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Montabaur

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Nr. 4/94

Vermarktung und Absatzwege.

Auskunftspflicht besteht für alle Betriebe, die Gartenbauer­zeugnisse zum Verkauf anbauen und über eine gärtnerische Nutzfläche von mindestens 15 a oder über gärtnerische Nutz­flächen unter Glas oder Kunststoff verfügen.

Wir machen pflichtgemäß darauf aufmerksam, daß ordnungs­widrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben der einzelnen Auskunftspflichtigen unterhegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwek- ken ist gesetzlich ausgeschlossen.

SteUenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt im Namen der Stadt Monta­baur sowie der Ortsgemeinden Girod und Holler folgende Stellen aus:

Erzieher/innen als Leiter/innen der drei- bzw. zwei­gruppigen Kindergärten

Erzieher/innen als Grupp enleiter/innen (Vollzeitkräf- te)

Erzieher/innen oder Kinderpfleger/innen (Teilzeit­kräfte) als Mitarbeiter/innen in den Gruppen 1 Hauswirtschafter/in oder Person mit gleichwerti­gen Fähigkeiten, die als Teilzeitkraft eigenverant­wortlich den Einkauf und die Zubereitung von Spei­sen für Kinder während der Mittagszeit im Kinder­garten in Montabaur übernimmt.

Die Stellen sind in der Stadt Montabaur sowie in den Ortsgemeinden Girod und Holler in neu gebauten Kin­dergärten zu besetzen. Der Kindergarten in Montabaur erhält vor aussichtlich eine Ganzzeitgruppe. Die Einstel­lung ist geplant zum 01. Juli bzw. 01. August 1994.

Die Bezahlung richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages. Darüber hinaus wer­den die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt.

Bewerbungen werden bis zum 25. Februar 1994 erbeten an die Verbandsgemeindeverwaltung, Personalamt, Postfach 1262, 56402 Montabaur.

Interessenten werden gebeten, den Bewerbungen die üblichen Unterlagen (handgeschriebener Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) beizulegen und darüber hinaus anzugeben, ob Sie für eine Besetzung in allen der drei vorgenannten Einrichtungen zur Verfügung stehen bzw. ob die Bewerbung sich lediglich auf eine dieser neu einzurichtenden Kindergärten bezieht.

Nähere Informationen können erfragt werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Tel. 02602/ 126217 oder 126131).

Informationen zur Rentenversicherung

Beratung-Auskunft

Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Ange­stellte (BfA) für den Bereich des südlichen Westerwald­kreises

Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Montag, dem 07.02.1994.

Die Sprechstunden sind von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur.

Die Sprechtage der LVA Rheinland-Pfalz finden in der Regel am ersten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 01.02.1994.

Die Sprechstunden sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden ist füt beide Sprechtage eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungs­unterlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Ar­beitslosigkeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fach­

schul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorla­ge der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforder­lich.

Unbeglaubigte Fotokopien genügen nicht!

Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erforderlich. Das gilt auch für Ehegatten!

Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindeverwal­tung, Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11, durch­geführt.

Telefonische Terminvereinbarungen unter Telefon 02602/126- 154.

Einsammlung von ProblernmüU

aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird dar­auf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 05.02.1994 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltge­fährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farb­reste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medika­mente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren.

Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt je­weils nur für haushaltsübliche Mengen!)

Altöl kann nur noch in begründeten Ausnahmefallen angenommen werden, weil die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entspre­chenden Menge Altöl gesetzlich verpflichtet sind.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die neugeschaffene SAM, Sonderabfall-Manage- ment-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsge­mäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hei diesen Sammlungen nur Prob­lemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.

Gewerbetreibende mögen sich mit der SAM, Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theo- dor-Römheld-Straße 34, 55130 Mainz, Telefon 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neiter­sen, Telefon 02681/80282 in Verbindung setzen. Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung verlieren, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültig­keit und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM neu bean­tragt werden. Dies gilt im wesentlichen in Bezug auf gewerb­liche Problemabfälle.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfallen vor Eintref­fen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhrparkgebäude in Moschheim in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr kostenlos abzuliefern.

Gesundheitsamt ist umgezogen

Das Gesundheitsamt weist aufgrund häufiger Anfragen noch einmal daraufhin, daß es vom Fürstenweg in die Kirchsstr. 45 in Montabaur (oberhalb der Kath. Kirche) umgezogen ist.

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