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Montabaur

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Nr. 31/94

Dauer von 5 Jahren demokratisch gewählt.

Welche Rechte besitzt der Ausländerbeirat?

Nach dem Gesetz kann der Ausländerbeirat über alle Angele­genheiten der Kommune beraten, wenn Belange der ausländi­schen Bevölkerung berührt sind. Er kann verlangen, daß die von ihm aufgegriffenen Angelegenheiten dem Bürgermeister zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Der Aus­länderbeirat kann und soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuß oder dem Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. Die Wahlen zu dem kommunalen Auslän­derbeirat der Stadt Montabaur bietet damit eine ausgezeichne­te Gelegenheit, die Gestaltung des friedlichen Zusammenle­bens in der Kommune positiv zu beeinflussen. Wahlveranstal­tungen, Versammlungen und Informationstreffen mit Wahl­berechtigten mit Kandidatinnen und Kandidaten, mit kommu­nalen Entscheidungsträgern, aber auch unter Einbeziehung der deutschen Bevölkerung werden eine gute Gelegenheit bieten, daß sich die in der Stadt Montabaur lebende Mehrheit und die Minderheiten besser kennenlernen.

(Fortsetzung folgt)

Ausländer Beirat

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27 . 11.94

Personenstandsmeldungen im Juni 1994 in der Verbandsgemeinde Montabaur

. Geburten

Cemre Carpaz, Montabaur, Alleestraße 5

Timo Schmidt, Montabaur, Amselstraße 4 a

Dennis Herz, Heiligenroth, Rheinstraße 4

Sebastian Manfred-Udo Koch, Niederelbert, Hollerer Straße 5

Meike Claudia Wohlleben, Montabaur, Mondring 27

Michelle Tophofen, Montabaur, von-Bodelschwingh-Straße 31

Eheschließungen

Frank Johannes Heibel, Montabaur, Mittelaustraße 23 und Christina Neundter, Hundsangen, Günterstraße 9 ChristophMarkusLabonte, Welschneudorf, Montabaurer Stra­ße 17 und Nicole Anneliese Dommermuth, Welschneudorf, Bornplatz 4

Alexander Heinrich Haas und Jutta Gudrun Wörsdörfer, Mon­tabaur, Tonnerrestraße 48

Rolf Werner Müller und Iris Maria Käuper, Montabaur, Mosel­straße 5

Hans-Joachim Oliver Kühler und Kerstin Stienen, Kadenbach, Römerstraße 52

Erik Martin Friedhofen und Birgit Maria Best, Eitelborn, Im Buchenstück 3

Christian Fondei, Niedererbach, Bahnhofstraße 53 und San­dra Liselotte Hassel, Niedererbach, Am Asberg 1 Frank Günter Best und Silvia Katrin Knechtges, Eitelborn, Limesweg 3 A

Dirk Bendel und Alexandra Meurer, Girod, Mühlenweg 6 A

Markus Müller und Annegret Regine Spitz, Heilberscheid, Schulstraße 1

Michael Karl Blech, Meudt, Kirchstraße 9 und Karina Alice Metz, Nentershausen, Waldstraße 5

Oliver Braun und Petra Ingeborg Cornelia Roth, Montabaur, Jahnstraße 46

Sterbefälle

Wilhelm Gerhard Eisbach, Heiligenroth, Limburger Straße 1 Metha Susanna Langenberg geb. Schulz, Montabaur, Dillstra­ße 1 *

Frieda Ida Elisabeth Rank geh. Ullrich, Montabaur, Dffl- sträße 1 ,

Katharina Ickenroth, Montabaur, Liiienstraße 23 Julius Hermann Knoch, Neuhäusel, Neustraße 2 Cäcilia Reüsch geb. Metternich, Größholbach, Lindensträße 4

Meldepflicht der Hundehalter

Es wird immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaffung eines Hundes nach- kommen.

Nachstehend wird aber erneut daraufhingewiesen, daß jeder, der innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund anschafft, oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde­verwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbe­freiungen beantragt werden, sind die erforderlichen Unterla­gen bei der Anmeldung vorzulegen.

Für die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir den untenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu­zusenden.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrig­keit, die nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hundesteuer-Anmeldung

Name, Ort und Straße

Ich melde hiermit einen Hund zur Hundesteuer an. Der Hund wurde am. erworben.

Montabaur, den.

Unterschrift.

Natur & Umwelt Info

Der Steinmarder

Ein recht geräuschvoller Gast auf dem Dachboden ist der Steinmar­der - auch Weißkehlchen oder Haus - marder genannt. Als Maus- und Rattenfänger macht er sich nütz­lich' Seine natürlichen Lager sind selbstgegrabene Höhlen, hohle Bäu­me, Felsspalten und Steinhaufen. In menschlichen Siedlungen be­wohnt er neben Dachstühlen auch Schuppen, Ställe und Scheunen. Hausmarder sind sehr mobil. Das gesamte Wohngebiet eines Tieres umfaßt etwa 100 Hektar.

Erkennen eines Steinmarders Einen Steinmarder kann man leicht an der weißen Weste (der weißen Kehle) von anderen Marderarten unterscheiden. Schwie­riger wird es, wenn man den Steinmarder, als Übeltäter im Haus, nur vermutet. Gefundene Spuren helfen da weiter.

Die Tiere haben nackte Sohlenballen, weshalb sich alle fünf Zehenballen, der Hauptballen und die Krallen deutlich abdrük- ken. Die Länge des Abdrucks liegt zwischen dreieinhalb und vier Zentimeter, die Breite beträgt jeweils drei Zentimeter. Ebenfalls typisch setzt der Steinmarder seine Hinterpfoten genau in die Abdrücke der schräg nebeneinander gesetzten Vorderpfoten. Man nennt das eine Zweisprungfolge. Auf der Flucht hinterlassen sie unterschiedliche Trittbilder; meistens werden dann alle vier Pfoten abgedrückt.

Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist die Kotspur. Marderlo­sung ist wurstförmig, spiralig gedreht und an einem Ende zu einer Spitze ausgezogen. Steinmarderkot ist etwa acht bis zehn Zentimeter lang und 1 Zentimeter dick. Die Farbe variiert je nach aufgenommener Nahrung. Von Baummarderlosung ist sie schwer zu unterscheiden. Beide haben gleiche Nahrungsge­wohnheiten und setzen ihre Losung gerne auf erhöhten Punk­ten ab. Baummarderlosung findet man jedoch in der Regel im Wald Steinmarderlosung in Gebäuden oder Gebäudenähe.

Steinmarder - Zeichnung: J. Markusch