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Montabaur

Nr. 12

56412 Niederelbert, den 17. März'1994 TT gez. Bode gez. Merz

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemeindewahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl für die Ortsbürgermeisterwahl

56412 Niedererbach, den 17. März 1994

gez Zey, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

56412 Nombom, den 17. März 1994

gez. Brach gez. Hübinger

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemeindewahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl für die Ortsbürgermeisterwahl

56412 Oberelbert, den 17. März 1994

gez. Jung gez. Klaßmann

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemein de wahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl für die Ortsbürgermeisterwahl

56412 Ruppach-Goldhausen, den 17. März 1994

gez. Ferdinand

Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

56412 Simmern, den 17. März 1994

gez. Schmidt gez. Bertram

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemeindewahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl für die Ortsbürgermeisterwahl

56412 Stahlhofen, den 17. März 1994

gez. Pehl gez. Röckelein

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemeinde wahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl für die Ortsbürgermeisterwahl

56412 Untershausen, den 17. März 1994

gez. Müller gez. Wirges

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemeindewahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderats wähl für die Ortsbürgermeisterwahl

56412 Welschneudorf, den 17. März 1994

gez. Heiden gez. Grein

Ortsbürgermeister 1. Ortsbeigeordneter

als Gemeindewahlleiter als Gemeindewahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl für die Ortsbürgermeisterwahl

Entwurf

Bekanntmachung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)

1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasser­schutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 23.09.1987 (BGBl. IS. 1529) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsge­meindewerke Montabaur, Großer Markt 10,56410Montabaur. Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Welschneudorf, Flur 22,

Hübingen, Fluren 1 und 2,

Gackenbach, Flur 50, mit 3 Schutzzonen, nämlich

Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),

Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

2. Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswasser­gesetz - LWG -) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1.1991S. 11) von Amts wegen die Durch­führung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sindneben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13, 123 und 105 Abs. 2 LWG.

3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:

Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Schutzzonen wer­den wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung):

Schutzzone: I der Quellen I u. If (Untershausen) (Fassungsbereich)

Die Schutzzone I (blau) umschreibt ein Rechteck 55 x 56 m. Die nord-westliche Seite mit einer Länge von 55 m wirdparallel des

Waldweges Gemarkung: Welschneudorf- Flur: 22; Flurst 2525 um 82,00 m verschoben ausgewiesen.

Die Grenze liegt somit parallel zum Waldweg in einer Distanz! von 82,00 m. Der oberste Punkt des Rechtecks ist 445 m parallel! des Waldweges an der süd-östlichen Grundstücksseite; Flur-| stück 2523 in nord-östliche Richtung entfernt.

Der Eckpunkt hat die geodätischen Koordinatenwerte Rahmenkarte 45.1582

Rechtswert

34

15,964

Hochwert 55 82,246

Aus dieser nord-westlichen Strecke von 55 m bildet man ein; Rechteck von 55 x 56 m. Die Zone faßt den Bereich der Quellen I u. II. Die Quellen liegen in Flur »Obere Wolfshahn«.

Die Schutzzonenfläche I beträgt 0,308 (ha).

Schutzzone: I der Quellen III (Untershausen) (Fassungsbereich)

Die Schutzzone I (blau) umschreibt ein Quadrat 30 x 30 m. Des oberste nördliche Punkt des Quadrates ist 116 m rechtwinklig von dem Waldweg Gemarkung: Welschneudorf; Flur» 22; Flur* stück: 2523 entfernt. Es ist der Feldweg, der in Richtung Welschbeüdorf (Ortsmitte) weist. Dieser Festpunkt hat nach­folgende Koordinaten.

Rahmenkarte 45:1581

Rechtswert

Hochwert

34

55 fl

15,911

81,900

Das Quadrat kippt in Richtung Welschneudorf ab. Der zweit« westlichste Punkt ist 90 m vom vor beschriebenen Waldwei entfernt.

Auch dieser Wert wird zusätzlich geodätisch koordiniert. Rahmenkarte 45.1581

Rechtswert

34

15,886

Hochwert 55 gl gg2

Die schrägliegende oberste Quadratseite ist Ausgangspt des Quadrates 30/30 m.

Die auszuweisende Schutzzonenfläche beträgt 0,090 ha liegt ebenfalls in Flur «Obere Wolfshahn».

Schutzzone: II Quellen I u. II (Untershausen)

(engere Schutzzone)

Diese Schutzzone II (grün) hat ca. 3,27 ha und liegt im Latj waldgebiet. Die Schutzgebietsfläche besteht aus einem, gleichseitigen Viereck.

Der rechte oberste Punkt des Vierecks liegt auf der 1 kungsgrenze zwischen Welschneudorf und Hüb in ge n A man von der Waldwegparzefle Gemarkung: Wel Flur: 22;Flurstück: 2525vom Viergemarkungseck an_c in west-südliche Richtung (Richtung Welschneudoi" man nach ca. 99 m obige Gemarkungsgrenze. Verfolg Grenze in südliche Richtung um 193 m, so bildet die» def| Anfan gspunkt, dieser Schutzgebietsgrenzbeschreibung. Vqj diesem Bezugspunkt verläuft die Grenze exakt entlang de Gemarkungsgrenze bis nach 287 m der untere östliche Ec® punkt erreicht wird. Von hier verläuft die Schutzzonengren auf einer Länge von 170 m in west-nördliche Richtung läuft a der unteren Schutzzonenecke I in einer Distanz von 26 J vorbei, bis der nächste untere linke Eckpunkt erreicht - Koordinaten

Rahmenkarte

Rechtswert

45.1582 D

34.

15,911

Hochwert 55 g2175

Dieser Punkt ist ca. 80 m vom dort verlaufenden Waldv Gemarkung: Welschneudorf; Flur: 22; Flurstück: 2525 (W entfernt. Die Grenze dreht in Richtung Nord-Osten ab. Di«| Strecke liegt in der Verlängerung des Strahls, der dann na 180 m den Waldweg Flurstück: 2525; Flur: 22; Gemarkui Welschneudorf erreicht. Dieser Eckpunkt von der oberen Ed der Schutzzone I etwa 37 m u. vom Weg 180 m entfernt, ist d linke obere Eckpunkt des Vierecks. Der Grenzverlauf von eil Länge von ca. 225 m in östliche Richtung schließt das ungleil seitige Viereck. Der Umfang der Zone II beträgt.

- Ü = 287m+ 170 m + 120 m + 225 m = 802 m Der oberste linke Eckpunkt liegt 375 m von der K166 ent Schutzzone: II Quellen III (engere Schutzzone)

Diese Schutzzone II (grün) hat ca. 2,007 ha und lieg Laubwaldgebiet. Die Schutzgebietsfläche besteht aus eii{ ungleichseitigen Sechseck.