Montabaur
V
SPD -Ortsverein Buchfinkenland/ Gelbachhöhen
Hiermit weisen wir noch einmal auf unsere Jahreshauptversammlung am Samstag, 23. April, 15.00 Uhr im »Rückerhof«/ Welschneudorf hin.
Ferner machen wir alle Interessenten darauf aufmerksam, daß Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe des »Stelzenbach- Echo« ebenfalls der 23. April ist. Später eingereichte Beiträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Papst wird im Buchfinkenland entfuhrt
Dorftheater am 07. Mai in Hübingen Eine alte Tradition soll im Buchfinkenland Wiederaufleben: das Dorftheater. Deshalb lädt der SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen im Rahmen der »Westerwälder Kulturzeit« am Samstag, 07.05. zu einer Aufführung des Pottumer »Theater am Wiesensee« ein. Um 20.30 Uhr in der Buchfinkenlandhalle in Hübingen wird die Komödie »Der Tag an dem der Papst gekidnappt wurde« gespielt. Das Stück ist keineswegs so ernst, wie der Titel vermuten läßt, im Gegenteil: lachen ist angesagt! Auch werden keine religiösen Gefühle verletzt. Bei den Proben wurde das Pottumer Amateurtheaterensemble sogar vom örtlichen Pfarrer unterstützt.
Die Handlung: der eigenwillige jüdische Taxifahrer Samuel Leibowitz entführt »zufällig« den Papst. Er nimmt ihn mit nach Hause und sperrt ihn in die Speisekammer. Seine Familie ist entsetzt, die Welt ist in Aufruhr. Was der listige Samuel mit der Entführung im Sinn hat, sehen Sie am besten selbst in Hübingen.
Einlaß an der Abendkasse für 8,- DM; Jugendliche und Inhaber der VG-Ermäßigungskarte 5,- DM. Wer diesen amüsanten Theaterabend verpaßt, der hat was verpaßt!
Info bei Jörg Harle, Tel. 06439/7750 oder Uh Schmidt, Tel. 02608/636.
Westerwaldverein und Jugendpflegerin laden ein
Umweltmusical für Kinder im Buchfinkenland
Mit ihrem neuen Umweltstück für Kinder kommt das bekannte Rotznasentheater am Freitag, 27.05. ins Buchfinkenland. Weil die Rotznasen wissen, daß Theater mit viel Musik für Kinder am tollsten ist, ist »Die Prinzessin auf dem Müll« ein richtiges Musical geworden. Aber - über Müll - dessen Wiederverwertung und Vermeidung - geht das überhaupt? Klar! Euch erwartet um 16.00 Uhr im Saal »Zum grünen Baum« eine lebendige und spannende Musikgeschichte.
Geeignet ist das Stück für Menschen ab 5 Jahre. Veranstalter sind der Westerwaldverein Buchfinkenland und die Jugendpflegerin der VG Montabaur. Eintritt für Kinder 3,- und für Erwachsene 5,- DM.
Infos bei Petra Best 02602/4547 oder Uh Schmidt 02608/636.
Gackenbach
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes der Ortsgemeinde Gackenbach vom 08.04.1994 Aufgrund von § 8 a Abs. 5 BNatSchG i. d. F. der Bekanntmachung vom 12.03.1987 (BGBl. IS. 889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Inve- stitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und von § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 hat der der Ortsgemeinde Gackenbach in der Sitzung am 24.03.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes
Nr. 16/94
(BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs.
1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfahigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfahigen Kosten Die nach §§2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst wer- j den. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen j Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8 j
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in j Kraft.
56412 Gackenbach, den 08.04.1994 (S.)
gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)
und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Arbeitskreis »Dorf- und Heimatgeschichte«
Das nächste Treffen des Arbeitskreises findet am |
Donnerstag, dem 28. April 1994 um 20.00 Uhr f im Gasthaus »Buchfinkenland« in Gackenbach statt. [
“BUCHFINKENLAND”

