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Montabaur

Entwurf v ' l

Bekanntmachung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)

1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasser­schutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 23.09.1987 (BGBl. IS. 1529) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsge­meindewerke Montabaur, Großer Markt 10,56410Montabaur. Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Horbach, Fluren 2 und 1,

Gackenbach, Flur 50, mit 3 Schutzzonen, nämlich

Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),

Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung)

gebildet werden.

2. Zinn Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswasser' gesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1.. 1991S. 11) von Amts wegen die Durch­führung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13, 123 und 105 Abs. 2 LWG.

3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:

Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Schutzzonen wer­den wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung):

Schutzzone: I

1. Grundwasserfassung I (Fassungsbereich)

Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Teil des Flurstückes 11 Die Schutzzone I (blau) umschreibt eine Raute von 20 x 20 m bei einer Schrägstellung von 60 ° (rechtskippend),

Parallel zur Waldweggrenze des Flurstücks 15 Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstücke 15 und 17 läuft die nord-westliche Grenze. Der rechte Eckpunkt der Raute (verschobenes Qua­drat) 20 x 20 m liegt im Grenzpunkt der beiden Wegeparzefien, an dem das Waldwegflurstück 17, in nord-westliche Richtung verläuft.

Der Bohrpunkt befindet sich im Koordinatennetz der Rahmen­karte Nr. 45.1782 C.

Rechtswert 34 17 07g Hochwert ®®82 306

Der rechte obere Eckpunkt der Raute liegt im Kreuzungsbe­reich eines nicht als selbständig ausgewiesenen Waldweges, der in Verlängerung des Flurstückes 17 in süd-östliche Rich­tung verläuft.

Die Schutzzonenfläche I beträgt 0,040 ha. Die auszuweisende Schutzzone liegt im Waldgebiet.

Schutzzone: II (engere Schutzzone)

Schutzzone n (grün) hat ca. 5,255 ha und liegt größtenteils im Laubwaldgebiet. Der Ausgangspunkt des Vierecks ist vom rechten nördlichsten Eckpunkt der Zone I 100 m in östliche Richtung, entlang des Waldweges (Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 17) festgelegt worden. Es ist zugleich auch der östliche Eckpunkt der Zone H..

Von diesem Punkt verläuft die Grenze in süd-westliche Rich­tung, um 220 m bis zur Kreisstraße K 171. Der südlichste Eckpunkt der Zone n liegt am Straßenrand, Grenze zwischen den Flurstücken 11 und 13 (K171), Flur 2 in der Gemarkung Horbach.

Vom südlichen Eckpunkt verläuft die Grenze in einer Länge von 285 m in nord-westlicher Richtung, durchschneidet das Flurstück: 11; Flur: 2; Gemarkung: Horbach bis zum Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 15. Der westlichste Eckpunkt der Zone II liegt 250m vom rechten oberen Eckpunkt der Zone I entfernt. Somit durchläuft der Waldweg Gemar­kung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 15 das WSG auf einer Länge von 350 m.

Von diesem westlichsten Eckpunkt der Zone H durchläuft die nordwestliche Grenze die Flurstücke: 15 (Weg) 1,17 (Weg) und 2 alle in Flur: 2 der Gemarkung: Horbach gelegen. Die Grenz­länge von 290 m in ost- nördlicher Richtung durchschneidet den Waldweg Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 18 (Weg) und bildet an diesem Weg den nördlichsten Eckpunkt des VierprkfldprSZ TI Dieser Eckpunkt liegt zugleich im Flurgren­

10

Nr'.'ft

zenbereich zwischen Flur T und 2. Der Punkt ist ebehso u, linke westlichste obere Grenzpunkt des Flurstücks: 38; Flur.| in der Gemarkung: Horbach. Von hier verläuft die nord-östlic

ste Grenze auf eine Länge von 140 m in süd-östliche Rieht_

durchschneidet das Flurstück: 38; Flur: 1; Gemarkung: Ho bach.

Gleichzeitig durchläuft die Grenze das Grabenflurstück: 36 das Waldweggrundstück: 30; das Waldgrundstück: 10 und de Weg Flurstück: 17; alle in der Gemarkung: Horbach; Flur:1 gelegen.

Das ungleichseitige Viereck hat einen Gesamtumfang von U : 220 m + 285 m + 290 m +140 m = 935 m. Es umfaßt die gesamt Schutzzone H.

Schutzzone III (Weiterer Schutzzonenbereich)

Die Schutzzone IIIA (rot) hat ca. 33,705 (ha) und liegt ganzi forstwirtschaftlich genutzter Laubwaldfläche.

Eine Fläche von ca. 9,1 ha liegt im Gemarkungsbereich Gacker bach. . ,

Die geometrische Form der Schutzzone in entspricht die eine ungleichseitigen 11-Ecks.

Der Gesamtumfang (Grenzlinie) beträgt U = 335 m + 167 m 78 m + 340 m + 411 m + 185 m + 105 m + 125 m + 125 m + 14 m + 530 m + 290 m = 2835 m Der äußerst östlichste Punkt liegt 200 m vom obersten rechte: Grenzpunkt der Schutzzone I in ost-nördliche Richtung^ Wegerandgrundstück Gemarkung: Horbach; Flur: 2; stück: 17» Dieser Punkt hat in der Rahmenkarte 45.1782 i nachfolgende Koordinaten:

Rechtswert 34 17 272

Hochwert: 55 g2 gg 9

Von diesem Waldwegepunkt verläuft die östliche Grenze av eine Länge von 335 m in fast südliche Richtung. Sie de schneidet die Flurstücke 11, 13 (K 171), 12/7 und 12/6 alle i Flur 2 in der Gemarkung Horbach gelegen. Der Eckpunkt ha die Koordinatenwerte:

Rechtswert 34 17 23g

Hochwert 55 g2037

Bei diesem Eckpunkt handelt es sich um ein Vierwegekrev Die Wege sind nicht einzelnd parzelliert. Der Kreuzungspi in Gemarkung: Horbach; Flur: 2; Flurstück: 12/6; und hat obig geodätischen Koordinaten.

Von diesem Eckpunkt verläuft die Grenze in west-südlic Richtung parallel des katasteramtlich nicht ausgewiesen am nördlicheh Wegerand. Nach 167 m knickt der Waldweg ! fast westliche Richtung ab. Dem Waldweg um eine Strecke i 78,00 m westlich folgend wird die Gemarkungsgrenze sehen Horbach (Flur 2) und Gackenbach (Flur 49) erreicht, Knickpunkt hat nachfolgende Koordinatenwerte:: , jenn:

Rechtswert 34 Hochwert 34

17,010

81,948

Die Schutzzonengrenze ist zugleich bis zur K171 Gemarkung grenze zwischen Horbach (Flur 2) und Gackenbach (Flur 1 Grenze ist zwischen den Grundstücken 12/6; 12/7 und 13; Flu 2; Gemarkung:. Horbach sowie zwischen den Grundstücke! 1/1; 1/3; 3/2 und 4; Flur: 50; Gemarkung: Welschneudorf. T Gesamtlänge des letzten Grenzverlaufs beträgt 340 m und I in süd-westliche Richtung parallel zum nördlichen Wegera des Wegeflurstückes 6/2. Im Gamarkungsknickpui eckenbereich Flurstück: 14 (Weg); Gemarkung: Horbach; Flu 2 und Flurstück: 4 (Weg); Gemarkung: Gackenbach; Flur: f befindet sich ein erneuerter Eckpunkt des Vielecks. Die Greu verläuft fast in gleicher Richtung wie zuvor auf eine Länge yq 411,00 m bis zur K166. Das Waldgrundstück wird durch dies Schutzzonengrenze III durchschnitten. Berührt ist die Gema kung: Gackenbach; Flur: 50; Flurstück: 1/3.

Rechts der Kreisstraße 166 läuft die Grenze in Rieht Untershausen, auf eine Gesamtlänge von 185 m und 105 m un 125 m = 415 m. Die Flurstücke 5 (Weg), 2 (K166) und 1/3 in t" Flur 50 in der Gemarkung Gackenbach sind Grenzlinien bis t Gemarkungsgrenze von Horbach erreicht wird. Weiter in Ric tung Norden auf eine Länge von 21 m liegt der westlic' oberste- Punkt im: Gemarkungsknickpunkt Horbach Weh neudorf. Ab diesem Punkt knickt der Grenzverlauf in t östlicher Richtung ab. Auf eine Länge von 125 m entlang! Waldweges Flurstück 15; Gemarkung:. Welschneudorfc J" 21 und Waldgrundstück: 1; Gemarkung: Horbach; Flu _ verläuft die Schutzzonengrenze HI. Nach diesen 125 m kni| der Grenzverlauf leicht weiter in östliche Richtung ab erreicht nach 144 m den Grenzpunkt und Gemarkungsl