Montabaur
Nr. 18/94
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den. Allerdings darf im Interesse der Sicherheit keine Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung hergestellt werden.
Vor Inbetriebnahme sind die Planungen dem Wasserwerk einzureichen. Der Werksausschuß empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Annahme der Satzung.
Simmern - Entwässerung »Rauenstück, Teil I«
Aus dem Werksausschuß kommt die Frage, warum bei einer erneuten Offenlage des Baugebietes »Rauenstück« in Simmern, 1. Teil nunmehr von den Verbandsgemeindewerken Regenrückhaltungen auf den Grundstücken gefordert werden. Der Vorsitzende teilt mit, daß bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zunächst dieses Gebiet über den Kanal in der Schulstraße entwässert werden sollte. Hier ergaben sich jedoch Schwierigkeiten mit der Höhenlage des Kanals und der Anschlußmögfichkeit des Baugebietes.
Das Ing.-Büro Leis-Bodora hat daraufhin die Entwässerungsmöglichkeit des Baugebietes untersucht und dabei festgestellt, daß der Kanal in der Schloßstraße noch ausreichend Kapazität aufweist, um die Abwässer aus dem unteren Teil des Baugebietes aufzunehmen. Im Zuge der Diskussion um eine möglichst große Ausnutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Flächen wurde Züg um Zug eine stärkere Verdichtung angestrebt. Da dies sowohl den Zielen des Verbandsgemeinderates und des Ortsgemeinderates entsprach, erhielt die Kreisplanung die entsprechende Weisung, den Bebauungsplan anzupassen.
Da durch die stärkere Bebauung bei einem Starkregen größere Mengen anfallen, hat das Werk dem Fachingenieurbüro den Entwurf noch einmal zur tiberprüfung gesandt.
Im Febr. 1994 teilt das Büro mit, daß bei dem vorliegenden Plan mit der größeren Verdichtung der Bebauung die Wahrscheinlichkeit des Rückstaus in der Schloßstraße bei Starkregen so groß wird, daß der Einbau von Rückhalteanlagen auf den einzelnen Baugrundstücken notwendig ist. Die Rückhalteanlagen sollen zwischen 3 und 5 m s je nach Baugrundstücksgröße ausgelegt werden, wobei von einem Rückhaltevolumen von ca. 800 l/100m 2 Grundstücksgröße ausgegangen wird.
Diese Lösung, die schon in anderen Gemeinden erprobt ist, ermöglicht, daß das Baugebiet kurzfristig verwirklicht werden kann und eine Überlastung des Kanals in der Schloßstraße und damit Arger mit Anliegern in diesem Bereich vermieden wird.
Bekanntgabe des raumplanerischen Entscheides für die Bahn- Neubaustrecke
Köln-Rhein/Main
Inhalt der Mitteilung
Die Staatskanzlei als oberste Landesplanungsbehörde hat der Deutschen Bahn AG mit Schreiben vom 22.03.1994 den raumplanerischen Entscheid für die Bahn-Neubaustrecke Köln- Rhein/Main erteilt.
Nachstehend sollen die für die Verbandsgemeinde Montabaur wichtigsten Aussagen auszugsweise wiedergegeben werden:
1. Unter Federführung der Bahn soll eine projektbegleitende Arbeitsgruppe in Rheinland-Pfalz eingerichtet werden.
2. Bei der Änderung der Projektunterlagen Wird der raumplanerische Entscheid gegenstandslos.
3. Die Bündelung der Schnellbahnstrecke mit der BAB A 3 soll optimiert werden.
4. Die Planungsvariante Montabaur Nord wird verworfen.
5. Für die weitere Planung ist nur noch die Variante Montabaur Süd zugrundezulegen; dabei dürfen Abweichungen von der Linienführung (Tunnellänge, Tunnelein- und aus- gänge, Brückenbauwerke) nicht hinter der bisherigen Planung Zurückbleiben; anderenfalls ist eine neue Abstimmung mit der Raumordnungsbehörde notwendig.
6. In Montabaur ist ein »ICE-Systemhalt« einzuplanen, ein neuer Bahnhof zu planen und zu bauen, die Verknüpfung mit dem ÖPNV nach einem Gesamtkonzept anzustreben, die Bahnstrecke Siershahn-Limburg einzubeziehen und an die Schnellbahnstrecke zu verlegen sowie eine städtebauliche Gestaltung des Bahnhofbereichs mit einer Stärkung der Zentralitäts- und Mittelpunktsfunktion der Kreisstadt Montabaur durchzuführen.
7. Die Verkehrsverbindung zwischen Koblenz und Monta- v baur ist zu verbessern.
8. Für den Neubaustreckenbahnhof Montabaur ist ein Betriebskonzept von der Bahn aufzustellen mit einem Taktverkehr der ICE-Züge (Halt pro Stunde) und eine Erweiterung durch sog. regionalen Schnellverkehr.
9. In die Lärmberechnungen für das Planfeststellungsverfahren ist auch leichter und schneller Güterverkehr als künftige Möglichkeit einzubeziehen.
10. Die 110 km-Bahnstroinleitung ist in enger Bündelung mit Stromleitungen der Versorgungsuntemehmen und der Neubaustrecke zu führen, im Bereich Montabaur unter Prüfung einer sog. Doppelstichleitung zu optimieren.
11. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.
12. Bei der Planung und dem Bau von Lärmschutzmaßnahmen sind die tatsächliche Nutzung und rechtsverbindliche Bauleitpläne zu berücksichtigen; dabei sind vorrangig überschüssige Erdmassen für Erddeponien entlang der BAB A 3 zu verwenden und anschließend von der Straßenverwaltung auszubauen; dieses hat Priorität vor Erddeponien in Tongruben oder auf landwirtschaftlichen Flächen.
13. Die Standorte Montabaur I und Montabaur II als vorgeschlagene Erddeponien werden als fraglich bezeichnet (vorher sind Altablagerungen zu untersuchen).
14. Die Transportwege für den Baustellenverkehr sind im Planfeststellungsverfahren festzulegen; dabei dürfen keine Transportwege vorgesehen werden im Eisenbachtal, im Ahrbachtal, im Isselbachtal und im Wiesental bei km 99,4.
15. Zur Grundwassersituation sind Meßstellen einzurichten; für den Brunnen in Heilberscheid ist eine Ersatzwasserbeschaffung notwendig.
16. Waldbestände sollen möglichst geschont werden; dabei sind die Einschnitttiefen in Waldgebiete zu prüfen und zu reduzieren, u.a. auch im Waldgebiet»Eichen-Diekenscheid«.
17. Zur Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ist eine Agrarstrukturanalyse anzufertigen und zu prüfen, ob größere Bodenordnungsmaßnahmen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe notwendig sind.
18. Bei der Kreuzung der Neubaustrecke mit der L 313 ist durch Verschiebung des NBS-Widerlagers möglichst eine Verlegung des Aubaches und der L 313 zu vermeiden.
19. Im Bereich Montabaur und der Bundesstraße 225 ist der Umbau der Autobahn A 3 und die Verkehrsplanung der Straßenverwaltung mit der Neubaustrecke abzustimmen, ebenso mit der Entwicklungsmaßnahme für den Bahnhof Montabaur.
20. Bauabschnitte, Bauphasen und insbesondere Planung und Gestaltung der Baustraßen sind mit den Ortsgemeinden abzustimmen.
21. Im Bereich der Stadt Montabaur ist notwendiger Schallschutz sicherzustellen; die Höhenlage der Neubaustrecke ist zu überprüfen; für die Stadtteile Eigendorf und Eschelbach ist hinreichender Schallschutz sicherzustellen.
22. Für den Bereich des Neubaustreckenbahnhofs ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.
23. Die Aubachniederung soll erhalten werden, und vermeidbare Eingriffe sind auszugleichen.
24. Die notwendigen Straßenbaumaßnahmen im Bereich Montabaur sind mit der Neubaustreckenplanung abzustimmen und in die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzubeziehen.
25. Für die Ortsgemeinden Nentershausen und Görgeshausen soll ein wirksamer Lärmschutz durch Erddeponien von Überschußmassen erreicht werden; in diesem Zusammenhang ist eine Tunnelverlängerung südlich von Nentershausen zu prüfen.
26. Die Eingriffe in den Laubwaldbestand des Waldgebietes »Eichen-Diekenscheid« und im benachbarten Wiesental sind durch Ersatzmaßnahmen in der Umgebung auszugleichen.
27. Die Bachtäler des Eisenbaches und des Ahrbaches sind insbesondere zu schützen; die Aufweitung der Brückenbauwerke ist zu prüfen; der Abtransport von Überschußmassen darf nicht über die Bachtäler erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen sind im Bereich des Naturparks Nassau durchzuführen.
28. Eine Verlegung des Aubaches bei der Kreuzung der L 313 ist möglichst zu vermeiden, der Durchlaß bei km 90,8 aufzuweiten und Kompensationsmaßnahmen sind zu prüfen.
Der raumplanerische Entscheid kann in seiner vollständigen
Fassung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur eingesehen werden.

