundsätzlich nicht auf das Altersruhegeld angerechnet.
Nähere Informationen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fr. Kühlen, Tel. 02602/126- 107 erfragt werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben und Lebenslauf) sind bis spätestens 23. September 1994 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, z. H. Fr. Kühlen, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu richten.
Verbandsgemeindeverwaltung — Sportamt —
Informationsveranstaltung des Gemeinde-und Städtebundes Rheinland-Pfalz am 08.09.1994
Baulandumlegung im Spannungsfeld zwischen bauplanungsrechtlichen Belangen und der Landschaftspflege Am 08.09.1994 fand auf Initiative des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz im Haus Mons-Tabor, Montabaur, eine Informationsveranstaltung statt. Die Veranstaltung richtete sich an Ratsmitglieder, Ortsbürgermeister sowie Mitarbeiter der Bau-, Kataster- und Kulturverwaltungen. Aufgrund der Aktualität des angesprochenen Themas war die Anzahl der erschienenen Besucher (ca. 150) entsprechend groß.
Die Veranstaltung eröffneten der stellvertretende Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Uwe Tutschapsky, Ministerialrat Hans Peter Ternes vom Ministerium für Sport und Inneres und Dr. Paul Possel-Dölken, Bürgermeister der Stadt- und Verbandsgemeinde Montabaur. Dipl-Ing. Heike Batzmann, Montabaur, stellte als Repräsentantin des Bundes. Deutscher Landschaftsarchitekten die Problematik des neuen Rechts aus der Sicht der Landschaftsarchitekten dar. Anschließend führte Obervermessungsrat Wilfried Reinhard von der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt, die Teilnehmer der dreistündigen Veranstaltung in die Problematik ein. Ausgangspunkt ist die Rechtskraft des Investitionser- leichterungs- und Wohnbaugesetzes seit dem 01.05.1993.
Die nach einem Jahr der praktischen Arbeit mit dieser neuen gesetzlichen Vorschrift gewonnenen Erfahrungen zeigten, daß sich für Verwaltungen und Räte vor allem praxisbezogene Konflikte ergäben. Zwar wisse man, daß die Landschaftspflege mit in die Bauleitplanung einfließen muß und wie entsprechende Festsetzungen in die Bauleitpläne aufzunehmen seien.
Bei der Umsetzung der Bebauungspläne ergäben sich jedoch aus bodenordnungsrechtlicher Sicht erhebliche Defizite. Reinhard demonstrierte an drei Fallbeispielen wie die Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen im Rahmen von möglichen bodenordnungsrechtlichen Maßnahmen durch die Katasterverwaltung gelöst werden können.
Grundsätzlich müssen sich die Ortsgemeinderäte und die Städteplaner bereits bei Aufstellung der Bebauungspläne im Rahmen ihrer Abwägungspflicht bei Aufstellung des Bebauungsplanes damit beschäftigen, wie der Bebauungsplan die naturschutzrechtlichen Festsetzungen umsetzt und welche bodenordnungsrechtliche Instrumentarien hierfür zur Verfügung stehen. Weiter wiesen Reinhard und auch Tuschapsky daraufhin, daß aufgrund des geänderten Naturschutzgesetzes die Ortsgemeinden bzw. die Ortsgemeinderäte, im Rahmen ihrer Abwägung entscheiden müssen, in welchem Umfang eine Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft durch mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt.
Eine Vollkompensation, wie bisher praktiziert, sei nicht mehr notwendig. Bei entsprechender Begründung durch die Ortsgemeinderäte sei es durchaus denkbar, daß man zu einer geringeren Ausgleichs- und Ersatzfläche komme.
Am Rande der Veranstaltung wurde auch auf mögliche Textfestsetzungen naturschutzrechtlicher Art in Bebauungsplä- f nen hingewiesen. Aus Quintessenz der Veranstaltung kann 1 festgehalten werden, daß die Anwesenden mit der Problematik vertraut gemacht wurden und mögliche Lösungsansätze mit in . die Diskussion in den Räten und die Verwaltung nehmen werden. i
Hund als Fundsache i
Am 07.09.1994 wurde ein Schnauzer (schwarz) an der Auto- !l bahnraststätte Montabaur aufgefunden. H
Der rechtmäßige Verlierer kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung — Fundamt — Montabaur Tel.: 02602/126124 melden. J
Freikarten des TuS Montabaur für die Fußballsaison 1994/95
Wie bereits auch in den vergangenen Jahren hat der TuS I Montabaur 10 Freikarten für die Fußballsaison 1994/95 für | sozialhilfeberechtigte Personen zur Verfügung gestellt. Inter- j
essierte können eine Karte bei dem Sozialamt der Verbandsge- jj
meinde Montabaur, Hr. Nebgen, Zimmer Nr. 15 erhalten: |
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur t

