Montabaur
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beim Sauerstoffeintrag, der Phosphatfällung eine Optimierung erreicht. Das gleiche gilt für die maschinentechnische Anlage. Damit werden Energie- und Verbrauchskosten gespart und mögliche Störungen schneller erkannt.
Bei den Regenbehandlungs- und Pumpanlagen entfallen die täglichen Kontrollgänge, Energie- und Betriebskosten werden eingespart, ein Störfall wird sofort übermittelt und auch die Betriebssicherheit verstärkt.
Der Aufbau der Anlage soll zusammen mit der neuen Kläranlage in Girod beginnen.
Nach einer sehr eingehenden Diskussion mit dem Fachbüro soll in der nächsten Werksausschußsitzung die notwendige Entscheidung getroffen werden.
Vergabe von Aufträgen Montabaur-Elgendorf - Auf der Trift
Die Stadt hat die weitere Erschließung des Baugebietes »Auf der Trift« vorgesehen. Aus diesem Grunde ist die ergänzende Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig. Auftragssumme
Kanalisation 81.000,- DM
Wasserleitung 50.000,- DM
Neuhäusel - Eitelborner Straße
In einem Stichweg von der Eitelborner Straße ist eine Erneuerung des Hauptkanals erforderlich.
Auftragssumme 24.892,— DM
Eitelborn
Die Gemeinde Eitelborn will das Neubaugebiet »In der Wässer« mit 38 Bauplätzen erschließen. Aus diesem Grunde ist die Verlegung einer neuen Kanalisationsleitung einschließlich der Erneuerung der überlasteten Kanalstrecken und die entsprechende Verlegung der Wasserleitung notwendig. Auftragssumme
Kanalisation 404.460,— DM
Wasserleitung 97.311,- DM
Holler
Im Vorgriff auf das auszuweisende Neubaugebiet und um den Kindergarten vorweg anschließen zu können, sollen in einem ersten Bauabschnitt die Kanal- und Wasserleitung verlegt werden.
Auftragssumme
Kanalisation 102.341,- DM
Wasserleitung 24.935,- DM
Neuanschaffung eines Kastenwagens
Für das Wasserwerk ist ein Betriebswagen zu erneuern.
Auftragssumme 42.500,- DM
Versickerung von Regenwasser - Antrag der SPD-Fraktion -
Ein Bericht des Gemeinde- und Städtebundes und eine Presseerklärung des Ministeriums für Umwelt hatte mit der Überschrift »Regenwasser darf jetzt versickern - Kostenentlastung für Bürger« Hoffnungen bei den Betroffenen und Verwirrung bei den Abwasserwerken ausgelöst.
Aufgrund der lehmigen, lettehaltigen und tonigen Böden in unserem Verbandsgemeindegebiet (das gilt im übrigen für den gesamten Westerwaldkreis) ist eine breitflächige Versickerung unseres Regenwassers auf den bebauten Grundstücken nicht oder kaum möglich. In neuen Baugebieten wird dies grundsätzlich untersucht, bisher war dies aber in keinem Baugebiet möglich.
Ist eine Trennkanalisation (getrennte Kanäle für Schmutzwasser und Oberflächenwasser) erforderlich, so bedeutet sie eine erhebliche Belastung für den Bürger. In einem solchen Fall ist nicht nur die doppelte Länge an Kanälen, die doppelte Menge an Schächten im Baugebiet notwendig, sondern vom Ende des B augebietes ist eine weitere Kanalleitung zum nächstgelegenen Vorfluter zu verlegen und anschließend ein Auslaßbauwerk in den Vorflutern herzustellen. Die Kosten einer solchen Trennkanalisation machen mehr als das doppelte in Einzelfallen das dreifache einer Mischwasserkanalisation aus. Gleichzeitig war in dem Presseartikel dargelegt, daß der Bürger, wenn er die Versickerung auf seinem Grundstück vornimmt, statt eines Abwasserbescheides von 20.000 DM eine Entlastung um 6.000 DM habe und so nur noch 14.000 DM zahlen müsse.
Bei uns beträgt aber der Beitrag für die Beseitigung des Oberflächen- und Schmutzwassers eines Grundstücks zusammen nur 5.460,- DM.
Trinkwasser-Chek in Rheinland-Pfalz
Der Südwestfunk bescheinigt uns eine gute Qualität
unseres Wassers.
Der Südwestfunk hatte durch ein' Umweltlabor flächendek- kend in 70 Wasserwerken des Landes das Trinkwasser auf 13
Nr. 10/94!
Parameter untersuchen lassen. Zu diesen Wasserwerken ge- ■ hörten auch die Verbandsgemeindewerke Montabaur.
Das Untersuchungsergebnis der Labors wies aus, daß unser Trinkwasser allen Erfordernissen der Trinkwasserverordnung t entspricht. 1:
Es ist ein weiches bis sehr weiches Wasser. Es ist gut für ; salzarme Ernährung und Babynahrung, so der Bericht des S Labors. i
Beigeordneter Reusch dankte den Mitarbeitern des Wasser- • Werkes, weil hiermit zugleich auch eine Anerkennung Dritter ! für den Einsatz und die Sorge für Trinkwasser zu Ausdruck l komme.
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- jeweils vormittags von.8.00 bis 12.30 Uhr
- donnerstags von. 16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie
- montags- bis donnerstagsnachmittags
von. 14.00 bis 16.00 Uhr
Die Verbandsgemeindewerke informieren
Rechnung über Wassergeld/Bescheid über Kanalbenutzungsgebühren, Abwasserabgabe und wiederkehrende Beiträge (laufende Abwasserentgelte)
Im Februar haben wir die computergeschriebenen Rechnungen über Wassergeld/Bescheide über jfd. Abwasserentgelte für das Jahr 1993 verschickt. Nach uns vorliegenden Informationen waren die Rechnungen/Bescheide für einige Bürgerinnen) I nicht ganz nachvollziehbar.
Aufgrund einer Anregung des Werksausschusses der Ver- j bandsgemeinde Montabaur geben wir Ihnen daher nachfol- ! gend zum besseren Verständnis noch einige ergänzende Erläu- i terungen. {
Wassergeld, Kanalbenutzungsgebühren und Abwasser- | abgabe !
Die Berechnung der Kosten wird wie bisher vor genommen. Der Preis je m3 Wasser ist gleich geblieben. Beim Abwasser ist er nur 5 Pfennig pro m3 angehoben worden.
Wir bleiben damit weiter die Gemeinde mit den niedrigsten Gebühren im gesamten Kreisgebiet.
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser Eigentümern von unbebauten und nicht befestigten Grundstücksflächen wurden bisher Beitragsvergünstigungen eingeräumt. Grundlage dafür war die sogenannte Entfestigungsregelung. Zu unserem Bedauern hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) diese Verfahrensweise durch Urteil für unwirksam erklärt. Das OVG bringt darin zum Ausdruck, daß es nicht auf die tatsächhche, sondern ausschließlich auf die mögliche Nutzung eines Grundstückes ankommt. Auch für die (noch) unbebauten Grundstücke müssen ausreichend bemessene Kanäle und Kläranlagen vorgehalten werden. Bei einer späteren Bebauung der Grundstücke ist es nicht möglich Kanäle in der Straße nachzuverlegen und Kläranlagen zu vergrößern.
Dadurch ergibt sich bei diesen Grundstücken eine Erhöhung der beitragspflichtigen Fläche für Oberflächenwasser.
Bezogen auf die Gesamtheit der Grundstücksflächen konnte dadurch der bisherige Beitragssatz von 0,38 DM (1992) auf0,33 DM (1993) gesenkt werden. Für die Masse der in zulässigem Umfang bebauten und befestigten Grundstücke bedeutet dies eine Beitragsermäßigung gegenüber dem Vorjahr.
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser Für die Berechnung wurde bisher von der Zahl der tatsächlichen Wohneinheiten (WE) bzw. Einwohnergleichwerte (EGW) ausgegangen. Auch hier hat das OVG durch Urteil entschieden, daß auf die Zulässigkeit der Bebauung abgestellt werden muß. Deshalb war der Beitragsmaßstab ab 01.01.1993 auf die Zahl der möglichen Vollgeschosse (VG) umzustellen. Ein- und zweigeschossig bebaubare Grundstücke werden bei der Beitragsberechnung in zulässiger Weise gleich behandelt. Dieser Maßstab ist sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke gültig. Aufgrund der Zuschläge für Vollgeschosse, die zu der Grundstücksfläche hinzugerechnet werden, ergibt sich eine beitragspflichtige Fläche, die größer ist als die tatsächliche Grundstücksfläche.

