Montabaur
Nr. 12/9$
U
punkt. Geodätischer Wert auf der Rahmenkarte 45.1682 D.
Rechtswert 34... r
lo,555
Hochwert 55^
An diesem Punkt verläuft der Grenzverlauf in östliche Richtung. Die nördliche Grenze verläuft auf eine Länge von 530 m in Richtung Willgenhausen bis die Waldwegegabelung erreicht wird. Es werden nachfolgende Grundstücke berührt bzw. durchschnitten.
Gemarkung: Horbach; Flur: 2, Flurstücke: 1, 16 (Weg), 17 (Weg), 2 und 18 (Weg). An der Wegegabelung der Wege Flurstücke 18 (Weg) und 52/13 (Weg) in den Fluren 2 bzw. 1 in der Gemarkung Horbach, knickt der Grenzverlauf in süd-östliche Richtung ab und erreicht nach 290 m den Anfangspunkt unserer Zone IH. Die Grenze berührt alle Flurstücke teilweise.
4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 56-61-43-13/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Antrags--und Planunterlagen
- Lageplan
- Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis
- etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben und dem
Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus vom 11.04.1994 bis 11.05.1994
einschließlich bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Großer Markt 10
56410 Montabaur
Dienstzimmer Nr.: 30
Dienstzeiten: montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zu Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 25.05.1994 einschließlich entweder bei der unter 4. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahme der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
kann die Zustellung der Entscheidung über 1 die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. i .
56410 Montabaur, 10.03.1994
gez.: Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung der Stadt und des Hospitalfonds Montabaur sowie des Entlastungsbeschlusses des Stadtrates vom 10.03.1994 für das Haushaltsjahr 1992
I.
Haushaltsrechnung Stadt
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens- Gesamt haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses: Soll-Einnahmen ./. Abgang alte Kasseneinnahmereste
21.762.183,63
1.339,80
7.106.237,06 28.868.420,69
15.312,94 16.652,74
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
21.760.843,83
7.090.924,12 28.851.767,95
Soll-Ausgaben + Neue Haushaltsausgabereste ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
21.710.667,07
50.176,76
’)**
4.434.327,10 26.144.994,17
2.784.641,81 2.834.818,57
128.044,79 128.044,79-
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
21.760.843,83
7.090.924,12 28.851.767,95 "
Überschuß/
Fehlbetrag
*>**
Festgestellt:
Montabaur, 08.06.1993
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter
II«
Haushaltsrechnung Hospitalfonds
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
/
4.991.826,15
488.357,33 5.480.183.48
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
4.991.826,15
488.357,33 5.4801183,48
Soll-Ausgaben ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
4.991.826,15
V“
499.154,30 5.490.980,46 •
10.796,97 10.796.97
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
4.991.826,15
488.357,33 5,480.183,48
Überschuß/
Fehlbetrag
")**
“V**'
Festgestellt:
Montabaur, 26.05.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Reusch, I. Beigeordneter
III.
Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur werden die Jahresrechnungen für das Jahr 1992 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenberger/Jaacks/ Lange über die Sanierungstätigkeit vom 01.01. bis 31.12.1992 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur, den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1992 gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt;
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, Öffentliche Auslegung ’
Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 28.03.1994 bis 08.04.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabtei-

