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Montabaur

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Nr. 28/94

Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die . Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung

der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf derin Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehör­de den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfol­gend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

56412 Heilberscheid, 9. Juli 1994

Reichwein, Ortsbürgermeister

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates vom 07.07.1994

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Reichwein wies die Ratsmitglie der auf ihre Rechte und Pflichten hin und verpflichtete sie anschließend per Handschlag.

Ernennung des Ortsbürgermeisters Ratsmitglied Hermann- Josef Schmidt wurde vom Rat einstim­mig gewählt, den Ortsbürgermeister zu ernennen. Er über­reichte Herrn Ortsbürgermeister Egon Reichwein die Ernen­nungsurkunde und wünschte diesem eine erfolgreiche weitere Arbeit.

Der Ortsbürgermeister bedankte sich für die guten Wünsche und betonte, daß das mit der Urwahl (93 Prozent Ja-Stimmen) ihm von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Ortsge­meinde Heilberscheid ausgesprochene relativ hohe Vertrauen für ihn Verpflichtung sei, in seinem Amt nach besten Kräften für die Ortsgemeinde Heilberscheid weiterzuarbeiten. Er wolle das Beste zum Wohle der Ortsgemeinde auch künftig tun.

Neufassung der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wo­chenblattes noch gesondert veröffentlicht wird.

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernen­nung, Vereidigung, und Einführung in das Amt Herr Axel Braun wurde mit 11 Ja-Stimmen bei einer Enthal­tung zum Ersten Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Heil­berscheid gewählt. Er wurde nach seiner W ahl von Ortsbürger­meister Reichwein durch Vereidigung und Überreichung der Ernennungsurkunde in das Amt eingeführt.

Als Zweiter Ortsbeigeordneter wurde Herr Hermann-Josef Schmidt mit 10 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen vom Ortsge­meinderat gewählt. Er wurde von Herrn Ortsbürgermeister Reichwein durch Überreichen der Ernennungsurkunde in das Amt eingeführt. Die Vereidigung entfiel, da es sich bei Herrn Schmidt um eine Wiederwahl handelte.

Wahl der Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat bildete einen Rechnungsprüfungsaus­schuß. Mitglieder dieses Ausschusses sind die Ratsmitglieder Andreas Noll, Detlef Kremers sowie Siegfried Merz. Arbeiten zum Ausbau eines Wirtschaftsweges vergeben Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, einer in Wester­burg ansässigen Firma auf der Grundlage ihres Angebotes den Auftrag für den Ausbau des Wirtschaftsweges Flur 17, Parzelle 35, zu vergeben.

Straßenfest der Friedhofstraße /Akazienweg

Spende für Spielgeräte am neuen Kindergarten Heilberscheid

Das von der Straßengemeinschaft Friedhofstraße/Akazienweg im Mai 1994 veranstaltete Straßenfest erbrachte einen Erlös von 2.400,DM. Die Volks bank Montabaur-Wallmerod spen­dete großzügig weitere 600, DM.

Der Gesamterlös von 3.000, DM ist für die Anschaffung von Spielgeräten am neuen Kindergarten Heilberscheid bestimmt. Die Organisatoren des Straßenfestes: Irene Jung, Manfred Weimer, Hermann-Josef Wiek und Markus Meuer sowie Pa- trickBecker für die Volksbank überreichten Herrn Ortsbürger­meister Reichwein vor wenigen Tagen den Erlös.

Das Bild zeigt von links nach rechts: Markus Meuer, Patrick Becker, Manfred Weimer, Irene Jung, Hermann-Josef Wiek und Herrn Ortsbürgermeister Reichwein.

Friedhofstrafis

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister