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Montabaur

Herr Hucke aus Daubach, der seit vielen Jahren ebenfalls in diesem Bereich tätig ist und sich als Verfasser entsprechender Veröffentlichungen und Heimatbüchern einen Namen gemacht hat, wird an diesem Abend unser Gast sein. Seine Erfahrungen und sein Fachwissen werden für unsere gemeinsame Arbeit sicherlich von Nutzen sein.

Alle Arbeitskreismitglieder und alle interessierten Mitbürge­rinnen und Mitbürger sind herzlich eingeladen.

Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion

Am Montag, 25. April 1994 Rundgang der SPD-Verbandsge- meinderatsfraktion.

Treffpunkt: 18.30 Uhr vor dem Gemeindehaus Gackenbach, Im Wiesengrund.

Nach dem Rundgang findet ab 19.30 Uhr dort eine Bürger­sprechstunde statt. Anschließend parteiinterne Fraktionssit­zung zur Vorbereitung der Werksausschuß- und Hauptaus­schußsitzungen.

Horbach

Nr. 16/94

Girod

Frauengemeinschaft Girod

Wir erinnern nochmals an unsere Ausflugsfahrt am 30.04. nach Holland. Abfahrt 05.40 Uhr an der Bushaltestelle. Perso­nalausweis ist erforderlich.

TUS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Donnerstag, 21.04.1994, findet in Girod das Nachholspiel gegen die SG Elbert statt. Beginn ist um 18.30 Uhr.

Am Sonntag, 24.04.1994, wird um 15.00 Uhr in Sessenhausen gespielt.

Alte Herren:

Am Samstag, 23.04.1994, spielen wir um 16.00 Uhr in Eigen­dorf. Wir treffen uns um 15.15 Uhr beim Gasthaus Belmonte.

C-ll Jugend:

Am Samstag, 23.04.1994, wird um 15.00 Uhr gegen die JSG Ellingen/Bonefeld/Güllesheim gespielt. Das Spiel findet aus­wärts statt.

15

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenen­de statt:

Sonntag, den 24.04.1994 Steinefrenz/W. II - Horbach/Winden I um 15.00 Uhr

Horbach/Winden II - Niedererbach II um 13.00 Uhr in Winden Samstag, den 23.04.1994 AH Horbach - AH Ruppach/G. um 16.00 Uhr

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach

Samstag, 23.04.1994 15.30 Uhr C 11 - Niederbieber in Oberel­bert

15.30 Uhr C 7 - Wiedt-Niederbreitbach in Niederelbert 14.00 Uhr D 7 I - Moschheim in Oberelbert 14.00 Uhr D 7 II - Wirges in Welschneudorf 14.00 Uhr Weidenhahn - E II

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EISBACHGEMEINDEN

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Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Freitag, 22. April

17.30 Uhr: F-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Ahrbach (Spiel der Play-Off-Runde um die Kreismeisterschaft in Nen­tershausen).

Samstag, 23. April

15.30 Uhr: FSV Saarwellingen - Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Oberliga Südwest im Stadion Weidenbruch in Saar­wellingen).

18.00 Uhr: TuS Saarburg - A-Jugend Eisbachtaler Sportfreun­de (Spiel der Verbandsliga in Saarburg, bei dem sich unsere Mannschaft nicht die Butter vom Brot nehmen lassen will).

16.30 Uhr: SV Neuwied - B-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde (letztes Spiel der Bezirksliga Ost in Neuwied, Hartplatz an der Dierdorfer Straße).

16.00 Uhr: JSG Neuwied/Feldkirchen - C-l-Jugend Eisbachta­ler Sportfreunde (Spiel der Bezirksliga in Neuwied).

14.00 Uhr: JSG Oberbieber - D-Jugend Eisbachtaler Sport­freunde (Spiel der Leistungsklasse in Ehlscheid).

14.00 Uhr: JSG Holzbachtal - E-11-Jugend Eisbachtaler Sport­freunde (Spiel der Play-Off-Runde um die Kreismeisterschaft in Puderbach).

14.00 Uhr: JSG Ahrbach - E-7-Jugend Eisbachtaler Sport­freunde (Spiel der Play-Off-Runde um die Kreismeisterschaft in Meudt).

Sonntag, 24. April

14.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde II - Spvgg EGC Wirges II (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen).

Mittwoch, 27. April

18.00 Uhr: JSG Daaden - C-1-Jugend Eisbachtaler Sportfreun­de (Spiel der Bezirksliga in Daaden).

19.00 Uhr: TuS Asbach - B-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel des Kreispokal-Halbfinales in Asbach).

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel«

der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Grundstück Flur 24, Flurstück 37/2 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 10.03.1994 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla­nes »Unter dem Issel« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

bisherige Nutzungsziffern: zukünftige geänderte

Nutzungsziffern:

Erdgeschoß = 100 Prozent Untergeschoß = 75 Prozent

1. Obergeschoß = 100 Prozent Erdgeschoß = 100 Prozent

2. Obergeschoß = 75 Prozent 1. Obergeschoß =100 Prozent

3. Obergeschoß = 75 Prozent 2. Obergeschoß = 75 Prozent

4. Obergeschoß = 50 Prozent 3. Obergeschoß = 50 Prozent Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 07.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft ver­langen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den § § 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb