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Montabaur

Nr. 4/94

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1601 in der Flur 15.

Von hier aus, weiter in fast westlicher Richtung verlaufend, kreuzt die Grenzlinie die L 325, und verläuft weiter parallel zu der nördlich gelegenen Wegeseite des Flurstückes 3394/ 1 und folgt dann weiter der nördlich gelegenen Wegegrenze des Flurstückes 3394/2. Dieser Grenzverlauf endet dann an der nordwestlich gelegenen Grundstücksecke des letztge­nannten Flurstückes.

Nun knickt die Grenzlinie fast spitzwinklig in südlicher Richtung ab, folgt der östlichen Wegebegrenzung des Flur­stückes 3392/2 und stößt nach ca. 165. m auf den nördlich gelegenen Straßenrand der L 325.

Hier knickt die Grenzlinie in südöstlicher Richtung ab, kreuzt die L 325 sowie die Flurstücke 1426/1,14-27/1,1428/ 2,1429/2,1430/2, 1431/2 sowie 1432 bis 1438 und 3395 und endet zunächst am südöstlichen Eckpunkt des Wegeflur­stückes Nr. 3395, alle in der Flur 14, Gemarkung Eppenrod gelegen. /

Von hier aus knickt dann die Grenzlinie in fast südlicher Richtung ab, kreuzt die Wegeparzelle 3396, Flur 29, durch­quert das Flurstück 3540 in dieser Flur und stößt nach ca. 290 m Länge auf die nördliche Wegeseite des Flurstückes 3357.

Dieser Wegeseite in östlicher Richtung folgend knickt die Grenzlinie nach etwa 95 m in südöstlicher Richtung ab, jetzt ca. 240 m weiter parallel zur östlichen Wegeseite des Flurstückes 3358 verlaufend.

Nun knickt der Grenzverlauf fast rechtwinklig in nordöst­licher Richtung ab, der südlichen Grenze der Flurstücke 2885,1981,1989,1998 und2004 folgend bis zumAusgangs- punkt der Grenzbeschreibung am südöstlichen Punkt der Parzelle 1004, Flur 19.

4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechts­verordnung, Az.: 56-61-43-12/93, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkun­gen und Duldungspflichten kann denAntrags- undPlanun- terlagen Lageplan

Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis - etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasser­schutzgebietes im einzelnen ergeben und dem Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsicht­nahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen hegen aus

vom 07.02.1994 bis 07.03.1994 einschließlich

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

Dienstzimmer Nr.: 30, Dienstzeiten: montags bis mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr. und

der Verbandsgemeindeverwaltung Diez

Luise-Seher-Straße 1 65582 Diez

5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 21.03.1994 einschließlich entweder bei den unter 4. genannten Behör­den oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemann- straße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörte­rung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung

können die Personen, die Einwendungen erhoben ha­ben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be­kanntmachung benachrichtigt werden, kann die Zustellung der Entscheidung über die Ein­wendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

56410 Montabaur, 17.01.1994 gez. Bürgermeister

Fortsetzung des Berichts über die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.12.1993

Haushaltsplan der Verbandsgemeinde 1994 Zur Fortsetzung der Berichterstattung Hm vorangegangenen Wochenblatt werden nachstehend einige Grafiken zur Darstellung der Haushaltssitua­tion und -entwicklung im Verbands­gemeindehaushalt zur Kenntnis ge­lgeben.

Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirt­schaft

Zunächst ein Überblick über die Ent- : Wicklung des Haushaltssolls vom Haushaltsjahr 1987 an.

; 1994 betragen die Gesamteinnahmen und Ausgaben 39.583.400 DM. Sie He­gen damit um 5.641.200 DM (= 16,6 . Prozent) über den Vergleichszahlen des Vorjahres. Nachfolgend werden die Einnahmen und Ausgaben des jVerwaltungs- und Vermögenshaus- .haltes näher erläutert und im Ver­gleich zu den Vorjahren dargesteHt.

ENTWICKLUNG DER GESAMTEINN. U. AUSG.

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