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' Montabaur

M

Nr. 12/94

j Unterzeichnung durch zehn Wahlberechtigte. Die Unterzeich­nung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

; Unterstützungsunterschriften können

a) bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermelde­amt - während der allgemeinen Geschaftsstunden

oder

b) bei den Ortsbürgermeistem während der Sprechstunden

oder nach Vereinbarung geleistet werden. .. ,

Der jeweilige Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich,

daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet

werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstut- zungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

HL

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzei­tig beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus (Altbau, 3. Stock, Zimmer Nr. 3.12), eingereicht werden. Zur Entgegennahme der Wahlvorschläge ist der mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte gemäß § 7 Satz 2 KWG beauftragte Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwal- Sung, Amtsrat Alfons Henkes, in seiner Vertretung Oberamts- |rat Edmund Schaaf, berechtigt. Wahlvorschläge können wäh­lend der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeinde- I Verwaltung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft

b.

Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr,

IV.

I)ie Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien Ind Wählergruppen muß dem Verbandsgemeindewahlleiter - Bürgermeister der Verbandsgemeinde - gegenüber durch die I ertrauensperson der jeweiligen Wahlvorschläge bis späte­stens

Freitag, dem 27. Mai 1994,18.00 Uhr thriftlich erklärt werden. Der Listenverbindung muß die [lehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge Lhriftlich zustimmen.

16410 Montabaur, 21.03.1994 l*r. Possel-Dölken,

| ürgermeister als Verbandsgemeindewahlleiter

Bekanntmachung

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsgemeinderäte und für die Wahl der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur

l'gänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 8. März ['94 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom­

munalwahlen und die Bürgermeisterwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am Sonntag, dem 12. Juni 1994 stattfindenden Wahl zum Ortsgemeinderat bzw. Stadtrat ist die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 2 - angegebene Anzahl von Ratsmitglie- dem zu wählen.

Die Ortsgemeinden sind nicht in Wahlbereiche eingeteilt.

II.

Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats bzw. Stadtrats darf höchstens die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 3 - genannte Anzahl von Bewerbern benannt werden. Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber benannt werden.

JederWahlvorschlagmußvon mindestens der aus nachfolgen­der Aufstellung - Spalte 4 - ersichtlichen Anzahl von zum Ortsgemeinderat/Stadtrat wahlberechtigten Personen unter­zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvor­schlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zu trifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlbe­rechtigte. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

Unterstützungsunterschriften können bei der Verbandsge­meindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allge­meinen Dienststunden und beim jeweiligen Ortsbürgermei­ster Spalte 5 a)- der nachfolgenden Aufstellung - während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden. Der Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, daß die Unter­stützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt III) können Unter­stützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

III.

Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzei­tig bei dem in der nachfolgenden Aufstellung - Spalte 5 - angegebenen jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter einge- reicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am

Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr, ab.

IV.

Die Verbindung von Wahl Vorschlägen zur Ortsgemeinderats­wahl/Stadtratswahl muß spätestens am

Freitag, dem 27. Mai 1994, 18.00 Uhr gegenüber dem zuständigen Gemeindewahlleiter für die Orts­gemeinderatswahl - Spalte 5 a) der nachfolgenden Aufstellung - schriftlich durch die Vertrauensperson der jeweiligen Wahl­vorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahl Vorschläge zustimmen.

Anllgft «nr Bckanntmarhune der WahUehcr der Ortayrnrind«. M natahanr BW «He Finr^irtaung von

Wahlv«irwhia f »w

Spalte 1

Spalte 2

Spaite3

Spalte 4

Spaltes

Ortsgemeinde

Anzahl der za wUlenden Rats mitglieder

jeweils h&chate

Zahl der zu be­nennenden Bewer­ber tan Wahlvor- schlag

Mindeatzahl der von den Wahlberechtig­ten za leisten­den Unter­schriften

Wahlvorscblige sind an den Genieiadewahneiter unter folgender Anschrift einzu­reichen:

a) Ortsgemeinderat»-/Stadt- ratswahl

Boden

12

24

25

a) O«Straße 3, 56412 Boden

b) Moschhehner Str. 9,

56412 Boden

Daubach

8

16

15

a) Rathaus, Hauptstraße 25,

56412 Daubach

b) Waldstraße 9,

56412 Daubach

Eitelborn

20

40

40

a) und b): Gemeindeham.

Triftstraße 6,

56337 Eitelborn

Gackenbach

*2

24

25

a) Bürgermeisteramt, Im

Girod

16

32

30

Wiesengrund, 564-12 Gackenbach b) Im Boden 9, 56412 Gackenbach

a) Gartenstraße 4, 56412 Girod

b) Kirehstraße 2, 56412 Girod