Montabaur
§5
Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstatttungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtüchen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hübingen, den 16. März 1994 (S.)
S. Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)
und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.03.1994
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig den in der Sitzung vorhegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Satzung, die im Wochenblatt noch gesondert bekanntgegeben wird, tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Zuschuß für die Sanierungskosten des Kindergartens im Familienferiendorf Hübingen beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß, dem Familienferiendorf Hübingen für die Sanierung des Kindergartens einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 200.000 DM zu gewähren unter der Voraussetzung, daß die Gemeinden Horbach und Gackenbach mit einem Zuschuß von je 65.000 DM zur Sanierung beitragen werden. Desweiteren beschloß der Ortsgemeinderat, daß der zu erwartende Zuschuß des Kreises für die Sanierungskosten des Kindergartens des Familienferiendorfes unter der Ortsgemeinde Hübingen und dem F amilienferiendorf aufgeteilt werden soll.
Weiterhin soll ein Nutzungsvertrag mit dem Familienferiendorf mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren geschlossen werden.
Vergabe eines Auftrages (Türanlage Buchfinkenlandhalle) beschlossen
Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zur Lieferung der Türanlage für die Buchfinkenlandhalle.
Tennisverein Hübingen
Alle Vereinsmitglieder sind am Ostermontag ab 13.30 Uhr recht herzlich auf das Clubgelände zum Ostereierschibbeln eingeladen. Neben dem allseits beliebten undbekannten Ostereierschibbeln wird der Osterhase auch einige Eier für die Kinder verstecken. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt
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sein. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen. Arbeitseinsatz:
Neben den Arbeitseinsätzen donnerstags ab 17.00 Uhr stehen ab sofort die alljährlichen Instandsetzungsarbeiten an. Alle Mitglieder, die helfen möchten, werden gebeten, sich bei den Vorstandsmitgliedern über die genauen Arbeitszeiten zu informieren, da diese wetterabhängig kurzfristig angesetzt werden.
“EISBACHGEMEINDEN”
Termine der Eisbachtaler Mannschaften
Samstag, 02. April
15.30 Uhr: TuS Asbach - Eisbachtaler Sportfreunde II (Spiel der Bezirksliga Ost in Asbach).
Dienstag, 05. April
18.00 Uhr: C-1-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde - SV Wehen (Freundschaftsspiel in Nentershausen).
Samstag, 09. April
15.30 Uhr: TSG Pfeddersheim - Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Oberliga Südwest in Pfeddersheim).
Sonntag, 10. April
14.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde II - TuS Honigsessen (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen).
Mittwoch, 13. April
18.00 Uhr: JSG Irlich - Eisbachtaler Sportfreunde C-l-Jugend (Spiel des Kreispokals Westerwald/Wied).
Görgeshausen/Heiiberscheid/
Nentershausen/Niedererbach
Forstrevier Nentershausen
Ich habe vom 31.03. bis 11.04.1994 Urlaub. Mein Büro ist in diesem Zeitraum nicht besetzt. Ab 12.04. stehe ich Ihnen wieder wie gewohnt für alle Fragen zur Verfügung.
In wirklich dringenden Fällen wenden Sie sich während meiner Abwesenheit bitte an das Forstamt Wallmerod unter der Tel.-Nr. 06435/1451 oder 6093.
Frenzei, Revierförster i. V.
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr II« der Ortsgemeinde Girod; hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung vom 15.03.1994 den Beschluß gefaßt, für den Gemarkungsbereich Auf der Nörr einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Auf der Nörr II« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist begrenzt im Norden: durch die Eisenbahn - Flurstück Nr. 92 - sowie den Weg Flurstück Nr. 94
im Westen: durch den Weg Nr. 96 bzw. 163 sowie den Friedhof - Flurstück Nr. 344
im Süden: durch die Nordstraße, Flurstück Nr. 34, die Stra
ße »Ober der Kirch«, Flurstück Nr. 154, sowie die Flurstücke 160/3, 160/1, 167 und 168 im Osten: durch den Kapellenweg, Flurstück Nr. 369 und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluß des Örtsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Girod, 22.0S. 1994
Hannappel, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr II« der Ortsgemeinde Girod;
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
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