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Montabaur

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Nr. 16/94

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Aufm Rauenstück - Teil I« der Ortsgemeinde Simmern;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungs­unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Bau- T gesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. ^ III (erneute Offenlage)

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in _ seiner Sitzung am 12.07.1993 den Beschluß f gefaßt, den Bebauungsplan »Aufm Rauen­stück - Teil I« aufzustellen.

In seiner Sitzung am 11.04.1994 hat der Ortsgemeinderat die erneute Offenlage be­schlossen. Gegenstand dieser Offenlage, zu denen Bedenken und Anregungen vorge­bracht werden können, sind

1. In einer Zone von 2,50 m von den Leitun­gen ist die Anpflanzung von Bäumen _ sowie Sträuchern mit einem Wurzelwerk §T von mehr als 40 cm Tiefe in Abstimmung mit der Kevag vorzunehmen.

2. Pro Grundstück ist eine selbstleerende bzw. teilweise selbstleerende Regenwas­serrückhaltung vorzusehen. Dimensio­nierung des Regenrückhaltebeckens: 5 m 3 .

Die erneute Offenlage gemäß § 3, III BauG erfolgt in der Zeit

vom 02. Mai 1994 bis 01. Juni 1994 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags, und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder der Ortsgemeinde Simmern während der ortsüblichen Dienst­stunden.

Bedenken und Anregungen können wäh­rend dieser Zeit bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur oder der Ortsgemein­de Simmern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

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56337 Simmern,-15. April 1994

(S.)

Der Planbereich ist aus der abgedruckten Skizze ersichtlich.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Freie Bürgergruppe Simmern e.V. - FBG

Einladung zur Mitgliederversammlung

Aufstellung der Bewerber des Wahlvorschlages der FBG für die Ortsgemeinderatswahlen am 12. Juni 1994 Die für Freitag vorgesehene Versammlung mußte vorverlegt werden auf Donnerstag, 21.04.1994 um 20.00 Uhr, Alte Wiese 5, Simmern.

Tagesordnung: Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststel­lung der Beschlußfähigkeit, Wahl eines Versammlungsleiters, Benennung eines Schriftführers, Wahl einer Zählkommission, Wahl eines Vertrauensmannes und seines Stellvertreters, Benennung von zwei Versammlungsteilnehmern zur Bestäti­gung der Niederschrift, Erläuterung des Aufstellungsverfah­rens, Beschlußfassung über das Wahlverfahren, Aufstellung und Beschlußfassung der Bewerberliste, Verschiedenes.

A. Bertsch, Vorsitzende

Frühjahrsputz auf dem Waldspielplatz

Nachdem die abgestorbenen Bäume gefällt und beseitigt wur­den, ist nun verstärkter Arbeitseinsatz der Mitglieder der Freien Bürgergruppe im Rahmen der für den Waldspielplatz übernommenen Patenschaft notwendig.

Die Arbeiten werden am Samstag, 23.04.1994 ab 09.00 Uhr (1. Gruppe) und ab 14.00 Uhr (2. Gruppe) durchgeführt. Das übliche Arbeitsgerät ist von jedem selbst mitzubringen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen, mitzutun, um den Waldspielplatz wieder in einen ordentlichen Zustand zu brin­gen.

Verkehrs-und Verschönerungsverein Simmern AVw e.V.

Hüttenfest 30.04701.05.1994 in Simmern Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Simmern richtet dieses Jahr wieder den alljährlichen Wanderertreff an der Simmerner Schutzhütte aus. Für Speisen und Getränke ist wieder bestens gesorgt. Am 01.05. gibt es nachmittags auch Kaffee und Kuchen.

Alle Bürger von Simmern, sowie alle Wanderer von nah und fern sind hierzu herzlich eingeladen. Eröffnung ist am Sams­tag, dem 30.04.1994 um 18.00 Uhr und am Sonntag, dem 01.05.1994 ab 10.00 Uhr.

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Die Tennissaison 1994werden wir am Sonntag, demOl.05.1994 auf unserer Tennisanlage eröffnen.

Die Plätze wurden auch in diesem Jahr wieder in Eigenlei­stung hergestellt und es wird darum gebeten, die Plätze scho­nend zu behandeln.

Da die offizielle Einweihung unseres Clubhauses für das Pfingst- wochenende vorgesehen ist, bitten wir die Mitglieder nochmals um tatkräftige Unterstützung, um die noch anstehenden Rest­arbeiten bis zu diesem Termin fertigzustellen.