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Montabaur

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Nr. 18/94

Horressen

Mittwoch, 11.05.1994, 19.00 Uhr - AH Rotenhain/Bellingen - AH Heiligenroth. Abfahrt: 18.15 Uhr ab Vereinslokal.

Am Donnerstag, 12.05.1994, nehmen wir an dem Freund­schaftstreffen der AH Eisbachtal in Großholbach teil und treffen dort um 14.45 Uhr auf die AH Rothenbach.

Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth

Unsere diesjährige Generalversammlung findet am 18.05.1994 um 20.00 Uhr im Gasthaus Jehnen statt.

Um eine rege Teilnahme wird gebeten, da Wahlen anstehen.

Ruppach-Goldhausen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1994 vom 27.04.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GBV1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 21.04.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§2 J

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf

1.659.000,- DM 1.659.000,- DM

2.259.000,- DM 2.259.000,- DM

1.098.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 340 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 50,- DM

für den zweiten Hund 100,- DM

für jeden weitere Hund 200,-DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausenfürdas Haushaltsjahr 1994wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 170.000,- DM

56410 Montabaur, 21.04.1994

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, 27.04.1994

Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.)

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach- Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für die Wahl des Ortsgemeinderates und die Wahl des Ortsbürgermeisters findet statt am

Freitag, 13.05.1994,18.00 Uhr Bürgermeisteramt, Sitzungssaal Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Beisitzer

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rup­pach-Goldhausen am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvor­schläge.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rup­pach-Goldhausen am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvor­schläge

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

gez. Ferdinand

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 28. März 1994 (Ergänzung)

In der letzten Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat eine Wappenfahne anzuschaffen. Mit der Erstellung der Reinzeich­nungwurde Herr Harro Borst aus Ruppach-Goldhausen beauf­tragt. Dieser hatte bereits den Entwurf der Fahne erarbeitet.

Schutzhütte am Rupberg

Wie von vielen sicherlich bereits bemerkt, haben die Gemein­dearbeiter am Rupberg (Unterseite/am geteerten Mittelweg) eine Schutzhütte aus Holz mit Sitzgelegenheiten errichtet, damit sich rüstige Rentner und müde Wanderer dort ausruhen können.

Die offizielle Eröffnung soll in kleinem Rahmen am Freitag, 13.05.1994,15.00 Uhr an Ort und Stelle erfolgen.

Hierzu lade ich vor allem unsere Rentner zu einem kleinen Umtrunk herzlich ein.

Ruhebänke aufgestellt

In diesem Zusammenhang weise ich auch nochmals darauf hin, daß zwischenzeitlich etliche Ruhebänke am Rande des Ortsbereiches von Goldhausen aufgestellt wurden, und zwar am Fußweg Richtung Boden; zur Goldhäuser Mühle hin;

unterhalb der Trafostation südlich der BB -Brücke Mühlen­weg;

am Goldhäuser Berg an der Rundfahrt oberhalb des An­wesens Kirchem.

Um intensive, jedoch pflegliche Nutzung wird gebeten.

Überprüfung von Schäden nach Breitbandverkabelung

Nachdem die Breitbandverkabelung des Ortes durch die Fa. SÜWEDAnunmehr ca. 2 Jahre beendetist, soll in nächster Zeit eine Begehung durch den Bauausschuß zwecks Feststellung von Trassenschäden an Straßen und Bürgersteigen erfolgen. Damit dabei keine Setzungen, Risse etc. übersehen werden,