Montabaur
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kindergartenflohmarkt in Kadenbach
Am 08.10.94, um 15.00 Uhr, veranstaltet der Kindergarten einen Flohmarkt für Selbstanbieter. Standgeld: 5,- DM. Zum Verkauf sollen Bekleidung, Bücher, Spielsachen usw. angebo- ten werden.
Interessenten melden sich bitte bis zum 23.09.94 im Kindergarten. Telefon: 02620/2428 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Katholische Kirchengemeinde
Seniorenfahrt
Am Donnerstag, dem 22.09.1994, starten wir zur Seniorenfahrt. Alle Gemeindemitglieder ab 65 Jahren sind hierzu herzlich eingeladen. Die Abfahrt ist um 13.00 Uhr an der Schule. Anmeldungen bitte bei: Eleonore Stotz, Westerwaldstraße 36, Telefon 628; Ilse Weisbrod, Freih.-vom-Stein-Str. 12, Telefon 8498.
Kolpingfamilie / Pfarrgemeinderat Kadenbach
Wir sammeln Briefmarken jegliche Art für die Dritte Welt (auch Einschreibemarken). Helfen Sie uns mit, die Not zu lindern. Werfen Sie ihre gesammelten Briefmarken in den aufgestellten Behälter in unserer Kirche oder geben bzw. schicken Sie dieselben an Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12, 56337 Kadenbach.
3. Kadenbacher Krebbel-Fest
10. und 11. September 1994
Die Altherren-Fußballer unseres Sportvereins haben sich entschlossen, in diesem Jahr wiederum ein Krebbelchensfest zu veranstalten. Die Veranstaltung steht wieder unter dem Motto: — Helft uns leben — die große Hilfe für Kinder in Not. Wie in de.n vergangenen Jahren wird wiederum der Großteil der Einnahmen, der Organisation zur Verfügung gestellt, im vergangenen Jahr waren es immerhin 1.393,93 DM.
Der Erfolg dieser Aktion hängt natürlich in erster Linie von der Anzahl der Besucher ab. Auch Sie könnten durch Ihren Besuch einen Beitrag zum Gelingen dieser Veranstaltung beitragen. Folgendes Programm können wir Ihnen anbieten:
Samstag, 10.09.94, um 17.30 Uhr Eröffnung des Bierbrunnens und Anbraten der hausgemachten Krebbelcher.
Sonntag, 11.09.94, um 10.30 Uhr Beginn des Frühschoppens mit Faßbier und frischen Krebbelchen (eine kleine Überraschung erwartet Sie)
um 12.30 Uhr servieren wir als besonderen Leckerbissen Westerwälder Dippekuchen — solange der Vorrat reicht um 14.30 Uhr laden wir Sie alle zum Kaffeetrinken ein, das reichhaltige Kuchenbüffet soll Ihnen das Plauderstündchen versüßen.
Sie dürfen aber auch gerne länger bleiben, um mit uns das hoffentlich erfolgreiche Wochenende zu beschließen.
Sollte es in den Abendstunden etwas kühler werden, unser Zelt ist beheizt. Auf unsere kleinen Gäste wartet — die Spielburg - zur kostenlosen Benutzung.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abteilung Wandern
Im September nehmen wir an nachfolgend aufgeführten IW- Wanderungen teil: 10./11, September 94 in Westerburg Start in Langenhahn; 10.11. September 94 in Eging am See; 17./18. September in Bogel; 24./25. September in Selters-Münster/ Lahn. Wer mitwandern möchte, meldet sich bitte, bei Thomas Schlagwein, Telefon: 2264.
Abteilung Fußball
Am Sonntag, dem 11.09.94, bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf des SSV 1921 Mülheim- Kärbch II. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach.
»AH« Kadenbach
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, dem 10. September, gegen die »AH« von Pfaffendorf. Spielbeginn 15.30 Uhr. Treffpunkt 15.00 Uhr.
»TC« Kadenbach
Am Samstag, dem 17.10. und Sonntag, dem 18.10.94, wird die Endrunde unserer Vereinsmeisterschaft ausgetragen.
Nr. 36/94
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 01.09.1994
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur sowie der zugehörenden Ortsgemeinden.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, daß an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Örtsgemeinderats oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich am Gemeindehaus befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Gemeindehaus befindet. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntmachungen erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
Ausschüsse des Ortsgemeinderats
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. .Haupt- und Finanzausschuß
2. Bauausschuß
3. Rechnungsprüfungsausschuß
4. Ausschuß für Kindergarten und Soziales
5. Ausschuß für Sport und Kultur
Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1, 3, 4 und 5 haben jeweils fünf Mitglieder und der Ausschuß Nr. 2 hat sieben Mitglieder sowie für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(2) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Örtsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet:
Mindestens die Hälfte der Ausschußmitglieder soll Mitglied des Örtsgemeinderats sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschußmitglieder. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 bestehen der Haupt- und Finanzausschuß und der Rechnungsprüfungsausschuß nur aus Ratsmitgliedern.
§3
Übertragung von Aufgaben des Örtsgemeinderats auf Ausschüsse
(1) Soweit einem Ausschuß die Beschlußfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuß innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderats vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuß die Federführung. Im übrigen bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuß.
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