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Montabaur

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Nr. 18/94

Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1992 die Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung 1992 ausgewiesenen Eckwerte werden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verab­schiedet

In der Sitzung am 12.04.1994 stand die Beratung und Be­schlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssat­zung 1994 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 2.438.000 DM Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 150.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A 250 v. H.

Grundsteuer B 290 v. H.

Gewerbesteuer 320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50 DM

für den zweiten Hund 75 DM

für jeden weiteren Hund 100 DM

Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 gilt es festzustellen, daß sich die finanzielle Situation der Ortsge­meinde Heiligenroth gegenüber dem Haushaltsplan deutlich verschlechtert hat. Zum Ausdruck kommt dies durch nicht mehr vorhandene Rücklagenmittel und durch die Tatsache, daß der Haushalt 1993 mit einem Fehlbetrag von rd. 70.000 DM abschließen wird. Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteu­er im Dezember 1993 führten zu dieser negativen Entwicklung. Die Abwicklung dieses Fehlbetrages erfolgt im Nachtrags­haushaltsplan 1994 oder spätestens im Haushaltsjahr 1995. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1993 auf847.645,90 DM. Eine sich hieraus errechnende Pro-Kopf-Verschuldung von 582,57 DM liegt immer noch über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt (529 DM).

Haushalt 1994

Der Etat 1994 hat ein Gesamtvolumen von 2.588.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaus­halt 2.438.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögens­haushalt 150.000 DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite benötigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigun­gen von 100.000 DM zu veranschlagen. Gegenüber dem Vor­jahrwerden die Hebesätze bei der Grundsteuer Avon 220 v. H.

I auf 250 v. H. und bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 290 v. H. angehoben Die Anhebung erfolgt als Auswirkung des geänderten Finanzausgleichsgesetzes.

Verwaltungshaushalt

! Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von | 2.510.000 DM auf 2.438.000 DM. Einnahmerückgänge in den I Unterabschnitten »Kindergarten«, »Fprst« und »Steuern, all- I gemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen« sind hierfür verantwortlich.

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushalts stellt sich der Unterabschnitt »Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen« weiterhin als die wichtigste Einnahmen­position des Ortsgemeinde dar (78,51 v. H.).

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, auf Berechnungen oder auf tarifvertraglichen Vereinbarun­gen.

Die Personalausgaben (18,41 v. H.) verringern sich gegen­über dem Vorjahr um 50.000 DM auf nunmehr 449.000 DM. Personaleinsparungen im Kindergarten verursachen diese Einsparung.

Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (15,79 v. H.) stei­gen von 348.000 DM in 1993 auf385.000 DM im Jahr 1994. Ausgabensteigerungen in den Bereichen Sozialhilfeanteil, Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Bauhof sowie Forst bewirken diesen Zuwachs.

Die Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtun­gen (0,24 v. H.) verändern sich im Vergleich zum Vorjahr

nicht.

Die Umlagen haben einen prozentualen Anteil von 61,29 v. H. an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich durch die Anhebung des Umlagesatzes. Die Finanzausgleichsumlage reduziert sich infolge einer verminderten Umlagegrundlage. Die Um­lagebeträge, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, verringern sich ebenfalls aufgrund einer ge­genüber dem Vorjahr niedrigeren Umlagegrundlage.

Bei den Zinsausgaben (2,38 v. H.) ergeben sich Einsparun­gen in Höhe von 1.000 DM durch ein niedrigeres Zinsni­veau.

Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt (,189 v. H.) verringert sich von 99.000 DM auf 46.000 DM im Jahr 1994. Einnahmenausfälle im Bereich der Steuern sowie Steigerungen bei den Sachausgaben verursachen diesen Rückgang.

Die echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1994 be­läuft sich auf ü 29.000 DM. Mit einem Anstieg wird mittelfri­stig gerechnet.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 22.06.1993 beschlossene In­vestitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Die finanzielle Situation der Orts­gemeinde reduziert die Vorhaben des Jahres 1994 auf das Notwendigste.

Für folgende Maßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Bauausgaben Vogelsanghalle

2. Erschließung »Hinter der Kirch« einschl. Zuwegung Leichenhalle

3. Ausbau von Wirtschaftswegen

4. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

5. Tilgung von Krediten an Kreditmarkt

51.000 DM

34.000 DM 18.000 DM 29.797 DM 17.203 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben übernehmen die nachfolgend aufgeführten Einnahmen:

1. Erschließungs-und Ausbaubeiträge 57.000 DM

2. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken 30.000 DM

3. Investitionsschlüsselzuweisungen 16.300 DM

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 46.000 DM

5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag) 700 DM

Ausblick 1995 bis 1997

Der Bau der Nordumgehung, die Erschließung »Illbach«, der Brückenbau sowie die Anbindung der Industriestraße bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Fi- qanzplanung signalisiert eine Realisierung dieser Vorhaben.

Traditionelles Dorffest

Am Sonntag, 15.05.1994, findet wieder das traditionelle Dorf­fest in der Vogelsanghalle statt. Der Pfarrgemeinderat und die Ortsvereine werden einmal mehr alles daran setzen, Mitbürge­rinnen und Mitbürger sowie auswärtige Gäste in der aner­kannt guten Qualität zu bewirten.

Der Erlös aus dem »Dorffest für einen guten Zweck« wird erneut der Kinderkrebsstation in der Uniklinik in Köln zuge­wiesen. Ihr seelsorgerischer Leiter, Herr van der Post, hat sein Kommen zugesagt.

Das Fest beginnt um 09.30 Uhr mit einer Eucharistiefeier, die in diesem Jahr erstmals von den Sängerinnen des Frauencho­res mitgestaltet wird. Danach wird der Musikverein zu einem Frühschoppenkonzert aufspielen.

Zum Schluß möchten wir die alljährliche Bitte wiederholen: Wer einen Kuchen für das Dorffest spenden möchte, mag diesbezüglich bitte Mitteilung geben an Frau Anni Schughart, Bergstraße 3, Tel. 16596, oder Frau Marlene Klein, Schladtweg 10, Tel. 18320.

An die Kinder unserer Gemeinde richten wir wieder die Bitte: Wer ein Kuscheltier (Teddy) den schwerkranken Kindern der Station 13 schenken möchte, der möge es zum Gottesdienst mitbringen und Herrn van der Post persönlich übergeben. Also bis Sonntag, 15.05.1994, um 09.30 Uhr in der Vogelsang­halle!

gez. H. Lappas, Pfarrer gez. P.G. Zer fas, Bürgermeister

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 07.05.1994, 16.30 Uhr - AH Heiligenroth - AH