IVIontabaur
Nr. 10/94
Änderungdes Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur;
fv/-.
GRZ (HP
liier:
\
(ffi-0) SO.WD.ZO.FO DACHNEIGUNG MAX.
GESCHOSSE
TRAtEHÖHE FIRSTHÖHE
OK FF EG
HINWEIS HAUSER Arfl IST 0ACW3ESCH0SS= VOUCESCHOSS
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.
4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
)er Stadtrat von Montabaur hat in sei- lier Sitzung am 27.01.1994 den Beschluß Kefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Grundstück Am Himmelfeld 64 ■Flurstück 2/1, Flur 39), ehemaliges Ho- lel wie folgt zu ändern:
|1. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die gestalterischen Festsetzungen bezüglich der Vollgeschosse, der Höhe, der Grundflächenzahl, der Geschoßflächenzahl und des Daches werden neu festgelegt.
|2. Die bebaubare Fläche wird erweitert.
|3. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze ausgewiesen.
|Der Änderungsbeschluß wird hiermit Igemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich Ibekanntgemacht.
(Der Planbereich ist aus der nebenstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
|56410 Montabaur, 28. Februar 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur
Ihier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG)
|Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.01.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« zu ländern.
Außerdem wurde beschlossen, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG zu verzichten. |Der Entwurf des Änderungsplanes (einschl. Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
21. März 1994 bis 21. April 1994 (einschließlich)
Ibei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während (der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 (und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
(Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder (mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
(Der Planbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56410 Montabaur, 28. Februar 1994 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte - Rest 1993 und I. Quartal 1994 sind fällig
|Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, | daß am
15.03.1994
Idie Restbeträge 1993 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1994 fällig sind.
Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 1. Rate und der Restbetrag 1993 in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
56410 Montabaur, 07.03.1994 | Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
“Die Verwaltung informiert”
Bericht aus der Sitzung des Werksausschusses
| Unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten Heinz Reusch befaßte sich der Werksausschuß mit den nachgenannten Maßnahmen:
Kläranlage Girod
Die Arbeiten an der Kläranlage sind soweit fortgeschritten,
daß im Frühjahr mit der Inbetriebnahme gerechnet werden kann.
Abwasserbeseitigungskonzept
Das für die Verbandsgemeinde aufgestellte Abwasserbeseitigungskonzept ist nach Prüfung durch die Fachbehörden in der vergangenem Woche mit dem Zustimmungsvermerk der Bezirksregierung Koblenz zurückgekommen. Damit bildet es die Grundlage für die weiteren Maßnahmen.
Kläranlage im Gelbachtal
Die Pläne für die gemeinsame Kläranlage im Gelbachtal mit der Verbandsgemeinde Diez sollen in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsgemeinderäte von Daubach, Gackenbach, Horbach und Stahlhofen am 16.03.1994 vorgestellt werden. Hochbehälter Kadenbach
An diesem Hochbehälter werden gegenwärtig die Restarbeiten durchgeführt, so daß in ca. 2 Monaten die Einweihung der Anlage erfolgen kann.
Betriebsdatenerfassungsanlage
Nachdem wir vor 6 Jahren für den Bereich der Wasserversorgung eine Datenfernwirkanlage installiert haben, soll nunmein: auch im Bereich der Abwasserbeseitigung eine entsprechende Erfassungsanlage installiert werden. Sie dient dazu, durch Optimierung der Prozeßabläufe Kosten einzusparen und weitere Betriebssicherheit zu ermöglichen.
In den Kläranlagen wird durch Mengen- und Gütemessungen

