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Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Nr. 18/94

Erste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Montabaur

Die erste öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Montabaur findet statt am

Mittwoch, dem 11. Mai 1994,16.00 Uhr, im Trau- und Besprechungszimmer der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Rathaus - Neubau -, 1. Stock. Tagesordnung

1. Verpflichtung der Beisitzer

2. Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung der für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Montabaur am 12. Juni 1994 eingereichten Wahlvorschläge.

Die Sitzung ist öffentlich.

Jedermann hat Zutritt.

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Hübingen den Ausbau von Wirt­schaftswegen öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 2.700 m 2 Unterbau und wassergebundene Decke

ca. 250 m 3 Erdaushub ca. 5.000 m 2 vorhandene Wege ausbessern Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 16. Mai 1994 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Mittwoch, 1. Juni 1994,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, einzureichen.

Montabaur, 2. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Qflhungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.8.00 bis 12.00 Uhr

donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags _

von

14.00 bis 16.00 Uhr

Aus der Arbeit des Werksausschusses der Verbandsgemeinde

Unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten Heinz Reusch befaßte sich der Werksausschuß mit einer Reihe von Vorhaben. Personalvertretungsgesetz des Landes Der Verfassungsgerichtshof hatte das Landespersonalvertre­tungsgesetz in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig er­

klärt, u. a. auch die Bestimmung, daß die Zahl der Mitglieder des Werksausschusses um ein Drittel aus dem Kreis der Beschäftigten zu erhöhen war, weil dies mit dem Demokratie­gebot nicht zu vereinbaren sei. Beigeordneter Reusch dankte den vier ausscheidenden Mitgliedern für ihre, wenn auch nur kurze Mitgliedschaft im Werksausschuß.

Kläranlage Eisenbachtal

Die Kläranlage Eisenbachtal in Girod wird in der 41. Woche in Betrieb genommen (Probebetrieb). Die Einweihung ist zu ei­nem späteren Zeitpunkt mit dem. neuen Verbandsgemeinderat nach Abschluß aller Arbeiten einschließlich der Grünanlage sowie der Abnahme durch das Staatl. Amt für Wasserwirt­schaft und Abfallbeseitigung vorgesehen. Betriebsdatenerfassungsanlage für die Abwasserbeseitigung Die Ausschreibung der Betriebsdatenerfassungsanlage für die Kläranlage Girod einschließlich der Pumpanlage sowie für die Nachrüstung der Anlage in Holler ist vorgenommen worden und wird in der Sitzung im Juni vergeben werden können.

Vergabe von Aufträgen

Niederelbert - Nordstraße und Herbergstraße -Kanalisation und Wasserleitung

Die Ortsgemeinde Niederelbert beabsichtigt, die Nordstraße auszubauen. Im Zuge dieser Baumaßnahme muß der Kanal in der Nordstraße neu verlegt werden. Gleichzeitig müssen die Abwässer in der Herbergstraße und über den Fußweg, der über den Bach führt, dem Kanal der Nordstraße zugeleitet werden. Für die Verbandsgemeindewerke eine außerordentlich hohe Investition, um die bisherige Ableitung der Abwässer in den Bach zu beheben.

Auftragssumme 336.917,-DM

In gleicher Weise ist die Wasserleitung zu erneuern. Auftragssumme 74.392,- DM

Heilberscheid Neubaugebiet »Neuroth«

Die Ortsgemeinde Heilberscheid beabsichtigt ein neues Bau­gebiet zu erschließen. Da das Baugebiet südlich des Höhenrük- kens hegt, wird es im Trennsystem entwässert. Die Schmutz­wasserwerden durch eine Pumpanlage bis zum Scheitel (Wald- straße) gefördert und von dort läuft es im freien Fall zur Kläranlage. Das Oberflächenwasser wird durch eine gesonder­te Leitung aufgenommen und vom Ende des Baugebietes bis in den unterhalb hegenden Wald transportiert, wo es in einem Becken versickert. Die Ortsgemeinde beteiligt-sich mit 50 Prozent an den Kosten.

Auftragssumme: 284.195,- DM

Im gleichen Gebiet wird auch die Wasserleitung verlegt Auftragssumme 77.475,- DM

Kläranlage Simmern

Nach der Fertigstellung der Abdichtungsarbeiten am Nach­klärteich hat die Fohenverlegefirma aufgrund der Dichtig­keitsprobe die Garantie für die Undurchlässigkeit übernom­men. Dies wurde durch eine entsprechende Probe belegt. Unabhängig davon zeigte sich kurze Zeit danach, daß nur verhältnismäßig geringe Wassermassen die Mengenmessung durchhefen. Eine Untersuchung (Druckprobe) zeigte, daß die Zu- und Ableitungen sowie zwei Schächte zwischen dem belüf­teten Teich II und dem Nachklärteich undicht waren.

Darüber hinaus haben Aufzeichnungen größere Deformatio­nen und Risse an den PVC-Kanalleitungen aufgezeigt. Eine Erneuerung ist daher unumgänglich.

Auftragssumme: 39.162,- DM

In diesem Zusammenhang wird aus dem Werksausschuß die Frage gestellt, ob uns durch diese nachträglich zu finanzieren­den Arbeiten ein finanzieller Schaden insbesondere im Ver­gleich zu anderen Teichkläranlagen entstehe. Diese Frage wird von der Werkleitung eindeutig mit »Nein« beantwortet. Bei der ursprünglichen Entscheidung für diese Arbeiten in der Kläranlage Simmern ging es um die Frage, ob die Teiche mit Folie ausgekleidet werden, wie das vom Gutachter vorgeschla- gen wurde, oder aber ob eine Auskleidung mit Ton vorgenom­men wird.

Der Werksausschuß hat sich damals einstimmig für Ton ent­schieden, weil dies erheblich billiger war. Die tatsächliche Einsparung betrug 297.000,- DM. Auch nach der Vergabe der heutigen Arbeiten und der Abdichtung des Nachklärteiches verbleibt noch ein Einspareffekt von 147.000,- DM. Änderung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 Nach der alten Satzung ist das gesamte Trink- und Brauchwas­ser aus der Anschlußleitung zu entnehmen. Diese Regelung wird mit der neuen Satzung aufgehoben. Gesammeltes Nieder­schlagswasser darf für Brauchwasserzwecke verwandt wer-