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Montabaur

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Nr. 11/94

gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit herbeigeführt wird.

§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über -

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus der nachfolgend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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mar.

Wohnung pro GeAoudo.

56337 Simmern, 10. März 1993

(S.)

Schmidt, Ortsbürgermeister

CDU-Ortsverband Simmern

Einladung zur Mitgliederversammlung bzgl. der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ortsgemeinderatswahl am 12. Juni 1994

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Feststellung der Beschlußfähigkeit

3. Genehmigung der Tagesordnung

4. Wahl eines Versammlungsleiters

5. Wahl eines Schriftführers

6. Wahl einer Mandats- und einer Zählkommission

7. Bericht des Fraktionsvorsitzenden

8. Wahl eines Vertrauensmannes und seines Stellvertreters

9. Benennung von 2 Versammlungsteilnehmern und deren Stellvertreter zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung

10. Beschlußfassung über Mehrfachbenennungen und das Wahlverfahren

11. Aufstellung der Bewerber für den Ortsgemeinderat Sim­mern für die Wahl am 12.06.1994 mit Vorstellung der Kandidaten

12. Aufstellung eines Bewerbers für die Urwahl des Ortsbür­germeisters

13. Verschiedenes

14. Schlußwort des Vorsitzenden.

Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig.

gez. Jörg Haseneier, CDU-Vorsitzender

DPSG Pfadfinder, Simmern

Wir, die Pfa dfin der St. Rochus, Simmern, laden in ins Jugend­heim (Görgenstr., Haus Siebenbom) am 27.03.1994 ab 14.00 Uhr zum Tag der offenen Tür

mit Sektempfang, Kaffee, Kuchen und Osterbasar.^ Angesprochen sind nicht nur alle kleinen Leut', die Interesse an Pfadfinder haben, sondern auch alle, »die einfach nur mal gucken wollen« oder Lust und Laune haben, demnächst bei uns »mitzumachen«.

Das Leitungsteam freut sich über neue Ideen für die Arbeit mit den Kindern und kann tatkräftige Unterstützung jeder Zeit gebrauchen.

BUCHFINKENLAND 5

Gackenbach

Westerwald-Verein Buchfinkenland

Unsere diesjährige Hauptversammlung findet am 21.03.1994, um 20.00 Uhr im Gasthaus Zum Grünen Baum in Horbach und nicht wie angekündigt in Gackenbach Zum Wiesengrund statt.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach fin­det am

Donnerstag, dem 24. März 1994 um 19.30 Uhr

im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts- gemeinderates vom 27. Januar 1994 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zur Neugestaltung des gemeindlichen Friedhofes (Submissionsergebnis vom 21.02.1994 Hegt bereits vor)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für die Reparaturmaßnahmen an der Linden- und Kapel­lenstraße

4. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Sat­

zung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichsr und Ersatzmaßnah­men nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzge­setzes i

5. Beratung und Beschlußfassung über die Mögfichkeit der Bestattung von Ortsfremden auf dem gemeindeeigenen Friedhof

6. Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungs­planes für den Bereich »Halfterweg-Erweiterung« (Flur­stücke 145 bis 170)

7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Verlängerung von bestehenden Landpachtverträgen

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 27. Januar 1994 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheiten (vorsorghch)