Montabaur
16
Nr. 18/94
Horressen
Mittwoch, 11.05.1994, 19.00 Uhr - AH Rotenhain/Bellingen - AH Heiligenroth. Abfahrt: 18.15 Uhr ab Vereinslokal.
Am Donnerstag, 12.05.1994, nehmen wir an dem Freundschaftstreffen der AH Eisbachtal in Großholbach teil und treffen dort um 14.45 Uhr auf die AH Rothenbach.
Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth
Unsere diesjährige Generalversammlung findet am 18.05.1994 um 20.00 Uhr im Gasthaus Jehnen statt.
Um eine rege Teilnahme wird gebeten, da Wahlen anstehen.
Ruppach-Goldhausen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1994 vom 27.04.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GBV1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.04.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
festgesetzt.
§2 J
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
1.659.000,- DM 1.659.000,- DM
2.259.000,- DM 2.259.000,- DM
1.098.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 340 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 50,- DM
für den zweiten Hund 100,- DM
für jeden weitere Hund 200,-DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausenfürdas Haushaltsjahr 1994wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 170.000,- DM
56410 Montabaur, 21.04.1994
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, 27.04.1994
Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.)
gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach- Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Öffentliche Bekanntmachung
Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für die Wahl des Ortsgemeinderates und die Wahl des Ortsbürgermeisters findet statt am
Freitag, 13.05.1994,18.00 Uhr Bürgermeisteramt, Sitzungssaal Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Beisitzer
2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
gez. Ferdinand
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 28. März 1994 (Ergänzung)
In der letzten Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat eine Wappenfahne anzuschaffen. Mit der Erstellung der Reinzeichnungwurde Herr Harro Borst aus Ruppach-Goldhausen beauftragt. Dieser hatte bereits den Entwurf der Fahne erarbeitet.
Schutzhütte am Rupberg
Wie von vielen sicherlich bereits bemerkt, haben die Gemeindearbeiter am Rupberg (Unterseite/am geteerten Mittelweg) eine Schutzhütte aus Holz mit Sitzgelegenheiten errichtet, damit sich rüstige Rentner und müde Wanderer dort ausruhen können.
Die offizielle Eröffnung soll in kleinem Rahmen am Freitag, 13.05.1994,15.00 Uhr an Ort und Stelle erfolgen.
Hierzu lade ich vor allem unsere Rentner zu einem kleinen Umtrunk herzlich ein.
Ruhebänke aufgestellt
In diesem Zusammenhang weise ich auch nochmals darauf hin, daß zwischenzeitlich etliche Ruhebänke am Rande des Ortsbereiches von Goldhausen aufgestellt wurden, und zwar am Fußweg Richtung Boden; zur Goldhäuser Mühle hin;
unterhalb der Trafostation südlich der BB -Brücke Mühlenweg;
am Goldhäuser Berg an der Rundfahrt oberhalb des Anwesens Kirchem.
Um intensive, jedoch pflegliche Nutzung wird gebeten.
Überprüfung von Schäden nach Breitbandverkabelung
Nachdem die Breitbandverkabelung des Ortes durch die Fa. SÜWEDAnunmehr ca. 2 Jahre beendetist, soll in nächster Zeit eine Begehung durch den Bauausschuß zwecks Feststellung von Trassenschäden an Straßen und Bürgersteigen erfolgen. Damit dabei keine Setzungen, Risse etc. übersehen werden,

