Montabaur
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Nr. 11/94
3. Verschiedenes Gackenbach, den 14.03.1994
gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Diebstahl von Weidezaungeräten
In den letzten Tagen wurde der Diebstahl von 2 batteriebetriebenen Weidezaungeräten angezeigt.
Die Geräte waren an ortsnahen Pferdekoppeln angebracht. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Montabaur und der Ortsbürgermeister vertraulich entgegen.
Arbeitskreis »Dorf- und Heimatgeschichte«
In der letzten Bürgerversammlung habe ich die Bildung eines Arbeitskreises angeregt, der sich mit der Dorf- und Heimatgeschichte beschäftigen soll.
In diesem Arbeitskreis, der kein neuer Verein werden'soll, kann jede(-r) interessierte Bürger(-in) unserer Ortsgemeinde mitwirken.
Ein erstes Treffen des Arbeitskreises soll am
Donnerstag, dem 07. April 1994 um 20.00 Uhr im Gasthaus »Buchfinkenland« stattfinden.
An diesem Abend soll zunächst über Arbeitsziele, Möglichkeiten der Geschichtsforschung, Verwertung der Ergebnisse usw. diskutiert werden.
Ich lade hierzu schon heute ganz herzlich ein.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach
Liebe Mitglieder,
die Jahreshauptversammlung 1993 findet am Freitag, dem 08. April 1994 statt. Wir.treffen uns um 20.00 Uhr im Vereinslokal in Gackenbach.
Tagesordnung: Begrüßung, Bericht des Kassierers, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Kassierers, Entlastung des Vorstands, Verschiedenes.
Horbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 03.03.1994
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994
Haushalt 1994
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.243.000 DM. Davon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 648.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 595.000 DM.
Zur Finanzierung der in 1994 geplanten Vorhaben des Vermögenshaushaltes werden Kredite in Höhe von 48.000 DM benötigt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 687.000 DM auf 648.000 DM. Dieser Rückgang beruht insbesondere auf den rückläufigen Einnahmen im Forst.
Das Einnahmesoll der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 539.550 DM stellt 83,26 v. H. der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes wird geprägt durch das Gesamtumlagesoll in Höhe von 340.055 DM; dies sind 52,48 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Vermehrte Ausgaben im Verwaltungshaushalt (u. a. Umlage an den Kindergartenzweckverband, Grenzregelung) sowie der Einnahmerückgang im Forst verursachen den gegenüber 1993 deutlich niedrigeren Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt (1993 = 59.000 DM / 1994 = 12.000).
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1994 beläuft sich auf U 18.000 DM. Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes.
Für die nachfolgenden Maßnahmen sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Sanierung des Bürgermeisteramtes 85.000 DM
2. Bau eines Kindergartens (Restfinanzierung) 60.000 DM
3. Zuweisung zur Sanierung und Erweiterung
Kindergarten Hübingen 80.000 DM
4. Renovierung Sportplatzgelände 15.000 DM
5. Bau einer Freizeitanlage mit Zuwegung
»Brunnenweg« 110.000 DM
6. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahrens »Kleines Hühfeld« 10.000 DM
7. Grunderwerb im Zuge des Ausbaues der L326 30.000 DM
8. Ausbau der Schulstraße einschließlich
Straßenbeleuchtung 180.000 DM
9. Straßenbeleuchtungserweiterung - allgemein -25.000 DM Das Volumen des Vermögenshaushaltes 1994
beträgt 595.000 DM.
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch die folgenden Einnahmen:
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 648.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 595.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A 250 v. H.
Grundsteuer B 290 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36 DM
für den zweiten Hund 54 DM
für jeden weiteren Hund 72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.
Ein kurzer Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 zeigt, daß die Ortsgemeinde Horbach zum Jahresende über eine Rücklage von ca. 190.000 DM verfügt. Gegenüber dem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1992 bedeutet dies einen Rückgang von rd. 115.000 DM.
Die Ortsgemeinde Horbach war zum 31.12.1993 schuldenfrei.
1. Zuweisung zum Kindergartenbau vom Land
2. Zuweisung zum Kindergartenbau vom Kreis
3. Zuweisung zum Kindergartenbau von der Ortsgemeinde Gackenbach
4. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Umlegungsverfahrens »Kleines Hühfeld«
5. Verkauf von Grundstücken
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
8. Einnahmen aus Krediten Ausblick 1995 bis 1997
250.000 DM 35.000 DM
30.000 DM
10.000 DM 20.000 DM 12.000 DM 190.000 DM 48.000 DM
Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgende Maßnahmen vorgesehen:
Bauausgaben »Kleines Hühfeld«
Ausbau der Schulstraße
Reparaturarbeiten an Ortsstraßen - Ausbau »Roter Weg« und Waldstraße
Ausbau Rebstock einschließlich Straßenbeleuchtung Umgestaltung Kinderspielplatz
Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vorhaben, wenn auch mit Neuverschuldungen gerechnet werden muß.
Ausbau der Schulstraße beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Schulstraße (vom Grundstück Sanner bis L 326) auszubauen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die erforderlichen Planungen und Zuschußanträge zu erstellen und nach deren Genehmigung die Ausschreibung vorzunehmen.

