' Montabaur
M
Nr. 12/94
j Unterzeichnung durch zehn Wahlberechtigte. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.
; Unterstützungsunterschriften können
a) bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allgemeinen Geschaftsstunden
oder
b) bei den Ortsbürgermeistem während der Sprechstunden
oder nach Vereinbarung geleistet werden. .. ,
Der jeweilige Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich,
daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet
werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstut- zungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
HL
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus (Altbau, 3. Stock, Zimmer Nr. 3.12), eingereicht werden. Zur Entgegennahme der Wahlvorschläge ist der mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte gemäß § 7 Satz 2 KWG beauftragte Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwal- Sung, Amtsrat Alfons Henkes, in seiner Vertretung Oberamts- |rat Edmund Schaaf, berechtigt. Wahlvorschläge können wählend der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeinde- I Verwaltung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft
b.
Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr,
IV.
I)ie Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien Ind Wählergruppen muß dem Verbandsgemeindewahlleiter - Bürgermeister der Verbandsgemeinde - gegenüber durch die I ertrauensperson der jeweiligen Wahlvorschläge bis spätestens
Freitag, dem 27. Mai 1994,18.00 Uhr thriftlich erklärt werden. Der Listenverbindung muß die [lehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge Lhriftlich zustimmen.
16410 Montabaur, 21.03.1994 l*r. Possel-Dölken,
| ürgermeister als Verbandsgemeindewahlleiter
Bekanntmachung
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsgemeinderäte und für die Wahl der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur
l'gänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 8. März ['94 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kom
munalwahlen und die Bürgermeisterwahlen wird folgendes bekanntgegeben:
I.
Bei der am Sonntag, dem 12. Juni 1994 stattfindenden Wahl zum Ortsgemeinderat bzw. Stadtrat ist die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 2 - angegebene Anzahl von Ratsmitglie- dem zu wählen.
Die Ortsgemeinden sind nicht in Wahlbereiche eingeteilt.
II.
Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats bzw. Stadtrats darf höchstens die in nachfolgender Aufstellung - Spalte 3 - genannte Anzahl von Bewerbern benannt werden. Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber benannt werden.
JederWahlvorschlagmußvon mindestens der aus nachfolgender Aufstellung - Spalte 4 - ersichtlichen Anzahl von zum Ortsgemeinderat/Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zu trifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlberechtigte. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.
Unterstützungsunterschriften können bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Einwohnermeldeamt - während der allgemeinen Dienststunden und beim jeweiligen Ortsbürgermeister Spalte 5 a)- der nachfolgenden Aufstellung - während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung geleistet werden. Der Wahlvorschlagsträger ist allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt III) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
III.
Die vollständig Unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei dem in der nachfolgenden Aufstellung - Spalte 5 - angegebenen jeweils zuständigen Gemeindewahlleiter einge- reicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am
Montag, dem 9. Mai 1994,18.00 Uhr, ab.
IV.
Die Verbindung von Wahl Vorschlägen zur Ortsgemeinderatswahl/Stadtratswahl muß spätestens am
Freitag, dem 27. Mai 1994, 18.00 Uhr gegenüber dem zuständigen Gemeindewahlleiter für die Ortsgemeinderatswahl - Spalte 5 a) der nachfolgenden Aufstellung - schriftlich durch die Vertrauensperson der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahl Vorschläge zustimmen.
Anllgft «nr Bckanntmarhune der WahUehcr der Ortayrnrind«. M natahanr BW «He Finr^irtaung von
Wahlv«irwhia f »w
Spalte 1
Spalte 2
Spaite3
Spalte 4
Spaltes
Ortsgemeinde
Anzahl der za wUlenden Rats mitglieder
jeweils h&chate
Zahl der zu benennenden Bewerber tan Wahlvor- schlag
Mindeatzahl der von den Wahlberechtigten za leistenden Unterschriften
Wahlvorscblige sind an den Genieiadewahneiter unter folgender Anschrift einzureichen:
a) Ortsgemeinderat»-/Stadt- ratswahl
Boden
12
24
25
a) O«Straße 3, 56412 Boden
b) Moschhehner Str. 9,
56412 Boden
Daubach
8
16
15
a) Rathaus, Hauptstraße 25,
56412 Daubach
b) Waldstraße 9,
56412 Daubach
Eitelborn
20
40
40
a) und b): Gemeindeham.
Triftstraße 6,
56337 Eitelborn
Gackenbach
*2
24
25
a) Bürgermeisteramt, Im
Girod
16
32
30
Wiesengrund, 564-12 Gackenbach b) Im Boden 9, 56412 Gackenbach
a) Gartenstraße 4, 56412 Girod
b) Kirehstraße 2, 56412 Girod

