[ontabaur
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Nr. 12/94
nterzeichnung durch, zehn Wahlberechtigte. Die Unterzeich- ung durch die Bewerber selbst ist unzulässig, nterstützungsunterschriften können i bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allgemeinen Geschäftsstunden ler
bei den Ortsbürgermeistem während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden, sr jeweilige Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, l.ß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet irden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstüt- | ngsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
III.
|e vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen klagen versehenen Wahlvorschläge sollen mögüchst frühzei- I beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- lur, Rathaus (Altbau, 3. Stock, Zimmer Nr. 3.12), eingereicht ] rden. Zur Entgegennahme der Wahlvorschläge ist der mit Ir Führung der laufenden Wahlgeschäfte gemäß § 7 Satz 2 IVG beauftragte Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwal- lig, Amtsrat Alfons Henkes, in seiner Vertretung Oberamts- I ; Edmund Schaaf, berechtigt. Wahlvorschläge können wäh- lid der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeinde- | -waltung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft
Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr,
IV.
■ Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien l Wählergruppen muß dem Verbandsgemeindewahlleiter - rgermeister der Verbandsgemeinde - gegenüber durch die ■trauensperson der jeweiligen Wahlvorschläge bis späte- |is
Freitag, dem 27. Mai 1994, 18.00 Uhr [riftlich erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Ihrheif der Unterzeichner der einzelnen Wahl Vorschläge | riftlich zustimmen.
110 Montabaur, 21.03.1994
I Posvei -Dalken,
|-germeister als Verbandsgemeindewahlleiter
Bekanntmachung
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für |lie Wahl der Ortsgemeinderäte und für die Wahl der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur
linzec.d zur Bekanntmachung des Landrats vom 8. März
II über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom
munalwahlen und die Bürgermeisterwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am Sonntag, dem 12. Juni 1994 stattfindenden Wahl zum Ortsgemeinderat bzw. Stadtrat ist die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 2 - angegebene Anzahl von Ratsmitglie- dem zu wählen.
Die Ortsgemeinden sind nicht in Wahlbereiche eingeteilt.
II.
Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats bzw. Stadtrats darf höchstens die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 3 - genannte Anzahl von Bewerbern benannt werden. Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber benannt werden.
Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens der aus nachfolgender Aufstellung - Spalte 4 - ersichtlichen Anzahl von zum Ortsgemeinderat/Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlbe- rechtigte. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.
Unterstützungsunterschriften können bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allgemeinen Dienststunden und beim jeweiligen Ortsbürgermeister Spalte 5 a) - der nachfolgenden Aufstellung - während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden. Der Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, daß die Unter- stützungsunterschnften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt III) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
III.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei dem in der nachfolgenden Aufstellung - Spalte 5 - angegebenen jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am
Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr, ab.
IV.
Die Verbindung von Wahlvorschlägen zur Ortsgemeinderatswahl/Stadtratswahl muß spätestens am
Freitag, dem 27. Mai 1994,18.00 Uhr gegenüber dem zuständigen Gemeindewahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl - Spalte 5 a) der nachfolgenden Aufstellung - schriftlich durch die Vertrauensperson der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge zustimmen.
Anlage znr Bekanntmachung der Wahlleiter der Ort.^melnden der VeHiaiidagemelnde Mnntah.nr fl her- die Einreie hnny vna
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Spalte 5
Ortsgemeinde
Anzahl der an wählendes Rats mitglieder
jeweils h&chite
Zahl der zu benennenden Bewerber im Wahlvor-
schlag
Mindestzahl der von den Wahlberechtigten zu leistenden Unter- schrilten
WaMvorschllge sind an den Gemeindewahlleiter unter folgender Anschrift einzureichen:
a) OrtsgemeinderatsVStadt- ratswahl
b) Ortsbürgermeisterwahl
Boden
I Deubach
I Eitelborn
I Gackenbach
I Girod
12
20
12
16
24
16
40
24
32
25
15
40
25
30
a) Oltstraße 3,56412 Boden
b) Moschheimer Str. 9, 56412 Boden
•) Rathen», Hauptstraße 25, 56412 Daubach
b) Waldstraßc 9,
56412 Daubach
a) und b): Gemeindehaus, Triftstraße 6,
56337 Eitelbora
a) Bürgermeisteramt, Im Wietemznmd.
56412 Gackenbach
b) Im Boden 9,
56412 Gackenbach
a) Gartenstraße 4,
56412 Girod
b) Kirchstrafie 2,
56412 Girod

