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Montabaur

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Nr. 11/94

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1994 vom 11.03.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 08.03.1994 hiermit bgkanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1'

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssätzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von * 190.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 48.000, DM

Die Genehmigung zu II. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO.

194 wird im

648.000,- DM 648.000,- DM

595.000,- DM 595.000,- DM

48.000,- DM 190.000,- DM

werden für das

56410 Montabaur, 08.03.1994 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.03.1994 bis 30.03.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr his 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Horbach, 11.03.1994 Ortsgemeindeverwaltung Horbach

(S.) gez. Wilheltni, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS

2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

MGV »Cacilia« Horbach e.V.

Liebe Mitbürger,

Euch wird noch allen der großartige philippinische Chor, die »UP Concert Choras« aus Manila, von unserem Jubiläumskon- | zert 1992 in bester Erinnerung sein. Der Chor weilt im April- j Mai wieder in Deutschland. Wir möchten gerne die Kontakte j zu diesem Chor fortführen und planen am 11.05.1994 ein gemeinsames Konzert. Um dieses zu realisieren, benötigen wir Gastgeberfamilien, die bereit sind, die Chormitglieder (ca. 40 j Sängerinnen und Sänger, 17 bis 20 Jahre), zu beherbergen. Wir * haben die Kapazität bei den aktiven Sängern weitgehend j ausgeschöpft und appellieren deshalb an alle Horbacher Bür- : ger. Für den Chor wird ein Programm erarbeitet, so daß der j, effektive.Aufenthalt in den Gastgeberfamilien sich weitgehend : auf die Übernachtungen reduziert. Die Verständigung ist in |i englischer Sprache möglich. Für weitere Fragen steht Ihnen ' unser Vorsitzender Alfred Labonte, Tel.: 06439/1698) gerne zur Verfügung. Meldungen bitten wir kurzfristig abzugeben, j

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele finden am Wochenende statt:

Sonntag, 20. März 1994 Horbach/Winden I - Nomborn um 15.00 Uhr in Winden

Samstag, 19. März 1994AHHorbach - AHHoRer um 16.00 Uhr

Hübingen

Einladung zu einer Wahlberechtigtenversammlung

Liehe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 12.06.1994 wird wieder für eine Wahlzeit von fünf Jahren ein neuer Ortsgemeinderat gewählt. Außerdem findet erst­mals die Wahl des Ortsbürgermeisters direkt durch die Bevöl­kerung statt. Wir wollen als nicht mitgliedschaftlich organi­sierte Wählergruppe eine Liste für die Wahl des Ortsgemein­derates aufstellen, über die von allen interessierten Wahlbe­rechtigten der Gemeinde abgestimmt werden soll. Jeder, der wahlberechtigt für die Wahl zum Ortsgemeinderat ist, hat die | Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Versammlung und I die Wahl der Kandidatinnnen und Kandidaten Einfluß darauf ! zu nehmen, welche Personen für den Ortsgemeinderat kandi- | dieren. Das gleiche gilt für die Wahl eines Kandidaten für die | Wahl des Ortsbürgermeisters. j

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde | Hübingen zu einer Wahlberechtigtenversammlung am

Donnerstag, 24. März 1.994,19.30 Uhr, ein. Ort: BuchfinkenlandhaRe, Hübingen. I

Tagesordnung

1. Wahl eines Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermei- I

sters bei der Wahl am 12.06.1994 jl

2. Wahl der Bewerber für einen Wahlvorschlag zur Wahl des I

Ortsgemeinderates am 12.06.1994 fl

Alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Hübingen fl sind herzlich zur Teilnahme an der Wahlberechtigtenver- 1 Sammlung eingeladen. il

Tennisverein Hübingen |

Um den Vereinsmitgliedern einen besseren Überblick über die I Vereinstätigkeit geben zu können, hat sich der Vorstand ent- I schlossen, einen kurzen Saisonfahrplan herauszugeben. Diese | Zusammenstellung gibt nur eine Übersicht. |

Es ist sicherlich möglich, daß sich noch Daten ändern oder die II eine oder andere Veranstaltung noch kurzfristig angesetzt I wird. Außerdem wird natürlich weiterhin vor Beginn der I Veranstaltungen auf den genauen Ablauf hingewiesen. jl

Folgende Termine können sich aber schon vorgemerkt werden: |

1. 04.04.1994 (Ostermontag): Traditionelles »Ostereierschib- I

beln« für Jung und Alt auf dem Vereinsgelände. Beginn: I 13.30 Uhr. I

2. 30.04. bis 01.05.1995: Offizielle Platzeröffimng mit einem |i

Turnier für alle Mitglieder. |

3. Ab 07.05.1995: Beginn der Punkterunde für die Jugend-, |

die Damen- und die Herrenmannschaft. I

4. 27.05.1995: Teilnahme am Festkommers zum 75jährigen | Bestehen des MGV Hübingen.