Montabaur
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Nr. 28/94
gerüstet und sorgt für ausreichend gutes Bier sowie Getränke aller Art.
Als Schausteller wird Familie Pfeiffer bemüht sein jung und alt zu erfreuen. Allen Kindern von Girod und Kleinholbach wird freies Fahren im Karussell oder Berg- und Talbahn, Montag, 15.00 Uhr, ermöglicht.
Die Gemeinde wünscht der Kirmesgesellschaft viel Humor und ein gutes Gestalten der Kirmes und sagt allen, die bei der Pflege des Brauchtums mithelfen, herzlichen Dank.
Allen Gästen rufen wir ein herzliches Willkommen zu und wünschen ihnen und allen Bürgern viel Freude.
Eine besondere Freude wäre es, wenn viele Neubürger unsere Kirmes mitfeiern und sich wohlfühlen.
F ahnenschmuck ist erwünscht.
Anmerkung: Die Ehrenmalfeier halten wir zu Ehren der Toten, Gefallenen und Vermißten, deshalb erwarte ich dringend eine bessere Beteiligung der Bevölkerung und der Vereine.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Girod
Auch in diesem Jahr werden wieder kostenlos Heustockmessungen durchgeführt. Interessierte Landwirte melden sich bitte bei dem Wehrführer Jürgen Herbst oder dessen Stellvertreter Uwe Wittelsberger.
Frauengemeinschaft Girod
Wir laden ein zur Abendwanderung am 26.07.94 nach Molsberg. Treffpunkt: 19.00 Uhr an der Schule.
Yoga geht weiter am 05.09.94 um 20.00 Uhr.
Yoga ab 60 beginnt am 11.08.94 um 17.45 Uhr.
Anmeldung bei Monika Schöpping, Telefon 708.
Großholbach
Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates vom 01.07.1994
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Röther verpflichtete die Ratsmitglieder durch Handschlag. Er wies auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Amt des Ratsmitgliedes verbundenen Pflichten hin. Insbesondere verwies er auf die Schweigepflicht und die Treuepflicht.
Ernennung des Ortsbürgermeisters Der Ortsgemeinderat wählte einstimmig Herrn Stefan Quirm- bach zu dem Ratsmitglied, das mit der Ernennung des Ortsbür- germeisters beauftragt werden sollte. Ratsmitglied Stefan Quirmbach ernannte den urgewählten Ortsbürgermeister Winfried Röther zum Ortsbürgermeister für die kommende Wahlzeit und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Die Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Der Ortsgemeinderat wählte Herrn Stefan Quirmbach zum Ersten Beigeordneten. Ortsbürgermeister Röther ernannte Herrn Quirmbach zum Ehrenbeamten und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Die Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte. Anschließend wählte der Ortsgemeinderat Herrn Michael Kohlhaas zum Zweiten Ortsbeigeordneten. Der Ortsbürgermeister ernannte Herrn Kohlhaas zum Ehrenbeamten und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Der Gewählte wurde vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Wahl der Ausschüsse
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Rechnungsprüfungsausschusses:
■ Mitglied _ Stellvertreter _
Herbert Ferdinand Erwin Maier
Jürgen Meckel Gottfried Püsch
Dieter Stach Helga Garth
Walter Heibel Peter Stich
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Stellvertreter zu berechtigen, jedes Mitglied zu vertreten.
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Bauausschusses:
Mitglied_Stellvertreter_
Herbert Ferdinand Peter Stich
Stefan Quirmbach Walter Heibel
Gottfried Püsch Helga Garth
Mitglied _ Stellvertreter
Otto Ferdinand Peter-Josef Sucke
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Stellvertreter zu berechtigen, jedes Mitglied zu vertreten.
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern des Umlegungsausschusses:
Funktion _ Mitglied _ Stellvertreter _
Vorsitzender Vermessungsdirektor Obervermessungsrat Reichling Hachenberg
Juristisches
Mitglied Leitender Verwal- Regierungs-
tungsdirektor direktor
Dr. Thomas Löhr Hans-Jürgen Dünnes
in der Bewertung von Grundstücken erfahrenes Mitglied Alfons Sabel Alois Sturm
Ratsmitglied Michael Kohlhaas Peter Stich
Herbert Ferdinand Jürgen Meckel
Auftragsvergabe für Reparaturarbeiten auf dem Dorfplatz
Der Ortsgemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags über Reparaturarbeiten auf dem Dorfplatz an eine ortsansässige Firma zu. Einzelheiten solle der Bauausschuß mit der betreffenden Firma an Ort und Stelle festlegen.
Anschaffung neuer Spielgeräte für den Kinderspielplatz beschlossen
Den Auftrag zur Lieferung und Montage neuer Spielgeräte für die Kinderspielplätze am Feuerwehrhaus und im Neubaugebiet erhielt eine in Ransbach-Baumbach ansässige Firma.
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Freitag, dem 15.07.94, stellen wir unserem Sportkamerad Karl Heinz Lahnstein und seiner Frau, anläßlich der Geburt ihrer Tochter ein Bäumchen, hierzu treffen wir uns um 19.45 Uhr beim Anni.
Am Samstag, dem 16.07.94, erwarten wir unsere Sportfreunde aus Oberbrechen, Anstoß 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Ruppach. Triko blaü.
Am Dienstag, dem 19.07.94, um 19.00 Uhr, spielen wir in Limburg 07, Spielkleidung weiß/rot, Abfahrt 18.30 Uhr. Achtung
Es wird noch einmal daraufhingewiesen, daß der Sportplatz in Großholbach weiterhin gesperrt ist.
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Neuroth« der Ortsgemeinde Heilberscheid
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Ortsgemeinderat Heilberscheid am 17.03.1994 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Neuroth« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 28.06.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge- r meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und

