Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Nr. 18/94
Erste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Montabaur
Die erste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Montabaur findet statt am
Mittwoch, dem 11. Mai 1994,16.00 Uhr, im Trau- und Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus - Neubau -, 1. Stock. Tagesordnung
1. Verpflichtung der Beisitzer
2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Montabaur am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.
Die Sitzung ist öffentlich.
Jedermann hat Zutritt.
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Hübingen den Ausbau von Wirtschaftswegen öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca. 2.700 m 2 Unterbau und wassergebundene Decke
ca. 250 m 3 Erdaushub ca. 5.000 m 2 vorhandene Wege ausbessern Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 16. Mai 1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,—DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Mittwoch, 1. Juni 1994,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 2. Mai 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Qflhungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.8.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags _
von
14.00 bis 16.00 Uhr
Aus der Arbeit des Werksausschusses der Verbandsgemeinde
Unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten Heinz Reusch befaßte sich der Werksausschuß mit einer Reihe von Vorhaben. Personalvertretungsgesetz des Landes Der Verfassungsgerichtshof hatte das Landespersonalvertretungsgesetz in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig er
klärt, u. a. auch die Bestimmung, daß die Zahl der Mitglieder des Werksausschusses um ein Drittel aus dem Kreis der Beschäftigten zu erhöhen war, weil dies mit dem Demokratiegebot nicht zu vereinbaren sei. Beigeordneter Reusch dankte den vier ausscheidenden Mitgliedern für ihre, wenn auch nur kurze Mitgliedschaft im Werksausschuß.
Kläranlage Eisenbachtal
Die Kläranlage Eisenbachtal in Girod wird in der 41. Woche in Betrieb genommen (Probebetrieb). Die Einweihung ist zu einem späteren Zeitpunkt mit dem. neuen Verbandsgemeinderat nach Abschluß aller Arbeiten einschließlich der Grünanlage sowie der Abnahme durch das Staatl. Amt für Wasserwirtschaft und Abfallbeseitigung vorgesehen. Betriebsdatenerfassungsanlage für die Abwasserbeseitigung Die Ausschreibung der Betriebsdatenerfassungsanlage für die Kläranlage Girod einschließlich der Pumpanlage sowie für die Nachrüstung der Anlage in Holler ist vorgenommen worden und wird in der Sitzung im Juni vergeben werden können.
Vergabe von Aufträgen
Niederelbert - Nordstraße und Herbergstraße -Kanalisation und Wasserleitung
Die Ortsgemeinde Niederelbert beabsichtigt, die Nordstraße auszubauen. Im Zuge dieser Baumaßnahme muß der Kanal in der Nordstraße neu verlegt werden. Gleichzeitig müssen die Abwässer in der Herbergstraße und über den Fußweg, der über den Bach führt, dem Kanal der Nordstraße zugeleitet werden. Für die Verbandsgemeindewerke eine außerordentlich hohe Investition, um die bisherige Ableitung der Abwässer in den Bach zu beheben.
Auftragssumme 336.917,-DM
In gleicher Weise ist die Wasserleitung zu erneuern. Auftragssumme 74.392,- DM
Heilberscheid Neubaugebiet »Neuroth«
Die Ortsgemeinde Heilberscheid beabsichtigt ein neues Baugebiet zu erschließen. Da das Baugebiet südlich des Höhenrük- kens hegt, wird es im Trennsystem entwässert. Die Schmutzwasserwerden durch eine Pumpanlage bis zum Scheitel (Wald- straße) gefördert und von dort läuft es im freien Fall zur Kläranlage. Das Oberflächenwasser wird durch eine gesonderte Leitung aufgenommen und vom Ende des Baugebietes bis in den unterhalb hegenden Wald transportiert, wo es in einem Becken versickert. Die Ortsgemeinde beteiligt-sich mit 50 Prozent an den Kosten.
Auftragssumme: 284.195,- DM
Im gleichen Gebiet wird auch die Wasserleitung verlegt Auftragssumme 77.475,- DM
Kläranlage Simmern
Nach der Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten am Nachklärteich hat die Fohenverlegefirma aufgrund der Dichtigkeitsprobe die Garantie für die Undurchlässigkeit übernommen. Dies wurde durch eine entsprechende Probe belegt. Unabhängig davon zeigte sich kurze Zeit danach, daß nur verhältnismäßig geringe Wassermassen die Mengenmessung durchhefen. Eine Untersuchung (Druckprobe) zeigte, daß die Zu- und Ableitungen sowie zwei Schächte zwischen dem belüfteten Teich II und dem Nachklärteich undicht waren.
Darüber hinaus haben Aufzeichnungen größere Deformationen und Risse an den PVC-Kanalleitungen aufgezeigt. Eine Erneuerung ist daher unumgänglich.
Auftragssumme: 39.162,- DM
In diesem Zusammenhang wird aus dem Werksausschuß die Frage gestellt, ob uns durch diese nachträglich zu finanzierenden Arbeiten ein finanzieller Schaden insbesondere im Vergleich zu anderen Teichkläranlagen entstehe. Diese Frage wird von der Werkleitung eindeutig mit »Nein« beantwortet. Bei der ursprünglichen Entscheidung für diese Arbeiten in der Kläranlage Simmern ging es um die Frage, ob die Teiche mit Folie ausgekleidet werden, wie das vom Gutachter vorgeschla- gen wurde, oder aber ob eine Auskleidung mit Ton vorgenommen wird.
Der Werksausschuß hat sich damals einstimmig für Ton entschieden, weil dies erheblich billiger war. Die tatsächliche Einsparung betrug 297.000,- DM. Auch nach der Vergabe der heutigen Arbeiten und der Abdichtung des Nachklärteiches verbleibt noch ein Einspareffekt von 147.000,- DM. Änderung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 Nach der alten Satzung ist das gesamte Trink- und Brauchwasser aus der Anschlußleitung zu entnehmen. Diese Regelung wird mit der neuen Satzung aufgehoben. Gesammeltes Niederschlagswasser darf für Brauchwasserzwecke verwandt wer-

