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Montabaur

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Nr. 18/94

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26.04.1994

Satzung beschlossen

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch­führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Satzung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekanntgegeben.

Kostenbeteiligung an den Sanierungsarbeiten im Kinder­garten Ruppach-Goldhausen beschlossen Die Ratsmitglieder beschlossen, sich an der Sanierungsmaß­nahme des Kindergartens Ruppach-Goldhausen mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 2.200 DM zu beteiligen.

Vergabe der Wegearbeiten im »Hintergarten«

Einstimmig beschlossen wurde die Vergabe des Auftrages für einen Teilausbau des Wirtschaftsweges.

Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weg zur Wiesen­mühle

Die Straßenbeleuchtungsanlage am Weg zu Wiesenmühle (Ver- längerung der Schulstraße) soll um zwei Leuchtpunkte erwei­tert werden. Die Stromversorgung erfolgt durch Erdverkabe­lung. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe soll durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Beschlußfassung über den Beitritt zum Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Ruppach-Goldhausen Einstimmig sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, dem Verein beizutreten.

Erneuerung der Absperrung an der Schülerbushaltestelle in der Brinkenstraße

Der Auftrag für die Erneuerung des Schutzgeländers an der Schülerbushaltestelle an der Ahrbachhalle wurde vergeben.

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1994 vom 27.04.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GBV1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 18.04.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltungshaushalt ,

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf

2.438.000,- DM 2.438.000,- DM

150.000,- DM 150.000,- DM

100.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer Ä) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 50,- DM

für den zweiten Hund 75,- DM

für jeden weitere Hund 100,-- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu

folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 58.000, DM

56410 Montabaur, 18.04.1994

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Auftrag: gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.05.1994 bis 19.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenroth, 27.04.1994 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligen­roth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom i4.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04. i991 (GVB1. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Die erste öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Ortsgemeinderatswahl und für die Wahl des Ortsbür- > germeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth findet statt am

Mittwoch, 11.05.1994,19.30 Uhr Sitzungssaal

Tagesordnung:

1. Verpflichtung der Beisitzer

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Heili­genroth am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heili­genroth am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge

Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat Zutritt. gez. Zerfas gez. Herbst

Vorsitzender des Vorsitzender des

Gemeindewahlausschusses Gemeindewahlausschusses für die für die

Ortsgemeinderatswahl Ortsbürgermeisterwahl

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12,04.1994

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Der Ortsbürgermeister gab eine Eilentscheidung bekannt, gemäß der der Auftrag zur Erneuerung der Regenrinne am gemeindeeigenen Haus vergeben wurde.

Haushaltsrechnung 1992 beschlossen undEntlastung erteilt Bereits im März 1994 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß des Gemeinderates in den Räumen der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemä­ßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu über­zeugen.

Nach Einsichtnahme in die Kassen- und Rechnungsbelege wurde festgestellt, daß die Prüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß'gab.

Daraufhin wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung die Haushaltsrechnung 1992 abgeschlossen und dem Rat zur Be­schlußfassung vorgelegt.

In der Sitzung am 12.04.1994 erklärte der Rat nunmehr ein­stimmig seine Zustimmung. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den

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