Montabaur
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Nr. 18/94
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.04.1994
Satzung beschlossen
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Satzung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekanntgegeben.
Kostenbeteiligung an den Sanierungsarbeiten im Kindergarten Ruppach-Goldhausen beschlossen Die Ratsmitglieder beschlossen, sich an der Sanierungsmaßnahme des Kindergartens Ruppach-Goldhausen mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 2.200 DM zu beteiligen.
Vergabe der Wegearbeiten im »Hintergarten«
Einstimmig beschlossen wurde die Vergabe des Auftrages für einen Teilausbau des Wirtschaftsweges.
Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weg zur Wiesenmühle
Die Straßenbeleuchtungsanlage am Weg zu Wiesenmühle (Ver- längerung der Schulstraße) soll um zwei Leuchtpunkte erweitert werden. Die Stromversorgung erfolgt durch Erdverkabelung. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe soll durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.
Beschlußfassung über den Beitritt zum Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Ruppach-Goldhausen Einstimmig sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, dem Verein beizutreten.
Erneuerung der Absperrung an der Schülerbushaltestelle in der Brinkenstraße
Der Auftrag für die Erneuerung des Schutzgeländers an der Schülerbushaltestelle an der Ahrbachhalle wurde vergeben.
Heiligenroth
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1994 vom 27.04.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GBV1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 18.04.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltungshaushalt ,
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf
2.438.000,- DM 2.438.000,- DM
150.000,- DM 150.000,- DM
100.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer Ä) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 50,- DM
für den zweiten Hund 75,- DM
für jeden weitere Hund 100,-- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu
folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 58.000,— DM
56410 Montabaur, 18.04.1994
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heiligenroth, 27.04.1994 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom i4.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04. i991 (GVB1. S. 104).
Öffentliche Bekanntmachung
Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Ortsgemeinderatswahl und für die Wahl des Ortsbür- > germeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth findet statt am
Mittwoch, 11.05.1994,19.30 Uhr Sitzungssaal
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Beisitzer
2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Heiligenroth am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt. gez. Zerfas gez. Herbst
Vorsitzender des Vorsitzender des
Gemeindewahlausschusses Gemeindewahlausschusses für die für die
Ortsgemeinderatswahl Ortsbürgermeisterwahl
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12,04.1994
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Der Ortsbürgermeister gab eine Eilentscheidung bekannt, gemäß der der Auftrag zur Erneuerung der Regenrinne am gemeindeeigenen Haus vergeben wurde.
Haushaltsrechnung 1992 beschlossen undEntlastung erteilt Bereits im März 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß des Gemeinderates in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen.
Nach Einsichtnahme in die Kassen- und Rechnungsbelege wurde festgestellt, daß die Prüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß'gab.
Daraufhin wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung die Haushaltsrechnung 1992 abgeschlossen und dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt.
In der Sitzung am 12.04.1994 erklärte der Rat nunmehr einstimmig seine Zustimmung. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den
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