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IVIontabaur

Nr. 10/94

Änderungdes Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur;

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Veröffentlichung des Ände­rungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.

4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

)er Stadtrat von Montabaur hat in sei- lier Sitzung am 27.01.1994 den Beschluß Kefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Grundstück Am Himmelfeld 64 Flurstück 2/1, Flur 39), ehemaliges Ho- lel wie folgt zu ändern:

|1. Das Maß der baulichen Nutzung so­wie die gestalterischen Festsetzun­gen bezüglich der Vollgeschosse, der Höhe, der Grundflächenzahl, der Ge­schoßflächenzahl und des Daches werden neu festgelegt.

|2. Die bebaubare Fläche wird erweitert.

|3. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze ausgewiesen.

|Der Änderungsbeschluß wird hiermit Igemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich Ibekanntgemacht.

(Der Planbereich ist aus der nebenste­hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

|56410 Montabaur, 28. Februar 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur

Ihier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG)

|Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.01.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« zu ländern.

Außerdem wurde beschlossen, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG zu verzichten. |Der Entwurf des Änderungsplanes (einschl. Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

21. März 1994 bis 21. April 1994 (einschließlich)

Ibei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während (der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 (und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

(Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder (mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

(Der Planbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 28. Februar 1994 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte - Rest 1993 und I. Quartal 1994 sind fällig

|Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, | daß am

15.03.1994

Idie Restbeträge 1993 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1994 fällig sind.

Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 1. Rate und der Restbetrag 1993 in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

56410 Montabaur, 07.03.1994 | Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky, Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Bericht aus der Sitzung des Werksausschusses

| Unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten Heinz Reusch befaßte sich der Werksausschuß mit den nachgenannten Maßnahmen:

Kläranlage Girod

Die Arbeiten an der Kläranlage sind soweit fortgeschritten,

daß im Frühjahr mit der Inbetriebnahme gerechnet werden kann.

Abwasserbeseitigungskonzept

Das für die Verbandsgemeinde aufgestellte Abwasserbeseiti­gungskonzept ist nach Prüfung durch die Fachbehörden in der vergangenem Woche mit dem Zustimmungsvermerk der Be­zirksregierung Koblenz zurückgekommen. Damit bildet es die Grundlage für die weiteren Maßnahmen.

Kläranlage im Gelbachtal

Die Pläne für die gemeinsame Kläranlage im Gelbachtal mit der Verbandsgemeinde Diez sollen in einer gemeinsamen Sit­zung der Ortsgemeinderäte von Daubach, Gackenbach, Hor­bach und Stahlhofen am 16.03.1994 vorgestellt werden. Hochbehälter Kadenbach

An diesem Hochbehälter werden gegenwärtig die Restarbeiten durchgeführt, so daß in ca. 2 Monaten die Einweihung der Anlage erfolgen kann.

Betriebsdatenerfassungsanlage

Nachdem wir vor 6 Jahren für den Bereich der Wasserversor­gung eine Datenfernwirkanlage installiert haben, soll nun­mein: auch im Bereich der Abwasserbeseitigung eine entspre­chende Erfassungsanlage installiert werden. Sie dient dazu, durch Optimierung der Prozeßabläufe Kosten einzusparen und weitere Betriebssicherheit zu ermöglichen.

In den Kläranlagen wird durch Mengen- und Gütemessungen