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Montabaur

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Nr. 4/94

DM bereitgestellt wurde. Zu den Kosten wird eine Zuweisung des Landes aus dem Investitionsstock erwartet. Die Ausrüstung der Wehren sowie der Neubau des Feuerwehrhauses in Neuhäusel steht im Mittelpunkt des diesjährigen Investitionsprogrammes des Brandschutzes. Für Investitionen im schulischen Bereich stehen insge­samt 4.454.000 DM zur Verfügung. Für den Bau der Grundschule in Nentershausen wurden 3.250.000 DM bereitgestellt. Die Erweiterung und der Umbau der Grundschule in Welschneudorf erfordern einen Mittelein­satz von 250.000 DM. 2.201.000 DM wurden für das Hallen- und Freischwimmbad veranschlagt. Die ordentlichen Tilgungsraten machen den Betrag von 334.800 DM aus.

Finanzierung der Ausgaben im Ver­mögenshaushalt 1994 (= Einnah­men)

Der Soll-Überschuß des Verwaltungs­haushaltes beträgt 3.291.700 DM. Die Zuweisungen und Zuschüsse für Inve­stitionen setzen sich aus Zuweisungen des Landes, des Kreises und sonstigen Zuweisungen zusammen.

Zur Finanzierung der Ausgaben ist eine Rücklage von 2.722.600 DM notwendig. Zur Finanzierung ist eine Rücklagen­entnahme von 2.722.600 DM notwen­dig. Zur Finanzierung der Investitions­ausgaben in 1994 wird die Rücklage bis auf einen kleinen Restbestand völlig aufgezehrt. Das folgende Kreisdiagramm veranschaulicht die Einnahmeseite des Vermögenshaushaltes.

Damit kann der Haushalt wie auch in den Vorjahren ohne Kredite abgewik- kelt werden.

FINANZIERUNG DER AUSGABEN

VERMÖGENSHAUSHALT 1994

Aufgliederung der Einnahmen

ing vom Vcrwal tungs haus hall (3.291.7WDM) 32,70 1

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (3.943.100DM) 39,17 t i

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Sonstiges (109.000 DM) 1.08 X

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Einnahmen aus Rücklagen (2.722.600 DM) 27.05 X

Gesamtsumme: 10.066.400 DM

ENTWICKL. D. INV.AUSG. U. NEUVERSCHULD. xxxvi

Entwicklung der Investitionsausgaben und der

Neuverschuldung

Die Entwicklung der Investitionen und der Neuverschuldung ergibt sich aus der folgenden Übersicht. Die Investi­tionstätigkeit der Verbandsgemeinde in den folgenden Jahren wird durch die Vollendung des Schulbauprogramms und des Umbaus sowie die Erweiterung des Hallen- und Freischwimmbades be­stimmt.

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Die Verwaltung informiert

Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gibt hiermit öffentlich bekannt, daß anläßlich der Fastnachstage die Sperr­zeit für Schank- und Speisewirtschaften' sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in den Nächten von Donnerstag, dem 11. Februar 1994 bis einschließlich Montag, dem 14. Februar 1994 auf Dienstag den 15. Februar 1994 allgemein aufgehoben ist. Die Aufhebung erfolgt nach § 18 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Gaststättenverord­nung für Rheinland-Pfalz vom 02.12.1971 (GVB1. S. 274),

zuletzt geändert durch LVO vom 25.10.1992 (GVB1. S. 371).

Montabaur, 24. Januar 1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Ordnungsamt -

Gartenbauerhebung 1994

Im Januar/Februar 1994 nimmt das Statistische Landesamt eine allgemeine Gartenbauerhebung vor. Sie ist gesetzlich angeordnet und erfaßt im wesentlichen

Merkmale zur Kennzeichnung des Betriebes, Pachtver­hältnisse, Buchführung, Erwerbs- und Unterhaltsquellen des Betriebsinhabers und seines Ehegatten,

Flächen des Betriebes und deren Nutzung,

- Arbeitskräfte und fachliche Vorbildung des Betriebsleiters und seines Ehegatten,