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[ontabaur

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Nr. 12/94

nterzeichnung durch, zehn Wahlberechtigte. Die Unterzeich- ung durch die Bewerber selbst ist unzulässig, nterstützungsunterschriften können i bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermelde­amt - während der allgemeinen Geschäftsstunden ler

bei den Ortsbürgermeistem während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden, sr jeweilige Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, l.ß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet irden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstüt- | ngsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

III.

|e vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen klagen versehenen Wahlvorschläge sollen mögüchst frühzei- I beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- lur, Rathaus (Altbau, 3. Stock, Zimmer Nr. 3.12), eingereicht ] rden. Zur Entgegennahme der Wahlvorschläge ist der mit Ir Führung der laufenden Wahlgeschäfte gemäß § 7 Satz 2 IVG beauftragte Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwal- lig, Amtsrat Alfons Henkes, in seiner Vertretung Oberamts- I ; Edmund Schaaf, berechtigt. Wahlvorschläge können wäh- lid der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeinde- | -waltung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft

Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr,

IV.

Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien l Wählergruppen muß dem Verbandsgemeindewahlleiter - rgermeister der Verbandsgemeinde - gegenüber durch die trauensperson der jeweiligen Wahlvorschläge bis späte- |is

Freitag, dem 27. Mai 1994, 18.00 Uhr [riftlich erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Ihrheif der Unterzeichner der einzelnen Wahl Vorschläge | riftlich zustimmen.

110 Montabaur, 21.03.1994

I Posvei -Dalken,

|-germeister als Verbandsgemeindewahlleiter

Bekanntmachung

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für |lie Wahl der Ortsgemeinderäte und für die Wahl der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur

linzec.d zur Bekanntmachung des Landrats vom 8. März

II über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­

munalwahlen und die Bürgermeisterwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am Sonntag, dem 12. Juni 1994 stattfindenden Wahl zum Ortsgemeinderat bzw. Stadtrat ist die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 2 - angegebene Anzahl von Ratsmitglie- dem zu wählen.

Die Ortsgemeinden sind nicht in Wahlbereiche eingeteilt.

II.

Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats bzw. Stadtrats darf höchstens die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 3 - genannte Anzahl von Bewerbern benannt werden. Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber benannt werden.

Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens der aus nachfolgen­der Aufstellung - Spalte 4 - ersichtlichen Anzahl von zum Ortsgemeinderat/Stadtrat wahlberechtigten Personen unter­zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvor­schlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlbe- rechtigte. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

Unterstützungsunterschriften können bei der Verbandsge­meindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allge­meinen Dienststunden und beim jeweiligen Ortsbürgermei­ster Spalte 5 a) - der nachfolgenden Aufstellung - während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden. Der Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, daß die Unter- stützungsunterschnften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt III) können Unter­stützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

III.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzei­tig bei dem in der nachfolgenden Aufstellung - Spalte 5 - angegebenen jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter einge­reicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am

Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr, ab.

IV.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen zur Ortsgemeinderats­wahl/Stadtratswahl muß spätestens am

Freitag, dem 27. Mai 1994,18.00 Uhr gegenüber dem zuständigen Gemeindewahlleiter für die Orts­gemeinderatswahl - Spalte 5 a) der nachfolgenden Aufstellung - schriftlich durch die Vertrauensperson der jeweiligen Wahl­vorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge zustimmen.

Anlage znr Bekanntmachung der Wahlleiter der Ort.^melnden der VeHiaiidagemelnde Mnntah.nr fl her- die Einreie hnny vna

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Spalte 5

Ortsgemeinde

Anzahl der an wählendes Rats mitglieder

jeweils h&chite

Zahl der zu be­nennenden Bewer­ber im Wahlvor-

schlag

Mindestzahl der von den Wahlberechtig­ten zu leisten­den Unter- schrilten

WaMvorschllge sind an den Gemeindewahlleiter unter folgender Anschrift einzu­reichen:

a) OrtsgemeinderatsVStadt- ratswahl

b) Ortsbürgermeisterwahl

Boden

I Deubach

I Eitelborn

I Gackenbach

I Girod

12

20

12

16

24

16

40

24

32

25

15

40

25

30

a) Oltstraße 3,56412 Boden

b) Moschheimer Str. 9, 56412 Boden

) Rathen», Hauptstraße 25, 56412 Daubach

b) Waldstraßc 9,

56412 Daubach

a) und b): Gemeindehaus, Triftstraße 6,

56337 Eitelbora

a) Bürgermeisteramt, Im Wietemznmd.

56412 Gackenbach

b) Im Boden 9,

56412 Gackenbach

a) Gartenstraße 4,

56412 Girod

b) Kirchstrafie 2,

56412 Girod